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Russland unter Druck und verurteilt

Veröffentlicht am 14. Juli 2017
Die im April 2017 bekanntgewordenen Verbrechen gegen Schwule und Transsexuelle in Tschetschenien (vgl. LN 2/2017) lösten heftige internationale Kritik aus, die ich in diesem Bericht in den LN 3/2017 resümierte. Österreichs damaliger Außenminister Sebastian Kurz erwies sich allerdings als Feigling und weigerte sich, beim Europarat eine Staatenbeschwerde gegen Russland einzubringen. Siehe auch meinen Blog-Beitrag vom 29. Jänner 2019.

Bei der gemeinsamen Pressekonferenz am 29. Mai 2017 in Versailles anlässlich des Staatsbesuchs von Wladimir Putin las ihm Staatspräsident Emmanuel Macron eine Minute und acht Sekunden lang die Leviten wegen der Menschenrechtsverletzungen an LSBT-Personen in Russland.

Auch Österreichs Bundeskanzler Christian Kern brachte die Situation in Tschetschenien gegenüber Russlands Präsidenten Wladimir Putin zur Sprache.

In letzter Zeit ist es wieder ruhiger geworden um die Schwulenverfolgung in Tschetschenien (vgl. LN 2/2017, S. 8 f und S. 20 ff). Die Lage schien sich beruhigt zu haben, längere Zeit gab es keine Berichte über neue Exzesse (para-)staatlicher Akteure. Es scheinen wieder die früheren Zustände eingekehrt zu sein, was schlimm genug ist, verstärkt durch das kollektive Trauma, das die Ereignisse der letzten Monate bei den in Tschetschenien lebenden Schwulen ausgelöst haben muss.

Der europäische LSBTI-Dachverband ILGA-Europe zog jedenfalls am 16. Juni 2017 in enger Abstimmung mit dem russischen LSBT-Netzwerk Российская ЛГБТ-сеть eine vorläufige Bilanz. Im wesentlichen werden die schon länger bekannten Informationen ausdrücklich bestätigt: Die anti-schwule Säuberungsaktion war von den Behörden orchestriert worden. Von den Übergriffen waren mehr als 100 Personen betroffen – so viele haben sich um Hilfe an LSBT-Organisationen gewandt. Unter den 50 vom russischen LSBT-Netzwerk betreuten Männer sind auch welche, die von tschetschenischen Sicherheitskräften gefoltert und willkürlich und widerrechtlich in Haft gehalten wurden. Andere wurden auch erpresst und konnten sich freikaufen. Die Behörden haben auch in anderen Regionen Russlands lebende tschetschenische Schwule eingeschüchtert und bedroht. Es sind auch Ehrenmorde durch Familie und Verwandte bekannt. Mindestens sechs Männer wurden ermordet. Für etliche Opfer hat das Netzwerk Fluchtwege aus Tschetschenien in andere Landesteile und ins Ausland organisiert. Man vermutet, dass die meisten willkürlich und widerrechtlich verschleppten und gefangengehaltenen Schwulen inzwischen wieder freigelassen worden sind, da aber Russland kein Rechtsstaat ist, kann natürlich niemand sagen, ob und wie viele Schwule immer noch gefangen gehalten werden.

Am 6. Juli informierte allerdings IGOR KOTSCHETKOW vom russischen LSBT-Netzwerk in den sozialen Medien, dass Überlebende der Säuberungsaktionen über neuerliche widerrechtliche Verhaftungen in den letzten Tagen berichtet haben.

