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„Non-binäres Gendern“: Parlamentsdirektion rudert zurück

Veröffentlicht am 4. Juli 2024

In jüngster Zeit habe ich mich verstärkt mit den praktischen Auswüchsen „gendergerechter“ Sprach-„Theorie“ beschäftigt. Einer der Gründe dafür ist, dass die Praxis großer Konzerne, die weiblichen und männlichen Sprachformen konsequent durch eine non-binäre Form zu ersetzen, immer augenfälliger geworden ist. Auf meine Nachfragen, etwa bei der Österreichischen Post AG (vgl. Blogbeitrag vom 10. März 2024) oder bei der Erste Bank (vgl. Blogbeitrag vom 10. Juni 2024), wurde mir (indirekt) bestätigt, dass es hier in Wahrheit gar nicht um geschlechter- bzw. gendergerechte Sprache, sondern um eine ideologische Doktrin geht, die „Non-Binarität“ zur neuen (sprachlichen) Norm erheben will.

Leider sind auch höchste staatliche Institutionen von diesen Sprach-Nazis unterwandert. So etwa die Parlamentsdirektion. Während private Unternehmen offenkundig der Ansicht sind, ihr Ruf als ernstzunehmende Akteure sei ohnehin unerheblich, solange die Marketing- und Werbe-Abteilungen ganze (Verblödungs-)Arbeit leisten, ist zumindest der Parlamentsdirektion klar, dass sie einen solchen zu verlieren hat. Sie ist in Sachen „non-binäres Gendern“ daher zurückgerudert; sie kann sich irrationale sektoide Schwurbel-Positionen dann doch nicht leisten – etwa die dummdreiste, jede Intelligenz verhöhnende Ansage, dass Formen wie „des Kund:in“ (statt „des Kunden“) für alle Geschlechter inkludierend und grammatisch und sprachlich korrekt seien, wie das nicht nur die Erste Bank oder die Post AG tun, sondern u. a. auch die Bank Austria oder die Bawag.

 

Ablenkungsmanöver

Es hat mich allerdings sehr viel Zeit und Mühe gekostet, der Parlamentsdirektion (und dem Nationalratspräsidenten) entsprechende Stellungnahmen zu entlocken. Aber es hat sich gelohnt; und es sind einige interessante Aspekte zutage getreten, die es durchaus wert sind, in einem eigenen Blogbeitrag kritisch beleuchtet zu werden.

In meinem Schreiben an die Parlamentsdirektion drückte ich u. a. meine Verwunderung darüber aus, dass das österreichische Parlament auf seiner Homepage die vermeintlich „gendergerechte“ Schreibweise mit Doppelpunkt verwendet, obwohl der Rat für deutsche Rechtschreibung, das einzig zuständige Gremium in dieser Frage, Formen mit Sonderzeichen ablehnt. Er begründet seine Entscheidung mit den Folgeproblemen dieser Formen, die auch in den Texten der Parlamentsdirektion aufgetreten sind. So war dort etwa zu lesen: „zum Verhältnis des Parlaments zum/zur Bundespräsident:in“ (statt „zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin“).

In seiner ersten Antwort teilte mir das Infoteam der Parlamentsdirektion dazu Folgendes mit:

Wie Sie dem Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026 in § 5 entnehmen können, ist auf die sprachliche Gleichstellung in allen internen und externen Schriftstücken sowie in allen Publikationen zu achten. Personenbezeichnungen sind in weiblicher und männlicher bzw. in geschlechtsneutraler Form zu verwenden. Näheres dazu: RIS – Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021–2026 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 20. 03. 2023 (bka.gv.at).

Das österreichische Parlament bekennt sich umfassend zur Barrierefreiheit und Inklusion. Die Verwendung des Doppelpunktes wurde gewählt, da sie von Expertinnen und Experten für Barrierefreiheit als aktuell sinnvollste Variante vorgeschlagen wird. Siehe dazu im Detail: Gendergerechte Sprache & Barrierefreiheit | myAbility.

