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Europarat: Europaweite Anti-Schwimmer-Kampagne gestartet

Veröffentlicht am 19. Januar 1999
Auf der ILGA-Europa-Konferenz in Linz im Oktober 1998 wurde die europaweite Kampagne gegen die Wahl von ÖVP-Politiker Walter Schwimmer zum Generalsekretär des Europarats endgültig beschlossen. Und das Lobbying dazu lief in den ersten Monaten bereits sehr gut an, wie ich in den LN 1/1999 und 2/1999 berichtete.

Walter Schwimmer

Negative Schlagzeilen für Schwimmer von Lissabon bis Laibach: „PÚBLICO“ vom 12. November 1998, „Večer“ vom 7. Dezember 1998 und „Mladina“ vom 21. Dezember 1998

ÖVP-Abgeordneter Walter Schwimmer möchte der nächste Generalsekretär des Europarats werden. Sein wiederholtes aktives Eintreten gegen die Menschenrechte von Lesben und Schwulen disqualifiziert ihn jedoch für diesen Posten. Auf der ILGA-Europa-Konferenz in Linz vergangenen Oktober wurde eine europaweite Anti-Schwimmer-Kampagne beschlossen. Sie ist bereits sehr gut angelaufen.

Wie berichtet (LN 4/1998, S. 15 f), hat die HOSI Wien diese Kampagne dem europäischen Lesben- und Schwulenverband ILGA-Europa vorgeschlagen, und sie ist bei den Gruppen und auch im Vorstand von ILGA-Europa auf große Unterstützung gestoßen, denn nicht nur unter Österreichs bewegten Lesben und Schwulen war die Empörung über diese skandalöse Nominierung einer Person, die wiederholt für die Beibehaltung lesben- und schwulendiskriminierender und eindeutig menschenrechtswidriger Strafgesetze gestimmt hat, groß – sie wird von engagierten Lesben und Schwulen in ganz Europa geteilt, und daher ist auch die Beteiligung an der Anti-Schwimmer-Kampagne ungewöhnlich breit – schon jetzt kann man sagen, daß keine andere Aktion oder Kampagne der ILGA in Europa jemals soviel Unterstützung und Beteiligung erfahren hat.

 

Das Sündenregister

Hier nochmals kurz das Schwimmer zur Last gelegte Sündenregister, das ihn für den Europaratsjob einfach ungeeignet macht: Am 1. Juni 1995 stimmte er gegen die Aufnahme von „sexueller Orientierung“ in das Opferfürsorgegesetz und damit gegen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für jene Nazi-Opfer, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden. Am 27. November 1996 und am 17. Juli 1998 stimmte Schwimmer gegen die Aufhebung des § 209, bei letzterer Gelegenheit im vollen Wissen, daß die Europäische Menschenrechtskommission 1997 entschieden hat, daß unterschiedliche Mindestaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen. Am 27. November 1996 stimmte er auch gegen die Aufhebung der §§ 220 und 221 StGB, die das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung bzw. auf Versammlungsfreiheit für Lesben und Schwule einschränkten.

 

Die Kampagne

Nach dem Beschluß der Linzer ILGA-Europa-Konferenz (vgl. auch Bericht auf S. 38), eine europaweite Kampagne im Namen der ILGA-Europa durchzuführen, um die Wahl Schwimmers zu verhindern, hat die ILGA-Europa allen (!) 286 Abgeordneten zur Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarats in Straßburg geschrieben, sie über das menschenrechtsfeindliche Abstimmungsverhalten Schwimmers im Nationalrat informiert und sie aufgefordert, Schwimmer nicht in dieses Amt zu wählen. An die AußenministerInnen der 40 Mitgliedsstaaten des Europarats, die das sogenannte Ministerkomitee bilden, gingen ebenfalls offizielle ILGA-Europa-Schreiben. Die AußenministerInnen wurden aufgefordert, Schwimmer nicht in ihre KandidatInnen-Vorschlagsliste an die PV aufzunehmen. Antworten der Außenminister von Irland, Großbritannien, Ungarn, Norwegen, Malta und der Schweiz sind bereits eingetroffen. Sie versicherten, nur geeignete KandidatInnen zur Wahl vorschlagen und die Sache prüfen zu wollen. Koordiniert wird die Kampagne im übrigen von ILGA-Veteran NIGEL WARNER in London.

