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Gendern – aber richtig!

Erschienen am 29. April 2016

Mein Que(e)rschuss in den letzten LN (S. 6 f) hat für einige Aufregung gesorgt. Einige scheinen meine Ausführungen persönlich genommen zu haben, wiewohl ich niemand persönlich angesprochen habe. Ich hätte mich ja gerne auch entschuldigt, aber das ging dann einfach nicht mehr, denn was danach von VertreterInnen der queerconnexion, des Schulbesuchsprojekts der HOSI Wien, und von anderen Personen geboten wurde, hat meine Kritik nicht nur in jeder Hinsicht bestätigt, sondern meine schlimmsten Befürchtungen übertroffen. Jetzt im Rückblick betrachtet, war meine Polemik eigentlich relativ harmlos – ich würde sie heute wieder genauso formulieren.

Rekapitulieren wir: 1989 hat die HOSI Wien beschlossen, in ihren Texten neben der männlichen immer auch die weibliche Form zu verwenden, was natürlich weitaus umfassender ist, als bloß (im Plural) mit dem Binnen-I zu gendern, wie es oft unrichtigerweise und verkürzt heißt. Beide Formen korrekt wiederzugeben ist in der deutschen Sprache aufgrund der Grammatik oft umständlich, aber durchaus möglich. Wenn man sich an die oberste Prämisse hält, dass in der sprachlichen Umsetzung alle Buchstaben enthalten sein müssen, die sowohl in der weiblichen als auch der männliche Form enthalten sind, ist es eigentlich ganz leicht, man muss sich halt immer beide Versionen vorsagen bzw. vor Augen halten. Oft funktioniert das einfache Zusammenziehen der beiden Formen allerdings nicht. Dann muss man eben beide getrennt verwenden.

Klassische Beispiele in der Einzahl sind männliche Wörter, die auf -e enden (der Beamte/die Beamtin, der Experte/die Expertin) oder Wörter, die in der weiblichen Form einen Umlaut bilden (der Arzt/die Ärztin, der Anwalt/die Anwältin). Die Formen „der/die Beamt/in“ oder „der/die Ärzt/in“ sind augenscheinlich falsch. Im übrigen sollte man in der Einzahl nicht mit Binnen-I gendern, sondern mit Schrägstrich, um zu verdeutlichen, dass es sich hier um ein „entweder – oder“ handelt oder um ein „bzw.“ – und nicht um eine Person, auf die beides zutrifft, also etwa der/die Leser/in (statt „der/die LeserIn“). Beim Sprechen („Parole“) würde man dies ja auch entsprechend realisieren. Beispiel: „Der Referent bzw. die Referentin vertritt die Arbeitsgruppe im Vorstand.“ Beim Schreiben („Langue“) kann man dies platzökonomisch zusammenfassen zu: „Der/Die Referent/in vertritt…“.

Der Plural der obigen Wörter kann hingegen meist einfach mit Binnen-I gebildet werden (ExpertInnen, AnwältInnen), insbesondere auch, wenn beide Geschlechter in der Mehrzahl einen Umlaut bilden und daher alle Buchstaben der weiblichen und männlichen Form im jeweiligen Mehrzahlwort (und zwar in allen vier Beugungsfällen) enthalten sind, was man anhand der sogenannten Weglassprobe ebenfalls ganz einfach überprüfen kann: Beamt/inn/e/n bzw. Ärzt/inn/e/n. Allerdings funktioniert diese Variante bei jenen Wörtern nicht, bei denen eine der Mehrzahlformen keinen Umlaut bildet – Beispiele: Franzosen/Französinnen, Juden/Jüdinnen – „FranzösInnen“ bzw. „JüdInnen“ wäre also falsch. In diesen Fällen muss man beide Wörter ausschreiben bzw. aussprechen.

Ähnliche Problematiken ergeben sich bei den Fallendungen, speziell im Genetiv und Dativ. Beispiele: des Partners/der Partnerin – „des/der Partner/in“ ist offensichtlich falsch. In bestimmten Fällen muss man sogar die Präposition wiederholen, etwa: vom Referenten/von der Referentin, „vom Referent/in“ ginge klarerweise gar nicht.

