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Sadistische Religionsausübung

Erschienen am 14. September 2012

Solidaritätsaktion für Pussy Riot in der russisch-orthodoxen Kathedrale in Wien-Landstraße am 15. August 2012

Endlich hat die Diskussion über die religiös motivierte Beschneidung von Knaben auch Deutschland und Österreich erreicht. Sie war hier längst überfällig. Und natürlich ist diese Debatte auch für LSBT-Personen mehr als relevant. Einerseits ganz allgemein, weil es dabei im Grunde um die weitere konsequente Zurückdrängung des Einflusses der Religionen auf Staat und Gesellschaft geht, wovon LSBT-Personen letztlich nur profitieren können, und ganz konkret andererseits, weil etwa einem beschnittenen Mann, der sich zu einer Frau umoperieren lassen will, dann entscheidende Quadratzentimeter erogener und mit vielen Nervenzellen und -enden ausgestatteter Haut fehlen, um eine Vagina auszukleiden.

Eine religiös motivierte Zwangsbeschneidung von Knaben ist und bleibt eine Körperverletzung und Genitalverstümmelung. Daran gibt es nichts zu deuteln und zu beschönigen!

Dass die Vertreter der christlichen Kirchen dem Judentum und Islam in dieser Frage sofort zu Hilfe geeilt sind, obwohl sie gar nicht betroffen sind, zeigt deutlich, dass alle Religionsgemeinschaften immer stärker Morgenluft wittern und jede Chance nutzen, die Errungenschaften der Aufklärung rückgängig zu machen. Wie schnell das gehen kann, sieht man ja nur allzu deutlich in Russland, wo selbst nach 70 Jahren Kommunismus die russisch-orthodoxe Kirche nur zwei Jahrzehnte gebraucht hat, um jetzt schon wieder mitzuregieren, und sich wie eine Krake im Staat breitmacht (für mich ist das übrigens eines der größten Versagen des Kommunismus). Und welche Auswirkungen dies letztlich hat, sieht man an der Verfolgung von Pussy Riot in Russland und den inquisitorischen Anwandlungen der russisch-orthodoxen Kirche in Österreich oder Island (siehe S. 24).

 

Beängstigende Allianzen

Jedenfalls ist es richtiggehend beängstigend, wie hier ansonsten verfeindete und einander im wahrsten Sinne des Wortes bis aufs Blut bekämpfende Religionen plötzlich in ökumenischer Eintracht gemeinsam auf die Barrikaden steigen, um die Zwangsbeschneidung gegen die Einforderung grundlegender Menschen- und Kinderrechte zu verteidigen!

Die „kulturelle“ und „religiöse“ Relativierung von Menschenrechten ist ja mittlerweile ein ziemlich besorgniserregendes Phänomen, das sich immer stärker auch auf internationaler Ebene bemerkbar macht. Bestimmte Staaten – und zwar objektiv betrachtet vor allem muslimisch geprägte (Halb-)Diktaturen in Asien und Afrika – versuchen schon seit längerem in unheiliger Allianz mit dem Vatikan, etwa innerhalb der Vereinten Nationen das Konzept der universellen Menschenrechte zu unterminieren, indem diese als „westlicher“ Unfug denunziert werden. Diese Länder propagieren immer massiver den Vorrang kultureller und religiöser Gruppenrechte vor individuellen Menschenrechten. Diesen Entwicklungen muss wachsam und entschieden entgegengetreten werden. Und nicht nur, wenn MigrantInnen dieses Gedankengut in westliche Demokratien tragen wollen, sondern eben gerade auch im internationalen Zusammenhang. Eine nachgiebige Haltung wäre hier zudem ein mieser Verrat an jenen, die in diesen Diktaturen unter der religiösen Bevormundung und Unterdrückung leiden und die ihre Hoffnung in die Durchsetzung fundamentaler Menschenrechte setzen. Jede Relativierung dieser Rechte ist daher ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen.

Die Religionsfreiheit muss auch Freiheit von Religion bedeuten. Und wenn es gegen grundlegende Menschen- und Kinderrechte geht, erst recht. Spätestens da hat Religionsfreiheit absolut ihre Grenzen. Da darf man keinen Millimeter nachgeben – selbst wenn die Religionsvertreter in ihren hegemonialen Anwandlungen noch so sehr die Islamophobie- oder Antisemitismus-Keule schwingen! Bitte, wieder einpacken, sonst werden „islamophob“ und „antisemitisch“ noch Ehrenattribute für konsequente und bedingungslose MenschenrechtsverteidigerInnen!