ILGA-Mitgliedsorganisationen in ganz Europa haben ihre jeweiligen nationalen Europaratsabgeordneten (die PV sollte nicht mit dem Europa-Parlament verwechselt werden, auch wenn beide noch im selben Gebäude in Straßburg tagen!) sowie ihr Außenministerium kontaktiert und ebenfalls gegen die Wahl Schwimmers Stimmung gemacht. Die Madrider Gruppe Fondación Triángulo hat zusätzlich sogar noch allen Mitgliedern der außenpolitischen Ausschüsse der beiden Kammern des Parlaments sowie den Vorsitzenden, General- und Internationalen Sekretären aller christdemokratischen Parteien in Spanien – PP, EAJ-PNV (Baskenland) und UDC (Katalonien) – sowie an die liberale Partei Kataloniens (CDC) und an den neuen Vorsitzenden der Christdemokratischen Internationale, dem Spanier Javier Rupérez, geschrieben. Als die Christdemokratische Internationale vom 13. bis 15. November in Madrid ihren Kongreß abhielt, an dem auch Schwimmer teilnahm, schickte Fondación Triángulo eine Presseaussendung an die spanischen Medien.

 

Negative Schlagzeilen

Vergangenen November begann Schwimmer bereits mit seiner „Wahlkampftournee“ durch Europa. Sie begann in Lissabon und gleich mit einem schweren Rückschlag. Die einzige Berichterstattung über seine Person in der portugiesischen Presse war ein prominenter Fünfspalter in der Tageszeitung PÚBLICO vom 12. November, in der es ausschließlich um den Protest der europäischen Lesben und Schwulen gegen seine Kandidatur ging – angezettelt wurde die negative PR von unserer Schwesterorganisation ILGA-Portugal.

Nicht besser erging es ihm ein Monat später in Slowenien. Dort erschienen gleich drei negative Artikel über ihn sowie über den Widerstand der ILGA-Europa gegen eine mögliche Wahl Schwimmers: am 7. 12., noch vor seinem Laibacher „Wahlkampfauftritt“, in der Tageszeitung Večer, und am 21. 12. dann im Wochenmagazin Mladina. Die Dezember-Ausgabe der Zeitschrift der slowenischen Sektion von amnesty international, Bilten Amnesty International, brachte ebenfalls einen Beitrag über diese Angelegenheit.

 

Liberale Fraktion hat es in der Hand

Die Sozialdemokraten sind auch in der PV des Europarats stärkste Fraktion, verfügen jedoch über keine absolute Mehrheit. Die Europäische Volkspartei (EVP) und die Liberalen haben zusammen eine Mehrheit. Sie können also gemeinsam einen Generalsekretär wählen. Früher war es ein ungeschriebenes Gesetz, daß die Generalsekretäre, die alle fünf Jahre gewählt werden, abwechselnd von der sozial- und der christdemokratischen Fraktion gestellt werden. Vor fünf Jahren, anläßlich der letzten Wahl, wollten die Sozialdemokraten sich nicht mehr an diese Usance halten und eine zweite Funktionsperiode der Französin Catherine Lalumière durchsetzen. Das wollte die EVP nicht akzeptieren, und so schloß sie mit der liberalen Fraktion einen Pakt: Vor fünf Jahren stimmte sie der Wahl des jetzigen liberalen Generalsekretärs Daniel Tarschys aus Schweden unter der Bedingung zu, daß im Gegenzug die Liberalen heuer die Wahl des konservativen Kandidaten unterstützen würden. Die liberale Fraktion kann es sich daher nur bei Vorhandensein schwerwiegender Gründe leisten, diesen politischen Deal platzen zu lassen, die allerdings nach Ansicht der europäischen Lesben- und Schwulenbewegung in diesem Fall gegeben sind.

Jedenfalls hängt es jetzt praktisch ausschließlich von der liberalen Fraktion ab, ob Schwimmer – voraussichtlich im Juni – zum Generalsekretär gewählt wird oder ob sie gegenüber der EVP auf die Präsentation eines geeigneteren Kandidaten besteht, um ihre Vereinbarung mit der EVP einzuhalten. Als weitere konservative Kandidatin ist die frühere polnische Ministerpräsidentin und jetzige Justizministerin Hanna Suchocka im Gespräch. Für sie spricht, daß sie aus den neuen Mitgliedsstaaten des Europarats kommt und eine Frau ist und daß Österreicher ohnehin schon relativ oft hohe Funktionen im Europarat innehatten. Für Schwimmer spricht allerdings, daß er langjähriger Abgeordneter zur PV ist, in vielen Komitees sitzt und nicht zuletzt Vorsitzender der christdemokratischen Fraktion ist. Die Sozialdemokraten werden einen eigenen Kandidaten, den Briten Terry Davies, aufstellen und wohl auch geschlossen für diesen stimmen.

Jetzt geht es also darum, die liberale Fraktion davon zu überzeugen, daß sie es sich politisch nicht leisten kann, einen homophoben Kandidaten wie Walter Schwimmer zu unterstützen, der sich im eigenen Land einen Dreck um die Entscheidungen der Menschenrechtsorgane des Europarats kümmert und für die Beibehaltung konventionsverletzender Strafbestimmungen gestimmt hat. Zu diesem Zweck hat ILGA-Europa auch an den Vorsitzenden der liberalen Fraktion in der PV, den Briten Lord Russell-Johnston, geschrieben. Dieser scheint aber an dieser Sache ziemlich uninteressiert zu sein und sich mit Schwimmers Beteuerungen, die Vorwürfe seien quasi haltlos und aus der Luft gegriffen, voll zufrieden zu geben. Außerdem sei der langjährige PV-Abgeordnete Schwimmer im Europarat nie als homophob aufgefallen, im Gegenteil, er habe sogar einen Antrag für eine Aufforderung an Rumänien, das Totalverbot homosexueller Handlungen aufzuheben, in der PV mit eingebracht. Das mag schon sein, aber ein solches Totalverbot ist seit 1981 als Verletzung der Menschenrechtskonvention anerkannt, und inzwischen hat sich auch die ÖVP – wohl widerwillig – dieser Ansicht gebeugt. Daß Schwimmer im Europarat bisher nicht als homophob auffallen konnte, liegt in erster Linie daran, daß sich der Europarat seit der berühmten Entschließung 924 aus 1981 (vgl. LN 3-4/1981, S. 3, und 1/1982, S. 19), mit der bereits damals alle Mitgliedsstaaten zur Angleichung der Mindestaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen aufgefordert wurden (was Österreich bis heute ignoriert), nicht mehr mit dem Thema Homosexualität befaßt hat, sieht man von der Frage des Totalverbots in beitrittswilligen Ländern ab. Russell-Johnston will es sich aber wohl auch mit der EVP deshalb nicht verscherzen, weil er jetzt im Jänner zum neuen Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung gewählt werden möchte.

Russell-Johnston wischte in seinem Antwortschreiben an ILGA-Europa und alle anderen Lesben- und Schwulenorganisationen aus ganz Europa, die ihm geschrieben haben, die „Anschuldigungen“ als „unbegründet“ vom Tisch und gab den guten Rat, die Kampagne gegen Schwimmer zu stoppen, da eine solche „unbegründete“ Kampagne „der schwul/lesbischen Sache eher schaden als sie voranbringen würde“. Daraufhin schrieb die ILGA-Europa einen weiteren Brief an Russell-Johnston, in dem die „Anschuldigungen“ nochmals detailliert und wohlbegründet aufgelistet wurden. Russell-Johnston ist etwa auf das Abstimmungsverhalten zum Informations- und Vereinsverbot (§§ 220 und 221) überhaupt nicht eingegangen, und die Mindestaltersfrage versuchte er wohl absichtlich mißzuverstehen, indem er meinte, daß Mindestalter variiere in den Mitgliedsstaaten des Europarats zwischen 12 und 18 Jahren und sei keine Frage der Menschenrechte. Russell-Johnston ignoriert damit selber die Entscheidung der Menschenrechtskommission in der Beschwerde Euan Sutherland gegen das Vereinigte Königreich.

 

Liberales Forum muß aktiv werden

Leider entsendet das LiF keine/n Abgeordnete/n in die PV und kann daher nicht direkt auf die Entscheidung der liberalen Fraktion Einfluß nehmen. Die HOSI Wien hat dennoch in dieser Frage Heide Schmidt kontaktiert und sie gebeten, sich in ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Liberalen Internationale innerhalb der europäischen Liberalen dafür einzusetzen, daß sie Schwimmer nicht wählen. Schmidt hat ihre Unterstützung zugesagt. Es wäre in der Tat eine Katastrophe für das LiF, wenn ausgerechnet die Liberalen einen Mann wie Schwimmer zum nächsten Generalsekretär des Europarats wählten. ILGA-Europa hat die Liberale Fraktion in der PV auch aufgefordert, die Angelegenheit auf ihrer nächsten Sitzung in Straßburg Ende Jänner auf die Tagesordnung zu setzen und VertreterInnen der ILGA-Europa dazu einzuladen, damit sie diesem Gremium ihre Bedenken gegen Schwimmer darlegen können.

Die HOSI Wien hat zu Jahresbeginn auch wieder eine Presseaussendung zu diesem Thema ausgeschickt, um die öffentliche Diskussion darüber in Gang zu bringen. Von Bundeskanzler Viktor Klima ist bisher noch keine Reaktion auf das Schreiben der HOSI Wien eingetroffen. Wie berichtet, hatten wir ihn aufgefordert, die Regierung möge Schwimmers Nominierung rückgängig machen, sollte er seine Kandidatur nicht freiwillig zurückziehen. Das Verhalten der SPÖ in dieser Sache ist ja wieder typisch: Wie so oft war die SPÖ auch in dieser Frage bereit, großkoalitionären Packeleien zuliebe auch letzte Reste ideologischer Grundsätze über Bord zu werfen.

 

Höchste Ansprüche an die Eignung

Wie die Verhaftung des chilenischen Diktators Pinochet bewiesen hat, ist die internationale Gemeinschaft nicht mehr länger bereit, Menschenrechtsverletzer ungeschoren davonkommen zu lassen. Es ist jedoch höchst an der Zeit, daß auch an menschenrechtssensible Funktionen wie das Amt des Generalsekretärs des Europarats höchste Ansprüche hinsichtlich nicht nur des Eintretens für die Menschenrechte, sondern auch hinsichtlich der Nichtbehinderung ihrer Durchsetzung gestellt werden. Es darf einfach nicht mehr sein, daß Leute mit einer Menschenrechtsauffassung wie Walter Schwimmer in höchste internationale menschenrechtsrelevante Funktionen kommen können – Haltungen wie jene Schwimmers mögen vielleicht für eine Hinterbank im österreichischen Nationalrat, wo man sich ja bekanntlich mehrheitlich den Menschenrechten nicht verpflichtet fühlt, reichen – sie schließen indes moralisch jede vertretbare und rechtfertigbare Einsetzung in ein internationales Amt, das mit Menschenrechten zu tun hat, kategorisch aus!

Es ist ja für einen halbwegs demokratischen und human eingestellten Menschen kaum nachvollziehbar, wie Leute wie Schwimmer, Khol und die ganze ÖVP-Partie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dafür verantwortlich zu sein, daß in Österreich Menschen aufgrund menschenrechtswidriger Gesetze ins Gefängnis gesperrt werden. Spätestens in ein paar Jahren wird auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterschiedliche Mindestaltersgrenze als Konventionsverletzung klassifizieren. Dann wird das ganze Argumentationsgebäude der ÖVP endgültig wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Schwimmer und Co. werden sich wohl mit dem Formalismus trösten – und ihr Gewissen, so sie überhaupt eines haben, damit beruhigen –, daß eben bis dahin kein entsprechender Entscheid des Gerichtshofs vorlag. Und sie werden mit diesem Argument dann wohl auch jegliche Entschädigung, Wiedergutmachung und Anrechnung der Haftzeiten auf die Pension der Betroffenen ablehnen. Sie werden sich formal im Recht sehen. So wie jene Nazi-Richter, die ja auch jede Schuld mit dem Hinweis von sich gewiesen haben, sie hätten ja „nur“ ihre Pflicht erfüllt und nur die Gesetze vollzogen, die andere für sie in diesem Terrorregime gemacht haben. Vor der Tatsache, daß die Gesetze objektiv falsch waren, verschließen sie genauso die Augen wie die ÖVP vor der Tatsache, daß unterschiedliche Mindestaltersgrenzen bereits jetzt objektiv als Menschenrechtsverletzung erkannt sind. Menschen wie Walter Schwimmer verdienen daher unsere uneingeschränkte Verachtung. Im Namen der Menschenrechte müssen wir alles tun, um Schwimmer als Generalsekretär des Europarats zu verhindern.