Teufel/in im Detail

Warum dieser Exkurs in die Details der Umsetzung? Nun ja – wer nicht korrekt männlich/weiblich gendern kann, kann natürlich auch nicht jene Formen korrekt bilden, die – mittels Asterisk bzw. Unterstrich – zusätzlich Personen repräsentieren sollen, die weder weiblich noch männlich sind bzw. sein wollen. Natürlich wird das Gendern noch komplizierter, wenn man nicht nur weiblich/männlich gendern, sondern auch noch eine dritte Geschlechtsvariante unter einen sprachlichen Hut bringen will. Aber es muss klar sein, dass Formen wie „Expert*in“ oder „Beamt_in“ sprachlich ganz einfach falsch sind. Natürlich kann man sich über solche Einwände und Kritik – nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“, rationale und logische sprachliche Argumente interessieren uns nicht, wir wollen das einfach so; aus, Schluss, basta! – hinwegsetzen und ganz diktatorisch eine willkürliche Sprachform dekretieren. Bloß: Wer ist hier „wir“? Wodurch und durch wen sind diese Leute legitimiert? Ich finde nicht, dass man aus politischer Korrektheit solchen autoritären Anwandlungen kampflos nachgeben muss.

Ja, man könnte natürlich ein wenig mehr Gehirnschmalz investieren, um passende Formen zu finden, durch die weder die weibliche noch die männliche Form verstümmelt wird (siehe dazu später), aber das interessiert diese Leute gar nicht. Ihnen geht es bloß darum, das Schriftbild ohne System und Konzept und ohne Rücksicht auf sprachliche Verluste flächendeckend mit Sternchen bzw. Unterstrichen zuzukleistern.

Das hat sich auch im Zusammenhang mit den Anträgen an die Generalversammlung gezeigt. So hat die queerconnexion folgenden, auf der GV dann jedoch wieder zurückgezogenen Antrag eingebracht: Arbeitsgruppen der HOSI Wien dürfen selbst darüber bestimmen, welche Form der antidiskriminierenden Schreibweise sie verwenden – wobei das generische Maskulinum bzw. das ledigliche „Mitmeinen“ nicht zulässig ist.

Dies hätte bedeutet, jeder Arbeitsgruppe einen Blankoscheck auszustellen. Dankenswerterweise hat die queerconnexion in der Begründung ihres Antrags gleich einen Link mitgeliefert, unter dem man in eine verstörend bizarre Gedankenwelt eintauchen konnte und auch gleich das Potential eines solchen Blankoschecks offenbart wurde: http://feministisch-sprachhandeln.org/. Dort findet sich u. a. im Kapitel 4 ein monströser Unsinn erster Güte, etwa die sogenannte x-Schreibung oder x-Form. Hier eine Kostprobe:

Bildung von Substantiven: Wenn möglich, wird im Singular ‚x‘, im Plural ‚xs‘ an den Wortstamm der dazugehörigen Verbform angehängt, z. B. Studierx, Studierxs und Lehrx, Lehrxs. Bei anderen Formen ist Kreativität gefragt, z. B. durch das Ersetzen der konventionalisiert gegenderten Endungen: Angestelltx, Angestelltxs und Doktox, Doktoxs. (Die Form wird jeweils ‚iks‘ ausgesprochen, im Plural ‚ikses‘.)

Bildung von Pronomen: Im Singular wird ‚x‘, im Plural ‚xs‘ als Personal- und Possessivpronomen verwendet. Als bestimmtes Pronomen fungiert die Form ‚dix‘, als unbestimmtes die Form ‚einx‘.