 

Aufklärung

Neben dem In-Sicherheit-Bringen der Opfer ist jetzt das vordringlichste Anliegen der russischen LSBT-Bewegung, dass diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit – und das sind sie ohne Zweifel – lückenlos aufgeklärt und die schuldigen Täter zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden; und dass den Opfern auch durch Entschädigung Gerechtigkeit widerfährt. Angesichts der katastrophalen politischen und rechtsstaatlichen Zustände wird dies vermutlich eine Illusion bleiben, aber es muss auf jeden Fall versucht werden. Schon in den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass die tschetschenischen Behörden alles tun, um die Untersuchungen und Aufklärung dieser Verbrechen zu sabotieren. Auch der internationale Druck wird an seine Grenzen stoßen – da hat ja Russland dem Rest der Welt schon straflos ganz andere Dinge zugemutet: militärischer Einmarsch auf der Krim; Abschuss eines zivilen Passagierflugzeugs, Cyberattacken gegen demokratische Wahlen im Ausland, Unterstützung des Mörderregimes in Syrien, systematisches Doping bei allen größeren Sportveranstaltungen etc. Staatspräsident Wladimir Putin setzt sich hier in einer Art und Weise über Prinzipien und Grundwerte internationaler Diplomatie und Koexistenz hinweg, wie es nicht einmal die Sowjetunion in dieser Form und in diesem Ausmaß je gewagt hätte.

 

Internationaler Druck

An internationalem Druck auf Moskau fehlt es jedenfalls nicht. Etliche Staats- und MinisterpräsidentInnen, darunter Angela Merkel und Theresa May, haben öffentlich diese staatlichen homophoben Verbrechen verurteilt – am eindrucksvollsten zweifellos Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron, der am 29. Mai auf Schloss Versailles bei einem gemeinsamen Pressemeeting mit dem auf Staatsbesuch weilenden Putin gestoppte 1,08 Minuten lang explizit die Verfolgung von LSBT-Personen in Russland ansprach, wozu der ohnehin ziemlich aufgedunsen wirkende Putin eine säuerliche Miene machte (das Video davon ist absolut sehenswert!). Perfekt getimt wurde auch der erste schwule Flüchtling aus Tschetschenien am 29. Mai eingeflogen, und so war dessen Ankunft in Frankreich in fast jedem französischen Medienbericht über Putins Staatsbesuch ebenfalls erwähnt. Rache ist süß, hat sich Macron da wohl gedacht und Putin, dessen Geheimdienst und sonstige Trolle sich massiv in den französischen Präsidentenwahlkampf eingemischt hatten, ordentlich eins ausgewischt. So charmant wurde selten ein Staatsgast vorgeführt!

 

Hohe Latte für Kern

Macron legte jedenfalls die Latte ziemlich hoch für Bundeskanzler Christian Kern, der am 2. Juni im Rahmen des St. Petersburger Internationalen Wirtschaftsforums (SPIEF) ebenfalls mit Putin zusammentraf. Und da Kern für seine defätistische Appeasement-Politik gegenüber Russland (Stichwort: Aufhebung der EU-Sanktionen lieber heute als morgen) bekannt ist, schrieb ihm die HOSI Wien am 30. Mai sicherheitshalber noch eine E-Mail und forderte ihn auf, sich an Macron ein Beispiel zu nehmen und die Homosexuellenverfolgung in Russland gegenüber Putin anzusprechen. Was er dann auch getan hat, wie Kern am 17. Juni nach der Regenbogenparade in seiner Ansprache auf der Celebration-Bühne der am Rathausplatz versammelten Menge mitteilte. Verdienter Applaus!

 

HOSI Wien fordert Staatenbeschwerde

Die HOSI Wien setzte aber noch weitere Aktivitäten. Als sich immer deutlicher abzeichnete, wie wenig die russische Regierung an einer Aufklärung interessiert ist bzw. in dieser Hinsicht überhaupt keine Anstalten macht, forderte die HOSI Wien in einem Schreiben Außenminister Sebastian Kurz auf, für weitere Maßnahmen zu sorgen:

Besagte Vorfälle in Tschetschenien sind die schlimmsten (halb-)staatlichen Übergriffe gegen eine gesellschaftliche Gruppe in Friedenszeiten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs – die verschleppten und ermordeten Männer haben sich ja nichts zuschulden kommen lassen und auch gegen keine Gesetze verstoßen, sondern wurden allein wegen ihrer sexuellen Orientierung Opfer staatlicher Willkür, die diese in einigen Fällen sogar mit dem Leben bezahlen mussten.