Das war allerdings ein billiges Ablenkungsmanöver: Dem Frauenförderungsplan ist zu entnehmen, dass die Parlamentsdirektion zu geschlechter- nicht aber zu gendergerechter Sprache verpflichtet ist. Eine Verwendung des Doppelpunkts ergibt sich daraus keinesfalls.

Die konkrete Frage zum erwähnten Folgeproblem blieb unbeantwortet. Peinlich für die Parlamentsdirektion ist der Umstand, dass unter dem von ihr übermittelten Link ausdrücklich auf diese Problematik – nämlich die sogenannte Weglassprobe – hingewiesen wird: „richtig gendern mit Doppelpunkt“.

Die Formulierung „zum/zur Bundespräsident:in“ ist also selbst nach diesen Regeln, auf die sich die Parlamentsdirektion beruft, falsch gewesen. Als ich in weiteren Mails um diesbezügliche Aufklärung ersuchte, wurde diese verweigert. Ein völlig unprofessionelles und kindisches Verhalten – trotzige Funkstille bzw. Antwortverweigerung, weil man beim Schwindeln erwischt wurde.

 

Geschlechtsidentität wichtiger als Barrierefreiheit

Ich ließ natürlich nicht locker und wandte mich daher mit meinen konkreten Fragen direkt an Parlamentsdirektor Harald Dossi, wobei ich nochmals extra auf den Umstand aufmerksam machte, dass eine Verwendung des Doppelpunkts nicht barrierefrei ist. Dem Website von „myAbility“ ist nämlich ebenfalls zu entnehmen, dass keine Variante des non-binären Genderns mit Sonderzeichen zu hundert Prozent barrierefrei ist.

Daher meine konkrete Frage, warum die Parlamentsdirektion eine nicht völlig barrierefreie Form des Genderns anwendet, obwohl mit der Paarform bzw. Beid- oder Doppelnennung (männlich/weiblich) eine Option zur Verfügung steht, die sowohl den Verpflichtungen aufgrund des Frauenförderungsplans als auch den Anforderungen bezüglich Barrierefreiheit entspricht.

Dossi stellte dann in seiner Antwort zumindest klar:

In Bezug auf die konkrete Formulierung, die Sie zitieren, haben Sie recht. Es müsste – im Übrigen auch gemäß den Sprachlichen Guidelines der Parlamentsdirektion – „dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin“ heißen, und wir werden dies natürlich korrigieren.

Was die allgemeine Frage der Verwendung des Doppelpunktes betrifft, so haben Sie auch hier insoferne recht, dass es derzeit offensichtlich keine Variante gibt, die das Ziel einer gendergerechten Sprache sowie gleichzeitig einer völligen Barrierefreiheit in vollkommener Weise erreicht. Da wir als Parlamentsdirektion aber beide Aspekte – eine gendergerechte Sprache und die Barrierefreiheit – in unserer Kommunikation berücksichtigen wollen, haben wir uns für die Lösung entschieden, die dies – gestützt auf diverse Empfehlungen und Gutachten – in der bestmöglichen Weise kombiniert; also dort, wo dies sprachlich möglich ist, mit dem Doppelpunkt zu arbeiten bzw. dort, wo dies sprachlich nicht möglich ist, andere Lösungen, insbesondere Verwendung neutraler Formen, Verwendung der männlichen oder der weiblichen Form, zu suchen.

 

Die Grenzen des non-binären Genderns

Ganz überzeugt hat mich dieses Eingeständnis allerdings nicht, die Formulierung „zum/zur Bundespräsident:in“ entspreche auch den Sprachlichen Guidelines der Parlamentsdirektion nicht – als ob es sich dabei bloß um einen einmaligen Irrtum bzw. Fehler handelte. Denn dieselbe Form tauchte auch an anderer Stelle auf der Parlamentshomepage auf, etwa in der Formulierung: Am Beginn einer Gesetzgebungsperiode wählt der Nationalrat aus seiner Mitte eine:n Präsident:in, eine:n Zweite:n Präsident:in und eine:n Dritte:n Präsident:in.

Diese Formulierung wurde übrigens erst nach wiederholter Aufforderung meinerseits korrigiert und lautet jetzt wie folgt: Am Beginn einer Gesetzgebungsperiode wählt der Nationalrat aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten, eine Zweite Präsidentin oder einen Zweiten Präsidenten und eine Dritte Präsidentin oder einen Dritten Präsidenten.