 

In der LN-Ausgabe 2/1999 berichtete ich dann über die weitere Lobby-Arbeit im Rahmen der „Sink-Schwimmer“-Kampagne:

 

Walter Schwimmer angeschlagen

Im Februar 1999 setzte Schwimmer seine „Wahlkampftournee“ u. a. mit einem Besuch in Schweden fort. Die HOSI Wien alarmierte ihre Freunde vom schwedischen Lesben- und Schwulenverband RFSL, die sowohl allen schwedischen Europaratsabgeordneten als auch dem schwedischen Außenministerium in der Causa Schwimmer geschrieben haben. Außerdem wurden fünf bekannt schwulen- und lesbenfreundliche PolitikerInnen von vier Parteien kontaktiert. RFSL schickte auch eine Presseaussendung an die Medien.

 

Protest im schwedischen Reichstag

Am 18. 2. kündigte NEWS (# 7) auf seiner vielgelesenen top secret-Seite an, daß der Kandidat bei seinem Stockholm-Besuch „mit heftigen Protesten der schwedischen Aktivisten zu rechnen“ habe. Und das hatte er in der Tat. Am 19. Februar berichtete die Tageszeitung Dagens Nyheter, daß Schwimmers Kandidatur im schwedischen Reichstag auf Proteste gestoßen sei, und zwar von seiten der Homogrupp, einer von Barbro Westerholm [1933–2023] von der liberalen (!) Volkspartei (Folkpartiet liberalerna) angeführten parteiübergreifenden Gruppe von Reichstagsabgeordneten, die sich speziell für die Anliegen von Lesben und Schwulen einsetzen (siehe Faksimile). Laut DN forderte Homogruppen die schwedische Außenministerin Anna Lindh [1957–2003] auf, der Wahl Schwimmers „entgegenzuarbeiten“. Eine entsprechende parlamentarische Anfrage an Lindh im Reichstag wurde angekündigt.

 

Parlamentarische Anfrage an Joschka Fischer

Eine parlamentarische Anfrage – mögliche weitere derartige Anfragen in anderen europäischen Parlamenten sind uns derzeit nicht bekannt – bezüglich Schwimmer stellte im Jänner 1999 auch die offen lesbische PDS-Abgeordnete CHRISTINA SCHENK im deutschen Bundestag an Außenminister Joschka Fischer. Schenk will von Fischer wissen, ob die Bundesregierung die Auffassung teile, daß die Wahl Schwimmers aufgrund der von ihm vertretenen homosexuellenfeindlichen Positionen die Glaubwürdigkeit der vom Europarat bisher vertretenen Politik zur Einhaltung der Menschenrechte einen schweren Schaden zufügt; ob die Bundesregierung gegenüber der österreichischen Regierung ihren Einfluß geltend machen wolle, um diese zu veranlassen, die Nominierung Schwimmers zurückzuziehen; ob sich die Regierung im Ministerkomitee des Europarats dafür einsetzen werde, daß Schwimmer von der Kandidatenliste gestrichen werde; und ob die Regierung die deutschen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarats auffordern werde, gegen Schwimmer zu stimmen. Eine Antwort Joschka Fischers ist zu schreibender Stunde noch nicht bekannt gewesen.

Allerdings hat Fischer in seiner Antwort auf ein entsprechendes Schreiben der ILGA-Europa mitgeteilt, daß die „Einwirkungsmöglichkeiten“ des Ministerkomitees „sehr begrenzt“ seien, obgleich dieses die Kandidatenlisten zusammenstellt und an die Versammlung weiterleitet.

