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ÖVP weiter gegen Levelling-up

Veröffentlicht am 4. Juli 2014
Nur eine Woche Conchita Wursts ESC-Sieg in Kopenhagen sprach sich ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm kategorisch gegen ein Levelling-up beim Schutz vor Diskriminierung aus, berichtete ich in den LN 3/2014. Ein Jahr später sollte auch dieser dritte Vorstoß endgültig scheitern. Eine Zusammenfassung der jahrelangen Bemühungen findet sich hier.

Dorothea Schittenhelm

Da konnte auch Conchitas Grand-Prix-Sieg das Kraut nicht fett machen: Nur eine Woche nach dem Triumph in Kopenhagen sprach sich ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm kategorisch gegen ein Levelling-up beim Schutz vor Diskriminierung aus. Die HOSI Wien nahm das am 18. Mai zum Anlass zu einem Appell vor der EU-Wahl. Es sei „nun wirklich höchste Zeit, der ÖVP-Politik der Benachteiligung, Ausgrenzung und offenen Diskriminierung bestimmter Gruppen eine klare Absage zu erteilen“, erklärte Obfrau CÉCILE BALBOUS in einer Aussendung. „Keine Stimme für diese Partei!“

„Schittenhelms Aussagen sind skandalös und eine unglaubliche Provokation“, ergänzte Obmann CHRISTIAN HÖGL. „Wenn hier etwas aus der Mottenkiste gezogen wird, dann nicht diese Forderung, wie sie meint, sondern ihre ewiggestrigen Argumente dagegen! Offenbar will Schittenhelm nicht zur Kenntnis nehmen, dass Österreich bereits zweimal von der UNO, zuletzt am 26. Jänner 2011 anlässlich der periodischen universellen Menschenrechtsüberprüfung Österreichs durch den UNO-Menschenrechtsrat in Genf, wegen dieser Diskriminierung ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung gerügt worden ist.“

Die Vereinheitlichung beim Diskriminierungsschutz ist auch eine der Maßnahmen, die von der in Wien ansässigen EU-Grundrechtsagentur (FRA) im Zuge der im Vorjahr präsentierten Ergebnisse ihrer EU-weit durchgeführten Umfrage unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen vorgeschlagen worden sind [vgl. auch Aussendung der HOSI Wien vom 17. Mai 2013]. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Harmonisierung beim Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene nicht besprochen würde und es sich nun um eine Anlassgesetzgebung nach Conchita Wursts Song-Contest-Sieg handeln würde, wie Schittenhelm meinte. Ihre Argumente sind auch sonst hochgradig abstrus und hanebüchen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum etwas, was sich in Österreich für ethnische Herkunft, Geschlecht oder Behinderung bewährt hat, bei einer Ausweitung auf Alter, Religion, Weltanschauung oder eben sexuelle Orientierung plötzlich andere Gruppen, wie etwa Wohnungsvermieter, diskriminieren oder ein Eingriff in die Privatsphäre (sic!) und die Freiheit des einzelnen Bürgers sein würde, wie Schittenhelm behauptet. Außerdem beweisen viele EU-Staaten, dass einheitlicher Schutz vor Diskriminierung sehr wohl möglich ist und funktioniert. Und in Österreich sehen ja sämtliche Landesgesetze – außer in NÖ – ebenfalls bereits einheitlichen Schutz vor. Wenn beispielsweise „Wiener Wohnen“ jetzt schon verpflichtet ist, niemanden wegen der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Wohnraum zu diskriminieren, kann man ja wohl auch private Hausverwaltungen und Hausherren gesetzlich dazu verpflichten.

 

Nachträgliche Anmerkung:

Siehe auch meinen Que(e)rschuss in derselben LN-Ausgabe.