Dieses Beispiel zeigt so schön deutlich die Grenzen des non-binären Genderns: Da es keine eigenständige non-binäre Grundform gibt – genauso wenig wie übrigens eigenständige non-binäre Artikel, Fürwörter und Artikelpräpositionen – lässt sich eine dritte Variante in diesem Fall gar nicht sinnvoll darstellen. Spätestens hier stürzt das ganze sprachliche Schwurbelgebäude ein, wie nicht nur Harald Dossi zur Kenntnis nehmen muss. Die Kaiser und Kaiserinnen (ja, und auch die anderen) sind nackt.

 

Rechtschreibrat wird ignoriert

Meine konkrete Frage, wieso sich eine öffentliche Institution wie das österreichische Parlament über die ausdrücklichen Empfehlungen des Rechtschreibrats hinwegsetzt, blieb vorerst unbeantwortet. Erst auf insistierende Nachfrage äußerte sich Dossi wie folgt dazu: Das sind – wie gesagt – Empfehlungen; da wir dort, wo möglich, im Sinne einer möglichst gendergerechten Sprache non-binär gendern und dies mit möglichster Barrierefreiheit verbinden wollen, erscheint uns die gewählte Vorgangsweise nach wie vor als der beste Kompromiss; aus heutiger Sicht haben wir nicht vor, dies zu ändern.

Das ist überhaupt die bemerkenswerteste Aussage des Parlamentsdirektors: Was interessieren uns die „Empfehlungen“ des Rechtschreibrats! Doch das ist kompletter Unsinn: Das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebene Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung – Regeln und Wörterverzeichnis ist für Verwaltung und Schule verbindlich! Seit 1. Juli 2024 gelten übrigens ein überarbeitetes Regelwerk und eine Neufassung des Wörterverzeichnis – Gendern mit Sonderzeichen ist darin ausdrücklich nicht vorgesehen! Es stünde dem österreichischen Nationalrat und dem Parlamentsdirektor mehr als gut an, dieses Amtliche Regelwerk zu respektieren.

 

Nationalratspräsident Sobotka auf Tauchstation

Natürlich wollte ich auch von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) wissen, wie es denn sein kann, dass die Parlamentsdirektion entgegen den Empfehlungen des Rechtschreibrats mit Sonderzeichen (Doppelpunkt) gendert. Von der Pressereferentin seines Büros erhielt ich eine wortidente Antwort wie vom Infoteam der Parlamentsdirektion (oben zitiert).

Das war natürlich ein gefundenes Fressen für mich: Sobotka tritt für non-binäres Gendern mit Doppelpunkt ein? Und das, obwohl sich die ÖVP zeitgleich in ihrem Österreich-Plan ausdrücklich gegen diese Form des Genderns ausgesprochen hat? Da musste ich natürlich im Detail nachfragen. Doch Sobotka und sein Büro gingen auf Tauchstation. Meine weiteren E-Mails wurden nicht mehr beantwortet, meine Nachrichten auf diversen Anrufbeantwortern in seinem Büro ignoriert. Ja, zum Schluss haben wohl alle Büromitarbeiter sogar meine Telefonnummer gesperrt.

Ich habe in meiner 45-jährigen Tätigkeit als Aktivist und Journalist noch nie soviel Unprofessionalität und Feigheit erlebt (und man glaube mir, ich habe da viel erlebt!), wiewohl ich natürlich verstehe, dass es dem Büro urpeinlich gewesen sein muss (Sobotka war sicherlich gar nicht eingebunden). Aber trotzdem! Und so gesehen ist es nur eine gerechte Strafe für soviel Unfähigkeit und Impertinenz der Pressereferentin, dass sie Marie Mann heißt – und das ungegendert! Jedenfalls hat mich Frau Mann mit Antworten nicht verwöhnt…

Eine noch härtere Strafe ist aber wohl der Umstand, überhaupt für Sobotka arbeiten zu müssen. Er ist ohne Zweifel einer der unsympathischsten Spitzenpolitiker Österreichs. Nicht erst durch sein letztklassiges Verhalten bei den diversen Untersuchungsausschüssen in der abgelaufenen Legislaturperiode hat er unter Beweis gestellt, dass ihm kein Schaden für die Demokratie und das Ansehen der Politik zu groß ist, wenn es darum geht, einen noch so kleinen vermeintlichen Vorteil für seine Partei herauszuholen (vgl. meinen Blogbeitrag vom 19. Mai 2021). Aber Sobotka scheint ja Gott sei Dank nun eh bald Geschichte zu sein.