Russland hat hier in dutzenden Fällen klar zumindest gegen die Artikel 2, 3, 5 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Die russische Regierung muss dafür zur Verantwortung gezogen werden. Da kaum zu erwarten ist, dass sich die Opfer ohne internationale Unterstützung in Straßburg wehren können, fordern wir Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, auf, dafür zu sorgen, dass die österreichische Regierung eine Staatenbeschwerde gemäß Artikel 33 EMRK gegen Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbringt und bei dieser Gelegenheit Entschädigungszahlungen für die Opfer erkämpft, die dieser Verfolgung durch Flucht entrinnen konnten und jetzt gezwungen sind, sich in anderen Teilen Russlands oder sogar im Ausland ein neues Leben aufzubauen.

Bis zur schreibenden Stunde haben wir noch keine Antwort von Außenminister Kurz auf diese Aufforderung erhalten, aber immerhin ließ er uns uns zwei Tage später zumindest auf unser erstes Schreiben vom 3. April (vgl. LN 2/2017, S. 8 f) eine Antwort zukommen. Ganz untätig war das Außenministerium jedenfalls nicht – im Gegenteil: Kurz hatte damals ja bereits am 4. April öffentlich seiner Besorgnis über die Vorfälle Ausdruck verliehen. Auf Drängen Österreichs sei das Thema, so das Ministerium, auf die Tagesordnung des Treffens der EU-Missionschefs in Moskau gesetzt worden. In diesem Rahmen habe ein Briefing durch das russische LSBT-Netzwerk in den Redaktionsräumlichkeiten der Nowaja Gasjeta stattgefunden, die ja als erste über diese Vorfälle berichtet hatte. Österreich setze sich weiterhin dafür ein, dass vor Ort im EU-Rahmen möglichst präzise Informationen eingeholt werden, und die österreichische Botschaft in Moskau berichte laufend dem Ministerium darüber.

Am 19. April habe sich das Ministerdelegiertenkomitee des Europarats mit der Angelegenheit befasst, wobei der Ständige Vertreter Österreichs bei dieser Gelegenheit auf die Erklärung von Kurz vom 4. April verwiesen habe. Österreich habe auch das Schreiben unterstützt, das Europarats-Generalsekretär Thorbjørn Jagland in dieser Sache an die Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, Tatjana Moskalkowa, gerichtet hat. Im übrigen habe auch der Europäische Auswärtige Dienst entsprechende Aufrufe an Russland gerichtet, seinen internationalen Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich nachzukommen und eine prompte, effektive und gründliche Untersuchung der Vorfälle durchzuführen.

Offenbar hat die österreichische Botschaft indes keine Visa an Opfer der antihomosexuellen Säuberungsaktionen in Tschetschenien ausgestellt, damit die Betroffenen nach Österreich ausreisen und hier um Asyl ansuchen können.

 

Russland vom EGMR verurteilt

Am 20. Juni 2017 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sein Urteil in der Beschwerde Nr. 67667/09Bajew u. a. gegen Russland. Die Kleine Kammer des Gerichtshofs befand mit sechs gegen eine Stimme (jene des russischen Richters Dmitrij Djedow), dass das 2013 russlandweit eingeführte Verbot von „Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen“, die auch von Kindern und Minderjährigen wahrgenommen werden könnte (vgl. LN 3/2013, S. 33), gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, der das Recht auf freie Meinungsfreiheit garantiert. Den drei Schwulenaktivisten, die bereits vor 2013 aufgrund lokaler Vorläufer-Gesetze zum föderationsweiten Propagandaverbot zu Geldstrafen verurteilt worden waren (ihre Beschwerden wurden bereits 2009 bzw. 2012 in Straßburg eingebracht), wurde Schadenersatz in der Höhe von insgesamt € 43.000,– und der Ersatz der Verfahrenskosten in der Höhe von rund € 6.000,– zugesprochen. Die russische Regierung wird gegen dieses Urteil Berufung bei der Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen.