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Trauerspiel im Parlament: § 209 StGB bleibt

Veröffentlicht am 13. Oktober 1998
Im Juli 1998, Österreich hatte gerade zum ersten Mal den EU-Ratsvorsitz übernommen, stand wieder die Reform bzw. Abschaffung des § 209 StGB auf der Tagesordnung des Nationalrats. Es war in vieler Hinsicht keine Sternstunde des österreichischen Parlamentarismus, wie ich in den LN 4/1998 berichtete.

Nur Tage, nachdem die letzte Ausgabe der LN in Druck ging, wurde die geplante und Ende Juni vorerst verschobene Strafrechtsreform dann doch noch auf die Tagesordnung der letzten Plenarsitzung des Nationalrats vor der Sommerpause gesetzt. Es war jedoch leider wieder keine Sternstunde des österreichischen Parlamentarismus.

Ja, wir hatten in den LN 3/1998 noch getitelt: Wegen § 209: Gesamte Strafrechtsreform verschoben (S. 14 f), war doch Ende Juni die Sache wieder von der Tagesordnung der Sitzung am 7. Juli, auf der die Debatte des Strafrechtsänderungsgesetzes ursprünglich angesetzt war, genommen worden. Doch dann trieb Jörg Haiders FPÖ die Koalition einmal mehr vor sich her. Sie setzte sich dabei in ihrer unübertroffen populistischen Art voll auf die Kindermißbrauchsdebatte. Der zur gleichen Zeit in den Niederlanden aufgedeckte Internet-Kinder- bzw. besser: Babypornoskandal tat sein übriges. Mit der Strafrechtsreform sollte ja in erster Linie die Strafen für sexuellen Kindesmißbrauch verschärft werden, nur ging das nicht, ohne der Opposition die Möglichkeit zu bieten, einen Zusatzantrag zur Streichung des § 209 StGB zu stellen. Dies war für die Koalition, insbesondere aber die SPÖ sehr unangenehm, weil diese ja den koalitionsfreien Raum nach der letzten mißglückten Abstimmung am 27. November 1996 (vgl. LN 1/1997) aufgekündigt hatte, ein Stimmen für die Streichung des § 209 nunmehr ein Koalitionsbruch gewesen wäre – andererseits wollte die SPÖ die Lesben- und Schwulenbewegung nicht dadurch verärgern, daß sie mit der ÖVP den Antrag auf Aufhebung des § 209 niederstimmte. Außerdem hätte sie sich damit bis auf die Knochen blamiert, da ja alle 71 SP-Abgeordneten im November 96 für einen solchen Antrag gestimmt hatten. Jedenfalls sah sich die Koalition offenbar von der FPÖ unter Zugzwang gesetzt und beschloß schließlich, die Strafrechtsreform am letzten Tag vor den Parlamentsferien, dem 17. Juli, zu behandeln.

 

Hinausgehen ist feig!

Die SPÖ verfiel dann auf die wenig glorreiche Idee, einfach den Plenarsaal bei dieser Abstimmung zu verlassen, um sich aus ihrem Dilemma zu befreien. Für alle DemokratInnen war es ein zutiefst deprimierender Anblick, wie die anwesenden SP-Abgeordneten bei der Abstimmung über besagten Zusatzantrag wie von der Tarantel gestochen den Ausgängen zueilten – entwürdigend, beschämend für diese ParlamentarierInnen. Und außerdem: Hinausgehen ist feig titelte dann auch Petra Stuiber im Standard vom 18. 7.

Zuvor hatten die HOSI Wien und andere Gruppen und Einzelpersonen noch hektisch bei der SPÖ, aber auch der ÖVP interveniert und lobbyiert, um einen günstigen Ausgang der Abstimmung herbeizuführen. Doch vergebens, die SPÖ hatte sich aufs „Hinausgehen“ festgelegt, es war daher klar, daß auch diesmal der § 209 nicht fallen würde.

ILGA-Europa versuchte zudem, im Europa-Parlament noch eine entsprechende Dringlichkeitsresolution am Tag vor der Abstimmung in Wien durchzubringen. Die sozialdemokratische Fraktion im EP verhinderte dies jedoch skandalöserweise – siehe dazu unseren ausführlichen Beitrag ab Seite 17.

