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Republik Österreich in Straßburg verurteilt: Sieg für die Meinungsfreiheit

Veröffentlicht am 11. Januar 2007
Im November 2006 berichtete der Standard über drei in Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnene Verfahren. Eine veritable Ohrfeige gegen den berüchtigten Medienrichter Ernest Maurer, seines Zeichens auch Lebensgefährte von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein. Ich fasste die Angelegenheit in einem Beitrag in den LN 1/2007 zusammen.

Der Rechtsstaat Österreich befindet sich mitunter auf dem Niveau einer Bananenrepublik: Das zeigt sich nicht nur anhand des Skandals um den Erbfall Gugg, den wir ab Seite 6 in diesem Heft schildern, sondern auch am Wirken des berüchtigten Richters Ernest Maurer.

Anfang November berichtete der Standard über drei von ihm vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewonnene Beschwerden gegen die Republik Österreich. Straßburg sah in drei Verurteilungen der Tageszeitung und der betroffenen JournalistInnen durch österreichische Gerichte eine Verletzung des durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung. In allen drei Verfahren – zwei davon betrafen Klagen von FPÖ-Politikern – führte Maurer, der bekanntlich auf Vorschlag der FPÖ im ORF-Kuratorium saß, den Vorsitz in jenem Senat am Oberlandesgericht Wien, der die Schuldsprüche verhängte. Der von Maurer und KollegInnen aufgrund offenkundiger fachlicher Unfähigkeit angerichtete Schaden beläuft sich hier auf € 73.000,–. Diese Summe musste die Republik Österreich an den Standard und die beklagten JournalistInnen an Entschädigung und Verfahrenskosten bezahlen.

 

Kritik an vermeintlich homophobem Urteil

Beim dritten gewonnenen Fall handelte es sich übrigens um die Klage des Linzer Richters Klaus-Peter Bittmann gegen Standard-Redakteur Samo Kobenter. Dieser hatte 1998 in einem Kommentar ein Urteil Bittmanns kritisiert: Urteile sollten sich heute „mehr als nur marginal von den Traditionen mittelalterlicher Hexenprozesse abheben“. Das kritisierte Urteil betraf die „legendären“ Privatanklagen von 44 Lesben und Schwulen gegen einen hetzerischen homophoben Artikel in der Zeitschrift Der 13. (die LN berichteten ausführlich in den Ausgaben 1, 2 und 4/1998): Die Privatanklagen konnten jedoch bis auf vier nicht erfolgreich sein, weil für jene Personen, die im inkriminierten Artikel nicht namentlich genannt wurden oder identifizierbar waren, überhaupt keine Klagslegitimation bestand. Das Urteil fiel daher nicht überraschend aus: Artikelverfasser Kurt Dieman wurde überhaupt freigesprochen, die Klagen jener Lesben und Schwulen, die nicht auf einem der den Artikel illustrierenden Fotos zu erkennen waren, wurden abgewiesen. Die beiden Herausgeber des klerikal-rabiaten Blattes wurden jedoch in vier Fällen wegen Beleidigung verurteilt. Vier Personen waren nämlich auf den Fotos, die die Herausgeber ohne Wissen Diemans ins Layout gestellt hatten, identifizierbar. Ihnen wurden jeweils S 10.000,– Entschädigung zugesprochen.

Aufregung gab es damals dann noch, als die schriftliche Urteilsausfertigung zugestellt wurde. Um zu begründen, warum der unüberschaubare Personenkreis der Homosexuellen zu groß für eine Kollektivbeleidigung und für eine Anklageberechtigung sei, begab sich Richter Bittmann auf einen – zugegebenermaßen überflüssigen – Ausflug ins Tierreich. Er wollte mit Beispielen von Homosexualität in der Tierwelt die Ubiquität der Homosexualität untermauern und zitierte zu diesem Behufe saftige Beispiele aus Ernest Bornemans Lexikon der Liebe. Ein Sturm der Entrüstung brach los und erfasste auch Kobenter. Die LN sahen das allerdings damals gelassener und nahmen Bittmann in Schutz (vgl. # 4/1998, S. 32 ff), hatte er doch unseren Gegnern die Argumente aus der Hand geschlagen, die ihre Ansicht, Homosexualität sei widernatürlich, ja damit begründen, dass sie im Tierreich nicht vorkomme (siehe dazu auch Bericht über die derzeit in Oslo gezeigte Ausstellung auf S. 26 in diesem Heft). Vermutlich hatte Bittmann es tatsächlich gar nicht böse und diskriminierend gemeint. Wie auch immer: Straßburg fand – zu Recht –, dass er sich auch als unberechtigt empfundene Kritik gefallen lassen müsse.