Rückfall ins vorfeministische Mittelalter

Ich empfehle wirklich allen, diese Seite anzusurfen. Es reicht, sich ein paar Minuten mit dieser absurden „Hirnwixerei“ zu beschäftigen, um ungefähr zu wissen, wie diese Leute drauf sind. Ich vermute einmal, dass eine große Mehrheit der HOSI-Wien-Mitglieder einen Antrag auf derartige Schreibweise in den Publikationen des Vereins und aller seiner Arbeitsgruppen ablehnt – selbst wenn er so unverfänglich harmlos daherkommt wie heuer –, wenn den Mitgliedern klar ist, was ein solcher Antrag konkret bedeutet bzw. potentiell bedeuten könnte. Es steht ja zu befürchten, dass derartige Anträge auf einer der nächsten Generalversammlungen erneut gestellt werden.

Dass das Ganze auch noch unter „feministischem Sprachhandeln“ firmiert, ist zusätzlich ärgerlich, aber auch schon wurscht. Es ist nicht nur eine Mogelpackung, sondern eine glatte Verhöhnung aller FeministInnen. Denn was, bitte, soll daran feministisch sein, dass Frauen bzw. weibliche Sprachformen, die nach langem Kampf endlich in der Sprache berücksichtigt werden, jetzt wieder aus der Sprache konsequent eliminiert werden? Diesem hanebüchenen Unfug das Etikett „feministisch“ umzuhängen (auch wenn er genau das Gegenteil von feministisch ist) dient aber natürlich nur dazu, sich nach Möglichkeit gegen Kritik und Ablehnung zu immunisieren. Denn wer will sich schon dem Vorwurf des Sexismus aussetzen? Und genauso funktioniert es ja auch, wenn das Sternchen- und Unterstrich-Unwesen als neues trans- und intersexuelles Nonplusultra präsentiert wird: Wer es wagt, das nicht ganz so toll zu finden, wird sofort als trans- und interphob denunziert! Dieser Vorwurf, der natürlich nach meinem letzten Que(e)rschuss sofort geäußert wurde (erspart die Argumente!), kratzt mich jedoch nicht im geringsten. Menschen, die mich kennen, wissen, dass er lächerlich ist. Und bin ich dann auch homophob, wenn ich nicht mit jedem einzelnen Schwulen auf diesem Planeten einer Meinung bin (was ich ja ganz und gar nicht bin)? Jedenfalls bin ich stolz darauf, diese Dinge zu hinterfragen, selbst wenn ich mich damit bei manchen unbeliebt machen.

Besondere Verantwortung

Hätte die Generalversammlung einen solchen Antrag angenommen, hätte in der Tat die Gefahr bestanden, dass eine Arbeitsgruppe der HOSI Wien diese abstruse x-Schreibung anwenden könnte, was die Sichtbarkeit von Frauen in der Sprache beendet hätte. Dies hätte für die HOSI Wien bedeutet, in die Zeit vor 1989 zurückzufallen und eine wichtige Errungenschaft, die wir unserer legendären Obfrau WALTRAUD RIEGLER und ihren Mitstreiterinnen wie BARBARA FRÖHLICH, GUDRUN HAUER und HELGA PANKRATZ verdanken, wieder rückgängig zu machen.

Abgesehen davon wäre eine solche Schreibweise schlicht statutenwidrig, zumal die HOSI Wien seit der Generalversammlung 2015 eine besondere Verantwortung in Sachen Geschlechtsidentität übernommen hat. Im Vorjahr wurde diese ja in das entsprechende Vereinsziel eingefügt (§ 2, fünfter Aufzählungspunkt der Statuten), sodass dieses nun wie folgt lautet: die allgemeine Bewusstseinslage in der Bevölkerung und Gesellschaft positiv zu beeinflussen, damit die Ablehnung, Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität überwunden werden kann.

