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ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger: VfGH-Urteil „widerspricht vollkommen unseren politischen Überzeugungen“

LOSE SERIE: WELT IM ZITAT

Veröffentlicht am 18. Dezember 2019

Als gestern der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung bekanntgab, dass wesentliche Teile des Sozialhilfegesetzes verfassungswidrig sind, und diese daher aufhob, reagierte August Wöginger, ÖVP-Sozialsprecher und erster ÖVP-Klubobmannstellvertreter, mit folgendem unglaublichem Statement: „Wir können die Entscheidung absolut nicht nachvollziehen, und sie widerspricht vollkommen unseren politischen Überzeugungen.“

Aus dieser Aussage lässt sich nur der Schluss ziehen: Die politischen Überzeugungen der ÖVP sind nicht mit der österreichischen Verfassung kompatibel. Schön, dass die ÖVP das jetzt auch selbst endlich zugibt. Für langjährige politische Beobachter wie mich ist diese Erkenntnis hingegen nichts Neues: Wie oft habe ich doch die ÖVP als autoritäre, totalitäre, anti-demokratische, anti-liberale und faschistoide Partei bezeichnen müssen, die sich einen Dreck um die Menschenrechte und Grundfreiheiten schert. Die Aufhebung von § 209 StGB oder die Öffnung der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft für alle durch den VfGH widersprachen ja ebenfalls komplett den politischen Überzeugungen der ÖVP. Links zu entsprechenden Texten mit typischen Beispielen für die Geisteshaltung der ÖVP finden sich nachstehend.

Wir müssen dem VfGH zutiefst dankbar sein, dass er es der ÖVP nicht erlaubt, ihre verfassungs- und menschenrechtswidrigen politischen Überzeugungen umzusetzen!

 

Ausgewählte Texte zum Thema:

Mein Resümee zu „40 Jahre Schwulen- und Lesbenbewegung in Österreich“ auf dieser Website

Que(e)rschuss 4/2017

Wenn Schwarz-Blau kommt: Regenbogenparade und EuroPride 2019 in Gefahr (LN-Beitrag 4/2017)

Que(e)rschuss 1/2017

Que(e)rschuss 3/2013

Que(e)rschuss 3/2006

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Que(e)rschuss 3/2000

Que(e)rschuss 1/1998

Que(e)rschuss 4/1988

Vgl. auch die Affäre Walter Tancsits