In Europa ist es in jahrhundertelangem Kampf gelungen, den Einfluss des christlichen Glaubens und seiner VertreterInnen auf Politik und Gesellschaft entscheidend zurückzudrängen. Etwa auch beim – mit der Beschneidung durchaus vergleichbaren – elterlichen Züchtigungsrecht. Auch das wurde schließlich abgeschafft, wiewohl dessen BefürworterInnen dieselben Argumente wie in der aktuellen Beschneidungsdebatte vorgebracht haben: ihre Elternrechte (!) und sogar religiöse Begründungen.

Was haben damals konservative christliche (evangelikale, bibel-fundamentalistische, aber auch erzkatholische) Kreise nicht dagegen gewettert: Pflichtgemäße Eltern hätten dieses Erziehungsmittel in Erfüllung des göttlichen Auftrags ausdrücklich auch dann anzuwenden, wenn sie dies als unangenehm empfänden – usw. usf.! Es hat nichts genutzt!

Wenn also selbst die „gesunde Watschn“ trotz biblischen Gebots in unserem weltlichen Rechtssystem verboten ist, dann muss wohl ein dermaßen invasiver, objektiv unnötiger und vor allem nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff wie die nicht medizinisch indizierte Beschneidung (im Kindesalter) erst recht verboten sein – selbst wenn er 100%ig keinen Schaden zufügen würde, was ja nicht im entferntesten garantiert werden kann.

Wäre die Zwangsbeschneidung wehrloser Säuglinge und Kleinkinder also eine christliche Tradition, wäre sie in Europa längst geächtet und verboten. Und daher ist es natürlich problematisch und erregt es den Unmut der autochthonen Bevölkerung, dass die eigene Mehrheitsreligion – völlig zu Recht – in die menschenrechtlichen Schranken gewiesen wird, aber manche Minderheitenreligion eine Extrawurst gebraten bekommt und sich über die Menschenrechte und den Rechtsstaat stellen darf. Und diesen sogar mit angedrohtem Exodus zu erpressen versucht! Es wäre jedenfalls mehr als fatal, ließe man es in Europa zu, dass irgendeine andere Religionsgemeinschaft die Rolle übernimmt, die hier die römisch-katholische Kirche im Mittelalter gespielt hat.

Bezeichnend ist ja in diesem Zusammenhang, dass die Vertreter der betroffenen Religionen hier nicht sofort „Diskriminierung“ schreien. Es scheint sie überhaupt nicht zu stören, in diesen Fragen nicht gleichbehandelt, nicht für genauso ernst und voll genommen zu werden wie die anderen Religionen. Da passt es diesen Vertretern offenbar durchaus in den Kram, dass man ihren Religionen eine Art „Idiotenbonus“ einräumt – nach dem Motto: Meingott, das sind halt archaische rückständige Religionen, von Reformation und Aufklärung nicht angekränkelt, an die könne man halt nicht so hohe Anforderungen und Ansprüche stellen. Da müsse man eben Verständnis haben…

 

Absurder Nonsens

Aber nebenbei bemerkt: Alle drei etablierten Weltreligionen können ja von Glück reden, dass sie vor der Aufklärung entstanden sind. Versuchte heute jemand, eine neue Religion mit den zum Teil bizarren und grotesken jüdischen, christlichen oder islamischen Dogmen und Glaubensinhalten (die Entfernung der Penisvorhaut bei Knaben sei religions- und glaubensstiftendes Symbol der Verbundenheit mit Gott – eigentlich unfassbar!) zu begründen, würden sämtliche Sektenbeauftragte in höchster Alarmbereitschaft auf den Plan treten!

Jedenfalls ist es den jüdischen und muslimischen Religionsvertretern nicht gelungen, überzeugend zu erklären, warum die Beschneidung nicht warten kann, bis die Buben erwachsen sind und selber darüber bestimmen können. Dietmar Krug hat in der Presse vom 29. Juli die Quintessenz der Debatte in drei Sätzen zusammengefasst: „Erstmals müssen sich die Religionsgemeinschaften für ihren nie hinterfragten Machtanspruch rechtfertigen, so über den Körper eines unmündigen Kindes verfügen zu dürfen. (…) Den Kompromiss, die Entscheidung über seine Beschneidung dem mündigen Erwachsenen zu überlassen, fürchten die Hüter der reinen Lehre wie der Teufel das Weihwasser. Sie vertrauen offenbar lieber auf die Macht der vollendeten Tatsachen als auf die Anziehungskraft einer Bekenntnisgemeinschaft.“

Denn worauf sich die VerteidigerInnen der Zwangsbeschneidung zurückziehen (statt rational zu argumentieren), ist der Rekurs auf die 4000 Jahre alte Tradition und irgendwelche prähistorischen Berichte, wonach irgendein Religionsstifter mit Gott gesprochen habe und daher dessen Wille kenne (gerade solche Erzählungen müssten ja eigentlich auch bei an sich religiösen und gottesgläubigen Menschen eine gewisse Skepsis auslösen). Und jetzt müssen sich alle daran halten, obwohl man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass Gott weder existiert noch derartige Gespräche jemals stattgefunden haben. Diese inbrünstige überhebliche Arroganz gewisser Religionsvertreter nervt wohl nicht nur Hard-Core-AtheistInnen wie mich. Und ich könnte ja auch behaupten, unlängst mit Gott geredet zu haben, und er habe gemeint, diese abstruse Rechtfertigung der Zwangsbeschneidung sei einfach nur absurder Nonsens…