Die Betonung liegt hier allerdings auf „positiv“. Es muss ja wohl auch den verbiestertsten KämpferInnen für die Ausmerzung der Geschlechter klar sein, dass es für die Anliegen von Personen, die weder weiblich noch männlich sind oder sein wollen, äußerst kontraproduktiv und negativ wäre, die Bevölkerung und Gesellschaft etwa mit der x-Schreibweise zu belästigen oder gar von ihnen zu verlangen, diese anzuwenden. Den VerfechterInnen dieser Extrem-Schreibweisen geht es offensichtlich nicht um positive Veränderungen, sie wollen vielmehr in ihrem vermeintlichen Status der diskriminierten Opfer einer bösen Gesellschaft verharren, weil dieser für sie regelrecht identitätsstiftend zu sein scheint. Meinetwegen – sollen sie, aber bitte nicht auf Kosten und auf dem Rücken der HOSI Wien, die – im Gegensatz zu so manch anderem Verein – immerhin einen Ruf als seriöse Organisation zu verlieren hat. Und man könnte ja vielleicht einen eigenen Verein gründen! Wäre doch auch eine nette Idee, oder?

Kein Kompromiss

Die queerconnexion hat, wie gesagt, noch rechtzeitig erkannt, dass sie sich mit besagtem Antrag ein Ei gelegt hatte, und die Reißleine gezogen. Dennoch kann man ihr den Vorwurf nicht ersparen, sich offenbar überhaupt nicht mit dem Männlich/Weiblich-Gendern befasst zu haben, denn in ihrem zweiten Antrag, der schließlich zur Abstimmung kam, machen die AntragstellerInnen genau die Fehler, die ich vorhin beispielhaft beschrieben habe. Und dies, obwohl sie in der Begründung ihres Antrags auch auf einige Leitfäden hingewiesen haben, unter anderem auf den Leitfaden zur sprachlichen Gleichstellung des Arbeitsmarktservice (AMS), den sie aber offenbar selber gar nicht gelesen haben. Auch darin finden sich genau jene vorhin angeführten Beispiele für nicht korrektes Gendern!

Für mich ist das ein eindeutiges Indiz dafür, dass es auch der queerconnexion überhaupt nicht um sprachlich richtiges Gendern, sondern bloß um die Durchsetzung ihres radikalen ideologischen Ansatzes geht. Dafür spricht auch der Umstand, dass sie meinen Kompromissvorschlag abgelehnt haben. Ich hatte nämlich die Forderung der queerconnexion aus dem von ihr wieder zurückgezogenen Antrag, wonach das generische Maskulinum bzw. das ledigliche „Mitmeinen“ nicht zulässig ist, aufgegriffen und – im Sinne der Gleichstellung ergänzt um das generische Femininum und das generische „Queerum“ – als Abänderungsantrag zu ihrem Antrag eingebracht.

Dieser Antrag, der dann auch auf der GV abgestimmt wurde, lautete: Die queerconnexion darf als Arbeitsgruppe der HOSI Wien ihre Texte mit Gender_Gap oder Asterisk* gendern. Diesen Satz ergänzte ich durch einen Abänderungsantrag, der von der GV abgelehnt wurde, wie folgt: Allerdings ist dabei weder die Verwendung des generischen Maskulinums, des generischen Femininums noch des generischen Queerums für alle Formen, also das ledigliche „Mitmeinen“ der jeweils anderen Formen, zulässig.

Zur Erklärung: Unter den generischen Formen versteht man im Grunde die männliche bzw. die weibliche Form. Weder soll also etwa mit „der Schüler“ eine Schülerin mitgemeint werden, noch mit „die Aktivistin“ ein Aktivist. Oder im Plural sollen mit „Teilnehmer“ nicht auch „Teilnehmerinnen“ bloß mitgemeint werden – und umgekehrt. Analog dazu ist unter „Queerum“ (ein Wort, das ich notgedrungen zu diesem Zweck kreiert habe) die generische Schreibweise für eine sich weder weiblich noch männlich identifizierende Person zu verstehen. Wenn also eine solche Person in der Schreibweise etwa mit Unterstrich oder Asterisk dargestellt wird („Aktivist*in, „Schüler_in“), kann diese Form nicht zugleich für eine männliche und/oder eine weibliche Person verwendet werden, auch nicht im Plural (Aktivist*innen). Denn dies hieße, weibliche und männliche Personen durch das generische Queerum „lediglich mitzumeinen“.