 

Lobbying bei den Liberalen

Bekanntlich ist die liberale Fraktion in der PV mehrheitsausschlagendes Zünglein an der Waage. Und sie hat in einem Kuhhandel mit der Europäischen Volkspartei paktiert, diesmal den VP-Kandidaten zu unterstützen, da vor fünf Jahren der liberale Kandidat durch die Hilfe der Volkspartei gewählt worden war. Teil dieses Pakts war auch die Wahl des liberalen britischen Abgeordneten Lord Russell-Johnston zum Präsidenten der PV, die während der Sitzung der PV in der letzten Jännerwoche 1999 in Straßburg über die Bühne ging. Während dieser Sitzungswoche waren auch NIGEL WARNER aus London, der die Kampagne gegen Schwimmer für die ILGA-Europa koordiniert, und der Autor dieser Zeilen als Vertreter der ILGA-Europa, die ja über Beraterstatus beim Europarat verfügt, drei Tage in Straßburg, um als NGO-Vertreter an den Sitzungen der NGO-Gruppierungen teilzunehmen – und um in erster Linie gegen die Wahl Schwimmers bei den liberalen Abgeordneten Lobbying zu betreiben. Wir konnten mit etlichen Mitgliedern der liberalen Fraktion Gespräche führen, darunter mit ihrer neuen Vorsitzenden Kristiina Ojuland aus Estland und dem finnischen Abgeordneten Gunnar Jansson, der gemeinsam mit Schwimmer für die Überprüfung der Einhaltung der von Rumänien eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich war. Während uns einige liberale Abgeordnete aus Dänemark, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Spanien im persönlichen Gespräch dezidiert erklärten, Schwimmer unter keinen Umständen wählen zu werden, bestätigten uns Ojuland und Jansson, daß die offizielle Fraktionslinie weiterhin jene sei, den mit der Volkspartei geschlossenen Deal nicht zu brechen. Allerdings ist die Wahl im Juni geheim, daher könnte ein Fraktionszwang, den es ja in der PV ohnehin nicht gibt, auch nicht durchgesetzt werden.

Daß es den Liberalen jedenfalls nicht darum geht, die geeignetste Kandidatin bzw. den geeignetsten Kandidaten zu wählen, wie es die Regeln des Europarats vorsehen, sondern nur um die Durchsetzung ihrer eigenen Postenansprüche, wurde in diesen Gesprächen ebenfalls deutlich. So erklärte uns der deutsche FDP-Abgeordnete Ulrich Irmer entwaffnend offenherzig, diese Absprachen mit der Volkspartei seien die einzige Möglichkeit, daß auch Liberale in entsprechende Positionen gewählt würden. Die Volkspartei müßte, so Irmer wörtlich, schon einen „Mörder oder Kinderschänder“ als Kandidaten präsentieren, damit die Liberalen den Pakt brechen würden.

Aus diesen Gesprächen wurde klar, daß bei vielen einfach noch kein Bewußtsein dafür vorhanden ist, daß Lesben und Schwule auch Menschenrechte haben, daß die Verletzung ihrer Menschenrechte keine vernachlässigbare Nebensächlichkeit ist. Hätte Schwimmer statt homophob sexistisch, rassistisch oder antisemitisch gehandelt, hätte ihm die liberale Fraktion wohl schon längst die Unterstützung aufgekündigt. Aber so geht es ja „nur“ um Lesben und Schwule. Insofern ist diese Kampagne jetzt auch deshalb eine so wichtige Übung, damit dieses Bewußtsein für die Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte – auch von Lesben und Schwulen – endlich auch in Gremien wie der PV des Europarats im Ansatz hervorgerufen und gestärkt wird. Sollte Schwimmer tatsächlich gewählt werden, was wir nicht erwarten und hoffen, wird diese Kampagne jedenfalls unter Garantie dafür sorgen, daß sich in fünf Jahren erst gar keine Fraktion trauen wird, einen Kandidaten mit einem homosexuellenfeindlichen Sündenregister wie Schwimmer zu präsentieren.