 

Auf verlorenem Posten

Warum werden wir heute immer noch tagtäglich mit so einem Schmarrn belästigt? Wie kommen aufgeklärte und ungläubige Menschen dazu, sich mit diesen lächerlichen Dogmen heute überhaupt noch ernsthaft befassen und sich TV-Debatten darüber ansehen zu müssen? Eine einzige Zumutung! Es gibt ja auch keine TV-Sendungen darüber, dass die Erde eine Scheibe sei. Leider kann man diesen Quatsch nicht einfach nur ignorieren, weil man den Einfluss dieses religiösen Obskurantentums auf die Gesellschaft, in der man leben will, einfach abwehren muss. Diese uneinsichtige Borniertheit verstellt diesen Leuten total die Sicht auf die Zeichen der Zeit und darauf, dass die kritische Masse auch in dieser Frage mittlerweile eine kritische Masse erreicht hat. Wer die Diskussionen dieses Sommers verfolgt hat, kann doch nicht übersehen, dass die religiösen Fundis diese Debatte à la longue nicht gewinnen können, auch wenn die VerteidigerInnen dieser Körperverletzung ihre GegnerInnen bloß als ein paar antireligiöse oder gar antisemitische und islamophobe Eiferer zu denunzieren versuchen. Kein ernstzunehmendes Gericht in Europa wird zu einem anderen Urteil kommen wie jenes in Köln. Oder wenn man den Spieß umdrehte: Sollte die Zwangsbeschneidung verboten werden – kein Menschenrechtsgerichtshof der Welt würde dieses Verbot, wehrlosen Menschen im Namen der Religion am Körper zu verletzen, aufheben, weil dadurch das Recht von Eltern auf Religionsausübung (am fremden Körper!) eingeschränkt würde!

Wenn schon die PolitikerInnen zu feig sind, die Zwangsbeschneidung zu verbieten, werden es vermutlich also die Höchstgerichte bzw. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tun. Es wäre nicht das erste Mal, dass dieser von unfähigen und letztklassigen österreichischen PolitikerInnen verfassungsmäßig verankerte Menschenrechtsverletzungen als solche einstufte und deren Beseitigung veranlasste! Und die SteuerzahlerInnen werden dann aufgrund der Entschädigungszahlungen einmal mehr für die Unfähigkeit der PolitikerInnen zur Kasse gebeten werden. Und diese Verfahren sind ja bereits im Laufen dank mutiger Männer, die sich gegen ihre Zwangsbeschneidung vor Gericht wehren und den Marsch durch die Gerichtsinstanzen angetreten haben. Die betroffenen Männer haben durch ihre Berichte auch die Versuche der BefürworterInnen, die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Knaben als völlig harmlosen Eingriff darzustellen, konterkariert. Und diese wenigen mutigen Männer sind ja nur die Spitze des Eisbergs, denn es gehört sicherlich eine ziemlich große Portion Selbstbewusstsein dazu, über derart Intimes in der Öffentlichkeit zu reden. Und wer stellt sich schon gerne gegen seine Eltern, wenn er sie liebt? Ich habe meinen Eltern aus diesem Grund natürlich auch verziehen, dass sie mich als Baby getauft haben, obwohl sie eigentlich auf ewig verflucht gehörten, dass sie in dieser Sache so einfach über mich bestimmt haben – ohne mich zu fragen! Und natürlich ist eine Taufe im Vergleich zu einem irreversiblen Eingriff wie einer Beschneidung harmlos: Die von meinen Eltern veranlasste katholische Zwangstaufe konnte ich ja im Alter von 14 Jahren ganz schmerzfrei durch Kirchenaustritt wieder rückgängig machen.

 

Trauriges Kapitel

Einen besonders tristen Aspekt der Beschneidungsdebatte stellt ja die skandalöse Haltung der österreichischen Parteien und ihrer VertreterInnen dar. Vom Gesundheitsminister und der Justizministerin abwärts wird die Sache verharmlost, werden grundlegende Menschen- und Kinderrechte einfach nonchalant vom Tisch gewischt.