 

Optimistisch

Diese drei neuerlichen Verurteilungen Österreichs durch den EGMR machen uns jedenfalls noch optimistischer, dass auch wir das gegen die HOSI Wien und den Autor dieser Zeilen vom Ex-ÖVP-Abgeordneten Walter Tancsits angestrengte Ehrenbeleidigungsverfahren gewinnen werden. Auch wenn es noch Jahre dauern wird…

In einer Medienaussendung am 6. November 2006 gratulierte die HOSI Wien dem Standard zu den drei gewonnenen Beschwerden. Obmann CHRISTIAN HÖGL meinte: „Auch wir finden, dass Österreichs Gerichte, und hier speziell das Oberlandesgericht Wien, ‚Wiederholungstäter‘ sind. Wir begrüßen auch die Initiative des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, Fortbildungsseminare in Sachen Recht auf freie Meinungsäußerung und diesbezügliche EGMR-Judikatur für MedienrichterInnen anzubieten, denn offenbar scheint hier in Österreich tatsächlich noch große Inkompetenz und somit riesiger Nachholbedarf bei den RichterInnen zu bestehen.“

Die HOSI Wien hat auch gleich sechs Plätze beim LBI für Menschenrechte zum nächstmöglichen Seminar vorreserviert, und zwar für jene RichterInnen des Oberlandesgerichts Wien, die uns im Tancsits-Verfahren bereits verurteilt haben bzw. es demnächst tun werden. Wir hatten ja im März 2005 in einem Werturteil, das nach gängiger Rechtsprechung des EGMR unter die freie Meinungsäußerung fällt, Tancsits als „geistigen Nachfahren der braunen Nazi-Schergen“ bezeichnet. Nachdem wir, wie berichtet, in erster Instanz von einer jungen, mit der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR bestens vertrauten Richterin freigesprochen worden waren, wurde der Freispruch vom OLG aufgehoben, woraufhin wir von einer anderen Richterin in erster Instanz verurteilt werden mussten. Unsere Berufung gegen diesen Schuldspruch liegt jetzt wieder beim OLG (vgl. LN 3/2006, S. 6 ff).

Die HOSI Wien hat OLG-Präsident Harald Krammer in einem Schreiben auch dringend aufgefordert, den betroffenen RichterInnen den Besuch des Fortbildungsseminars am LBI für Menschenrechte dringend nahezulegen. Ob sie diese Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch genommen haben, ist nicht überliefert…

 

Wiederholungstäter Maurer

Ernest Maurer ist in der Tat ein Wiederholungstäter (vgl. auch Que(e)rschuss auf S. 11). Dem FPÖ-nahen Richter und willigen Vollstrecker Jörg Haiders in der Justiz wurde ja die zweifelhafte Ehre zuteil, von den seinerzeit durch die EU-14 eingesetzten drei Weisen kritisiert zu werden. Die drei Weisen Martti Ahtisaari, Jochen Frowein und Marcelino Oreja hatten in Punkt 99 ihres Berichts angemerkt: Das österreichische Verfassungsgericht kann nicht angerufen werden, wenn ein Strafgericht jemanden wegen Beleidigung eines Politikers verurteilt hat. In den meisten Fällen entscheidet nicht einmal der Oberste Gerichtshof, sondern letztinstanzlich ein Oberlandesgericht. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, daß die Rechtsprechung dieser Gerichte in diesem Bereich nicht einheitlich ist. Nicht alle scheinen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ausreichender Weise zu berücksichtigen.

Diese Feststellung könne, wie die HOSI Wien bereits in einer Aussendung am 8. September 2000 hinwies, „wohl nur als dringende Aufforderung an Medienrichter Ernest Maurer verstanden werden, sich einer umfassenden Nachschulung in Sachen Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu unterziehen.“ Maurer hatte am laufenden Band umstrittene Gefälligkeitsurteile in der Flut von Klagen gefällt, die FPÖ-PolitikerInnen – meist vertreten durch den Haider-Anwalt und späteren Justizminister Dieter Böhmdorfer – gegen unliebsame KritikerInnen angestrengt hatten.

In einem Fall wurde die skandalöse Urteilsbegründung Maurers auch wissenschaftlich unter die Lupe genommen. Die in Buchform veröffentlichte Analyse ist niederschmetternd (siehe Buchtipp unten). Auch in dieser Hinsicht – Abgrenzung zum Nationalsozialismus – ist Maurer jetzt zum „Wiederholungstäter“ geworden und hat Holocaust-Leugner David Irving zwei Drittel seiner Strafe „erlassen“. Und da soll man an unserer Justiz nicht verzweifeln?

 

Buchtipp

Ein Rechtsfall, ein Richter, ein Urteil – und kein Skandal. Auf den ersten Blick ist das nicht jener Stoff, aus dem spannende Geschichten gemacht sind. Der Eindruck täuscht: Der hier behandelte Rechtsstreit berührt die brisanten Themen Rechtsextremismus, Biologismus und Nationalsozialismus. Und der über den Fall entscheidende Einzelrichter Ernest Maurer ist weder unbekannt noch unbestritten.

Im vorliegenden Buch untersuchen die Sprachwissenschaftler Alexander Pollak und Ruth Wodak mithilfe eines diskursanalytischen Methodeninstrumentariums, ob aus Inhalt, Argumentation und Terminologie des betreffenden Urteilsbegründungstextes Hinweise auf eine mögliche politisch-ideologische Befangenheit von Ernest Maurer abzuleiten sind.

Die Analyse von Pollak und Wodak lässt nicht nur eindeutige Schlussfolgerungen zu. Sie wirft darüber hinaus auch die Frage auf: Welches Wertebild, welche Toleranzschwelle oder welches Desinteresse hat eine (juristische und mediale) Öffentlichkeit, die derartige Aussagen stillschweigend hinnimmt?

Abschließende Kommentare von Alfred J. Noll und Peter Warta beleuchten aus juristischer Perspektive Aspekte der österreichischen Gerichtsbarkeit.

Alexander Pollak/Ruth Wodak: „Der ausgebliebene Skandal. Diskurshistorische Untersuchung eines Wiener Gerichtsurteils“. Czernin-Verlag, Wien 2001.