 

Schwimmer angeschlagen

Die Anti-Schwimmer-Kampagne der europäischen Lesben- und Schwulenbewegung, die ja in Wirklichkeit eine Kampagne ist für einen geeigneten Kandidaten, der für die Menschenrechte aller eintritt, ist daher auf keinen Fall umsonst. Sie hat bereits großes Aufsehen und einige Irritation hervorgerufen. Die Sache war Thema in mehreren Fraktionssitzungen der Liberalen, die im übrigen am Wochenende vor der Jänner-Sitzungswoche noch eine Zusammenkunft mit den Abgeordneten der Volkspartei in Baden-Baden hatten, die wohl ebenfalls dazu dienen sollte, die liberalen Abgeordneten auf Pro-Schwimmer-Linie zu bringen.

Daß Schwimmer durch die Kampagne bereits erheblich angeschlagen ist, zeigte sich auch bei der Wahl der VizepräsidentInnen der PV in der Sitzungswoche im Jänner. Schwimmer wurde erst im dritten (!) Wahlgang knapp als einer der VizepräsidentInnen bestellt. Ein weiteres Anzeichen für die Wirksamkeit der Kampagne, so ist zu vernehmen, scheint auch der Umstand zu sein, daß das Ministerkomitee die KandidatInnen Ende März zu einem Hearing eingeladen hat. Zu diesem Zeitpunkt sollte das Ministerkomitee die Liste der KandidatInnen zusammenstellen, die dann in der PV zur Wahl stehen werden. In Hinblick auf dieses Hearing hat ILGA-Europa ein zweitesmal an alle AußenministerInnen der 40 Mitgliedsstaaten des Europarats geschrieben, da zu befürchten war, daß Schwimmer bei diesem Hearing Gelegenheit haben würde, sich in ganz allgemeiner Art zu verteidigen, ohne wirklich auf die Fakten festgenagelt zu werden, da wohl anzunehmen ist, daß die AußenministerInnen bzw. ihre Beauftragten mit der Materie nicht wirklich vertraut sind und daher, falls überhaupt darin interessiert, nicht die nötigen Nachfragen stellen würden. Deshalb hat ILGA-Europa versucht, in diesen neuerlichen Schreiben die Fakten nochmals präzise darzustellen und schon prophylaktisch auf mögliche Verteidigungsargumente Schwimmers mit Gegenargumenten einzugehen. Ob diese Überlegungen aufgegangen sind, wissen wir noch nicht, da uns zu schreibender Stunde noch keine Informationen darüber vorliegen, ob Schwimmer auf die Liste gesetzt worden ist oder nicht.

 

Steigbügelhalterin SPÖ

Nach Urgenz hat nun das Bundeskanzleramt unser Schreiben vom August 1998 (!) endlich beantwortet. Wir hatten Kanzler Viktor Klima damals aufgefordert, die Bundesregierung möge die Nominierung Schwimmers zurückziehen (vgl. LN 4/1998, S. 15 f). In seiner Antwort vom 23. Februar ließ Klima ausrichten: …Auf der anderen Seite gibt es in der Frage der Nominierung eines Kandidaten für den Posten des Generalsekretärs des Europarates eine Reihe von übergeordneten österreichischen Interessen, vor deren Hintergrund die Entscheidung zu treffen ist. Ich bitte Sie daher vor der Ergreifung weiterer Maßnahmen zu bedenken, daß die Bundesregierung bei ihrer Beschlußfassung im vorliegenden Fall von solchen Interessen ausgegangen ist.

Diese Antwort nahmen wir mit Entsetzen zur Kenntnis: Welche übergeordneten österreichischen Interessen könnten wohl bestehen, um einen homophoben Menschenrechtsverletzer auf den Posten des Generalsekretärs des Europarats zu hieven? Wir verfaßten daraufhin eine Antwort an Klima, die wir am 17. März als offenen Brief an die österreichischen Medien verbreiteten. Auch die HOSI Linz schrieb Ende Februar an Klima und forderte ihn auf, die Entscheidung, Schwimmer zu nominieren, abzuändern.