Besonders erbärmlich, aber kaum überraschend, ist in diesem Zusammenhang die windelweiche Haltung der SPÖ und der Grünen, bei der es allen fortschrittlichen Linken einmal mehr den Magen umdreht. Was kommt als nächstes: Die Sozialdemokratie drückt ein Auge zu bei Witwenverbrennungen, weil sie bei manchen indischen Religionsgemeinschaften ebenfalls zum Brauchtum und zur Folklore gehören? Ja, man weiß nicht, was schlimmer – und schmerzhafter – ist: die religiös motivierte Genitalverstümmelung oder die prinzipienlose Haltung der SPÖ dazu.

Dabei ist es nicht so lange her, dass ein Ministerpräsident auch eines kleinen Landes gezeigt hat, wie man die Menschenrechte gegen religiöse Fanatiker verteidigt. Aber Voraussetzung dafür ist halt, dass die Menschenrechte für einen in der Tat unveräußerliche Grundwerte darstellen, die man auch gegen die schlimmsten Widerstände kompromisslos verteidigt. Jedenfalls könnten sich Österreichs PolitikerInnen ein Beispiel an Anders Fogh Rasmussen nehmen, der 2006 als (konservativer) Premierminister Dänemarks im Streit um die sogenannten Mohammed-Karikaturen sämtlichen Ge- und Entsandten der muslimischen Welt, die damals zahlreich in Kopenhagen antanzten, höflich, aber bestimmt zu verstehen gab, dass er nicht im entferntesten daran denke, in Dänemark das Recht auf Meinungsfreiheit einzuschränken – da könne der religiös aufgehetzte Mob in aller Welt noch so gegen dänische Einrichtungen brandschatzend wüten! Fünf Millionen DänInnen haben damals 1,4 Milliarden MuslimInnen gezeigt, dass die Religionsfreiheit nicht über den anderen Menschenrechten steht. Und Dänemark ist nichts passiert. Österreichs PolitikerInnen hingegen machen sich ja schon vor Russland voll in die Hosen. Wo bleibt denn etwa die Androhung Österreichs, die Winterolympiade in Sotschi 2014 zu boykottieren, sollte Putin nicht sofort Pussy Riot und andere politische Gefangene freilassen?

Angesichts dieser Feigheit der PolitikerInnen müssen einmal mehr die Zivilgesellschaft und die MenschenrechtsverteidigerInnen „die Drecksarbeit“ – und sich dabei eben unbeliebt – machen, wenn sie – wie in diesem Fall – die Religionsgemeinschaften in die menschenrechtlichen Schranken weisen. Wenn die Richtschnur dabei die Verteidigung grundlegender Menschenrechte – auch jener wehrloser Kinder – ist, dann ist das auch nicht schwer; dann ist da auch nicht viel abzuwägen. Dann wird man sich auch nicht beirren und blenden lassen durch Opferrhetorik, sondern vielmehr alles dafür tun, dass diesen Kampf zwischen Menschenrechten und religiösem Wahn(sinn) die Menschenrechte für sich entscheiden. In diesem Sinne: „Wehret den Anfängen!“

 

Que(e)rschuss LN 4/2012

Ergänzende Anmerkungen

Im Oktober 2012 haben die HOSI Wien und die Initiative „Religion ist Privatsache“ gemeinsam eine Sachverhaltsdarstellung an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt, da in ihren Augen drei orthodoxe Kirchen Verhetzung gemäß § 283 StGB begehen. Es wurde ersucht, entsprechende Überprüfungen durchzuführen – auch in Hinblick darauf, ob es sich bei der russisch-orthodoxen Kirche nicht um  eine kriminelle Organisation nach § 278 a StGB handelt (vgl. Medienaussendung vom 10. Oktober 2012).

Gerade was die russisch-orthodoxe Kirche (ROK) betrifft, schienen alle Kriterien erfüllt zu sein, die im Sinne dieses Paragraphen eine kriminelle Organisation definieren. Demnach ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren zu bestrafen, wer „eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung“ gründet, „die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen (…), ausgerichtet ist, und dadurch (…) erheblichen Einfluss auf Politik (…) anstrebt und die andere (…) einzuschüchtern (…) sucht“.

Die ROK ist ja in der Tat auch ein veritables Wirtschaftsimperium. Allein das private (!) Vermögen von Patriarch Kyrill I., des Oberhaupts der ROK, soll sich konservativen Schätzungen zufolge auf mindestens 200 Millionen US-Dollar belaufen. Manche Berichte (z. B. Die Presse vom 14. August 2012) nennen sogar die unvorstellbare Summe von fünf Milliarden Dollar.

Die Anzeige verlief natürlich im Sand. Das war indes nicht anders zu erwarten, gerade von einer inkompetenten ÖVP-Vorfeldorganisation, als die sich das BVT mittlerweile erwiesen hat.

Die LAMBDA-Nachrichten widmeten dem Thema „Religionen – Stopp dem Fundamentalismus“ einen Schwerpunkt in ihrer Ausgabe 5/2012.