 

ÖVP-Generalsekretär Stocker antwortet

Nach den wochenlangen vergeblichen Bemühungen, eine authentische Auskunft des Nationalratspräsidenten zu bekommen, wandte ich mich schließlich an die ÖVP-Parteizentrale, nämlich direkt an Parteiobmann Karl Nehammer und Generalsekretär Christian Stocker. Nach mehreren Erinnerungs-Mails und telefonischen Urgenzen bekam ich schließlich folgende Antwort von Stocker:

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut mich, dass Sie die Maßnahme aus dem Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer unterstützen und sich dafür einsetzen. Auch für uns ist das Thema Sprache, und damit verbunden auch das Gendern, essentiell, weil es um unseren Umgang miteinander geht. Deshalb haben wir uns auch im Österreichplan damit befasst.

Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist uns ein wichtiges politisches Anliegen. Wir setzen daher auf die Nennung der weiblichen und männlichen Form, wie es der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt. Auch bei anderen öffentlichen Institutionen wird auf die Doppelnennung gesetzt. Alternativ werden vielfach auch geschlechterneutrale Bezeichnungen verwendet. Dies hat in den Medien auch den Vorteil der kürzeren Form.

Wir setzen uns daher für ein Hintanhalten von übertriebenem Gendern in der Verwaltung am Beispiel Bayern ein. Das bedeutet die Abschaffung der Verwendung von Sonderzeichen wie dem Binnen-I, „*“ oder „:“ beim Gendern. Doppelnennungen wie beispielsweise „Österreicherinnen und Österreicher“ sollen dagegen aus unserer Sicht verstärkt verwendet werden. Zudem darf es keinen Nachteil für Personen geben, die nicht gendern. Damit ist beispielsweise gemeint, dass Gendern nicht prüfungsrelevant sein darf – egal, ob in der Schule oder an den Hochschulen – und nicht verpflichtend in wissenschaftlichen Arbeiten vorgeschrieben werden darf.

Was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen betrifft, so haben wir damit bereits begonnen. Mitte Februar erfolgte bereits eine Änderung des Kommunikationsleitfadens des Bundeskanzleramts. Dieser wurde überarbeitet und neu herausgegeben. Das heißt, die Maßnahme ist umgesetzt und gültig. Anders als beispielsweise Ministerien wird das Parlament nicht nur durch eine eingesetzte Person an der Spitze geführt, sondern die meisten Entscheidungen durch Konsens in der Präsidiale – einem Gremium der Klubobleute – getroffen. Die Entscheidung als Parlamentsdirektion auch Sonderzeichen zu verwenden, nehmen wir zur Kenntnis.

Aktuell scheitert eine flächendeckende Umsetzung unserer Vorhaben in diesem Bereich am Koalitionspartner. Nichtsdestotrotz werden wir uns auch in Zukunft für die Abschaffung der Verwendung von Sonderzeichen in der Verwaltung einsetzen.

 

Norbert Hofer bedauert

Norbert Hofer, Dritter Nationalratspräsident von der FPÖ, wurde von mir ebenfalls um eine Stellungnahme ersucht. Bei ihm brauchte es – vergleichsweise sensationell! – immerhin nur eine einzige Erinnerungs-Mail, um folgende Antwort zu erhalten:

Auch mir ist die Einhaltung der deutschen Rechtschreibung und Grammatik, zu der Binnen-I, Sternchen und Unterstriche nicht gehören, wie Sie wissen, wichtig. Als Dritter Präsident des Nationalrates und gewählter Mandatar der FPÖ achte ich auch darauf, dass überall da, wo ich darauf einwirken kann, keine Verunstaltung der deutschen Sprache stattfindet.