 

Offener Brief an Bundeskanzler Klima (gekürzt)

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

 (…) Wir können uns nicht vorstellen, welche „übergeordneten österreichischen Interessen“ es rechtfertigen könnten, eine Person wie Walter Schwimmer, der in Österreich die Menschenrechte von Lesben und Schwulen mit Füßen tritt, ausgerechnet für diesen Posten zu nominieren. Im Gegenteil: Es ist eine ziemliche Blamage für Österreich, wenn es für eine derartige menschenrechtssensible Funktion keine andere, geeignetere Person vorschlagen kann. Überdies ist es auch ein unglaublicher Affront gegenüber dem Europarat, eine Person zu nominieren, die sich durch ihr Verhalten über die Menschenrechtsansprüche des Europarats einfach hinweggesetzt hat: Schwimmer hat in Kenntnis und unter vorsätzlicher Mißachtung der Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission aus dem Jahre 1997, derzufolge unterschiedliche Mindestaltergrenzen für hetero- und homosexuelle Beziehungen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen, 1998 für die Beibehaltung des § 209 StGB gestimmt. Doch dies war nicht der einzige Anschlag Schwimmers auf die Menschenrechte von Lesben und Schwulen in diesem Land: 1996 hat er gegen die Aufhebung der §§ 220 und 221 StGB gestimmt, obwohl selbst Justizminister Michalek diese Bestimmungen als Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungs- und Vereinsfreiheit bezeichnet hat, was Ihr Parteikollege Dr. Schieder in seiner Wortmeldung in der diesbezüglichen Debatte im Nationalrat im November 1996 unterstrichen hat.

Die menschenrechtsfeindliche Haltung Schwimmers ist also wohl dokumentiert und kann nicht wegdiskutiert werden. Auch der Hinweis, daß dieses Stimmverhalten eben der Haltung der ÖVP in diesen Fragen entspräche, kann keine Entschuldigung sein, immerhin hat sich auch ÖVP-Abgeordneter Franz Morak bei diesen Abstimmungen der Parteilinie entzogen. Daß in Österreich eine Partei in der Regierung sitzt, die die Menschenrechte dermaßen mißachtet, ist traurig genug, daß Personen wie Schwimmer in Österreich im Parlament sitzen – und nicht nur auf der Hinterbank –, ist ebenfalls deprimierend genug, man – und schon gar nicht die SPÖ – sollte indes diese Haltung nicht auch noch exportieren, indem ein Vertreter dieser Partei für eine solche internationale Funktion nominiert wird, zu deren Aufgaben es gehört, die Durch- und Umsetzung von Menschenrechten zu fördern. Dafür sind Personen vom Schlage Walter Schwimmers vollkommen ungeeignet. (…)

Angesichts dieser Entwicklung [Anm. LN: die in diesem Beitrag geschilderten Proteste] kann es dem Ansehen Österreichs nur schaden, wenn es die Kandidatur Schwimmers weiter unterstützt. Ein Mini-Waldheim-Desaster zeichnet sich ab. Die Bundesregierung wäre daher gut beraten, Schwimmers Nominierung zurückzuziehen bzw. sich davon zu distanzieren, sollte die Europäische Volkspartei von der Kandidatur Schwimmers nicht abrücken. Uns ist völlig unverständlich, warum sich die österreichische Sozialdemokratie ausgerechnet für den Kandidaten Schwimmer stark macht, zumal die sozialdemokratische Fraktion mit Terry Davis einen eigenen Kandidaten aufgestellt hat. Chauvinistische Anwandlungen in diesem Zusammenhang sind wohl deplaziert – wenn schon Patriotismus, dann sollten es angesichts des Umstands, daß Schwimmer immer mehr zu einem kontroversiellen angepatzten Kandidaten wird, die „übergeordneten österreichischen Interessen“ eher gebieten, auf Distanz zu Schwimmer zu gehen.

Sollte die SPÖ die Kandidatur Schwimmers weiter unterstützen, müßten wir das überdies als weiteren Schlag ins Gesicht von Lesben und Schwulen werten. Damit würde die SPÖ einmal mehr signalisieren, daß ihr die Anliegen von Lesben und Schwulen nicht nur völlig egal sind, sondern daß sie Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen offenbar als läßliches Kavaliersdelikt betrachtet, das ohne weitere Konsequenzen bleiben kann. Oder würde die SPÖ genauso handeln, hätte Schwimmer für die Beibehaltung eines Vereinsverbots für Juden, Schwarze, Roma und Sinti, Ausländer oder andere diskriminierte Gruppen gestimmt?

 

Negative Presse für Schwimmer auch in Schweden: „Dagens Nyheter“ vom 19. Februar 1999