Und das soll – im Sinne der Gleichstellung – eben meiner Ansicht nach ebenfalls nicht zulässig sein. Es kann ja wohl nicht sein, dass die generische Schreibweise für eine Gruppe, die vielleicht ein bis zwei Prozent der Bevölkerung umfasst (und wenn es fünf Prozent wären, spielte es auch keine Rolle!), für die restlichen 98 % gelten soll und diese bloß mitgemeint sind. Bei allem Verständnis für und aller Solidarität mit den Anliegen von Menschen, die weder männlich noch weiblich sind bzw. sein wollen oder das Konzept der Geschlechter aus irgendwelchen, wenn auch nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen ablehnen, wäre es doch etwas übertrieben, Frauen und Männer mit den „queeren“ Formen lediglich mitmeinen zu wollen.

Außerdem kann man durch die Verwendung dieser generisch queeren Formen ja überhaupt keine Unterscheidung treffen, ob es sich bei einer konkreten Person um eine handelt, die weder weiblich noch männlich ist (selbst wenn es im konkreten Fall bekannt ist), oder ob man es als Sprecher/in bzw. Schreiber/in nicht weiß und offenhalten will. Detto im Plural: Man würde dasselbe Lexem (Wort) – beispielsweise „Teilnehmer*innen“ – sowohl für eine Gruppe verwenden, die sich bekanntermaßen ausschließlich aus Personen zusammensetzt, die weder männlich noch weiblich sind (in diesem Fall eben generisches Queerum), als auch für eine Gruppe, die sich nachweislich aus Frauen, Männern und Personen, die weder weiblich noch männlich sind bzw. sein wollen, zusammensetzt (Frauen und Männer wären also nur mitgemeint). Eine sprachliche Unterscheidung, wie dies etwa möglich ist, wenn man weiß, dass eine Gruppe nur aus Männern („Aktivisten“) oder nur aus Frauen („Aktivistinnen“) besteht, ist also gar nicht möglich.

Eine naheliegende Lösung dieses Problems bei personenbezogenen Hauptwörtern wäre etwa, die männlich/weiblich gegenderte Form und das generische Queerum immer nebeneinander zu verwenden, also „AktivistInnen und Aktivist**“ oder „Experte/Expertin/Expert*“ (oder für welche „queeren“ Sprachformen man sich letztlich sowohl in der Langue als auch in der Parole entscheidet); allerdings tun sich – wie generell – natürlich die Probleme beim Artikel, bei den persönlichen Fürwörtern usw. weiterhin auf. Aber auch dabei hat stets zu gelten: keine Verstümmelung weder der weiblichen noch der männlichen Sprachformen!

Wiewohl ich eine solche Schreibweise für den Gesamtverein entschieden ablehnen würde, hätte ich mich damit abgefunden, wenn der queerconnexion dies um des Vereinsfriedens willen für ihre Publikationen gestattet worden wäre. Aber es hat sich gezeigt, dass die queerconnexion an einem Kompromiss gar nicht interessiert ist, sondern es ihr bloß darum geht, die Machtfrage gegenüber dem Vorstand für sich zu entscheiden.

Die queerconnexion war nicht bereit, sich Alternativen zu überlegen oder diesen Kompromiss zu akzeptieren, sie wollte die ideologische Maximalforderung durchsetzen. Wäre die weiblich/männlich gegenderte Schreibweise, die die HOSI Wien 1989 beschlossen hat, um die Frauen sichtbar(er) zu machen, unangetastet geblieben und durch die „queere“ Schreibweise nur ergänzt worden, hätte man auch nicht die Generalversammlung mit der Frage befassen müssen – ein einfacher Vorstandsbeschluss hätte genügt. Nun hat sich die Frage zumindest bis auf weiteres erledigt, da der Antrag der queerconnexion auf der Generalversammlung nicht angenommen worden ist. Vermutlich bleibt uns die Diskussion über diese Sprachfragen aber auch in Zukunft nicht erspart.

Que(e)rschuss LN 2/2016