Das können Sie zum Beispiel in sämtlichen von mir aus dem Parlament ausgesandten Pressemitteilungen auf ots.at feststellen. Oder aber auch in diversen Berichten, die von mir oder meinen Mitarbeitern verfasst wurden. Auch werden Sie bei der Durchsicht von Protokollen, Anfragen oder Anträgen von freiheitlichen Abgeordneten feststellen, dass nicht „gegendert“ wird.

Da die FPÖ – und nun komme ich zu Ihrer Frage bezüglich Unterbindung der Art und Weise, wie die Parlamentsdirektion mit dem „Gendern“ umgeht – nicht die Mehrheit hat und ich auch im Präsidium zwei Kollegen habe, die, sofern sie es nicht anders möchten, dort wo sie vorkommen, mit einer „gegenderten“ Schreibweise vorliebnehmen, kann es weder meinerseits noch seitens des Klubs eine Diktion oder eine Unterbindung geben.

Dort, wo ich direkt Einfluss nehmen konnte bzw. kann, habe ich bzw. wir dies auch getan und unsere Möglichkeiten, soweit es als drittstärkste Kraft im Parlament möglich ist, ausgeschöpft.

Wie können wir zukünftig dafür sorgen, dass der Wildwuchs des „Genderns“ nicht noch weitere Früchte trägt? Wenn die FPÖ stärker wird – und das hat man zum Beispiel in Niederösterreich gesehen, aber auch in den Landesregierungen mit freiheitlicher Vertretung in Oberösterreich und Salzburg – ist es möglich, diesen negativen Einfluss auf unsere Sprache aufzuhalten.

 

Unglaubwürdig

In einem Punkt sind natürlich sowohl Stockers als auch Hofers Ausführungen unglaubwürdig – nämlich wenn es um den angeblich nicht vorhandenen Einfluss auf die Parlamentsdirektion geht. ÖVP und FPÖ verfügen bekanntlich über eine Mehrheit im Parlament. Es besteht daher überhaupt kein Grund, die „Entscheidung als Parlamentsdirektion auch Sonderzeichen zu verwenden“, einfach hinzunehmen. Die Parlamentsdirektion kann ja wohl nicht einfach von sich aus bestimmen, die Vorgaben des Rechtschreibrates zu ignorieren. Und wenn die Entscheidungen in der Präsidiale durch die Klubobleute im Konsens gefällt werden, dann müssen ja wohl die Klubobmänner August Wöginger von der ÖVP und Herbert Kickl von FPÖ diesem Konsens zugestimmt haben.

Es geht auch nicht darum, wie Hofer zu insinuieren versucht, das non-binäre Gendern in den Texten anderer Mandatare und Mandatarinnen bzw. Parteien zu unterbinden, sondern in den eigenständigen Texten der Parlamentsdirektion.

Ich habe Stocker und Hofer auf diese Problematik in ihrer Glaubwürdigkeit hingewiesen und werde ihre allfälligen weiteren Ausführungen und Präzisierungen gerne später hier ergänzen.

 

Möglicher Trost

Sollte bei der Nationalratswahl im Herbst die FPÖ tatsächlich stärkste Partei werden und folglich den Ersten Nationalratspräsidenten stellen und dieser dann tatsächlich für ein Ende des non-binären Genderns durch die Parlamentsdirektion sorgen, wäre dies zumindest ein Trost angesichts eines ansonsten traurigen Ergebnisses…

 

Hier eine Übersicht über meine bisherigen Blog-Beiträge zum Thema „Gendern“:

Warum ich mir keine „linke“ Mehrheit mehr wünsche

Erste Bank – Pseudo-inklusives Gendern

Warum ich nach Jahrzehnten mit dem „Gendern“ aufhöre

Zum Thema „Gendern“ habe ich schon seinerzeit einige Kommentare in den LAMBDA-Nachrichten verfasst. Hier eine Zusammenfassung samt Verlinkung zu den einzelnen Glossen.

 

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