CHRISTIAN MICHELIDES schoß noch am 17. Juli im Standard eine Breitseite auf die ÖVP ab (Homosexuelle wettern gegen ÖVP) und wandte sich speziell gegen jene pseudoliberalen Feigenblätter in der ÖVP, die vorgeben, für Menschenrechte einzutreten, aber genau das Gegenteil tun: Wolfgang Schüssel, der EU-Ratsvorsitzende, Heinrich Neisser, der Vorsitzende der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Ridi Steibl, Vorstandsmitglied der Steirischen AIDS-Hilfe, Walter Schwimmer, Kandidat für den Posten des Generalsekretärs des Europarats. Ihnen allen soll es nun an den Kragen gehen. Die Lesben- und Schwulenbewegung, auf jeden Fall zumindest die Homosexuelle Initiative Wien, wird alles nur Erdenkliche und mögliche tun, um diese HeuchlerInnen in diesen Posten abzusägen.

 

Ridi Steibl zurückgetreten

Ein erster Erfolg ist bereits zu verzeichnen: Ridi Steibl hat nach Lektüre dieses Standard-Artikels ihre Funktion als Kassierin in der SAH zurückgelegt. 1:0 für Michelides! Die steirischen RosaLila PantherInnen und auch die LAMBDA-Nachrichten hatten den Umstand, daß eine Abgeordnete, die für die Beibehaltung antischwuler menschenrechtswidriger Paragraphen stimmt, eine Funktion im Vorstand der AIDS-Hilfe innehat, ebenfalls angeprangert und heftig kritisiert (vgl. LN 2/1998, S. 26).

Als nächster auf unserer Abschußliste ist ÖVP-Abgeordneter Walter Schwimmer, der am 20. August durch Ministerratsbeschluß von der Bundesregierung offiziell als Kandidat für den Europaratsposten nominiert worden ist. Zu unserer Anti-Schwimmer-Kampagne siehe Beitrag auf Seite 15.

 

Freakshow im Parlament

Trotz des Wissens um die Chancenlosigkeit, den meschenrechtswidrigen § 209 loszuwerden, fanden sich etliche Lesben- und SchwulenaktivistInnen als Zaun- bzw. Galeriegäste zur Abstimmung am Abend des 17. Juli im Hohen Haus ein. Und man kam voll auf seine/ihre Rechnung. Geboten wurde nicht die erschütternde, einmalige Lemming-Aktion der SPÖ – auch sonst war fast die ganze Debatte eine ziemliche Freakshow. Die HOSI Wien entschloß sich daher, in ihrer Presseaussendung am Tag danach nicht in Entrüstungspathos zu verfallen, sondern sich über die eher lustlose, bis auf Heide Schmidts Auftritt recht unengagierte Debatte der offenkundig bereits feriengestimmten Abgeordneten lustig zu machen. Unsere Kritik wurde dann auch in der Wiener Zeitung vom 19. 7. und der Presse vom 20. 7. zitiert.

„Best-of“- und „Worst-of“-Passagen aus den Redebeiträgen der einzelnen Abgeordneten sind übrigens ab Seite 10 nachzulesen.

 

SPÖ unwohl

Ganz so wohl scheint sich die SPÖ in ihrer peinlichen Rolle doch nicht gefühlt zu haben, wie es Nationalratspräsident Heinz Fischer in seiner Bilanz-Pressekonferenz über das abgelaufene Parlamentsjahr am 20. Juli dann darstellte, denn ansonsten hätte er die Angelegenheit wohl nicht so prominent zur Sprache gebracht. Seine Haltung wurde dann auch am 21. 7. recht prominent in den Tageszeitungen wiedergegeben: „Schluß mit der Diskriminierung“ (Der Standard), „SPÖ besteht auf Reform“ (Die Presse), „§ 209 ist rückständig und diskriminierend“ (Wiener Zeitung), „Hier haben wir die rückständigste, diskriminierendste Gesetzgebung Europas“ (Kurier), aber was nützt dies im nachhinein? Jedenfalls verteidigte Fischer die Abstimmungsweigerung der SPÖ als die „relativ beste von drei Möglichkeiten“. Nun ja, wenn er meint. Aber die SPÖ hat ja leider nicht nur bei der Abstimmung über § 209 keine gute Figur gemacht, sondern auch beim Killen der Resolution im Europa-Parlament und beim Beschluß, Schwimmer für den Posten des Europarats-Generalsekretärs zu nominieren (vgl. auch Kurts Kommentar auf Seite 27).

 

Trostpflaster

Als von den Mainstreammedien kaum wahrgenommenes Trostpflaster verabreichte die Koalition den Lesben und Schwulen eine homofreundliche Reform des § 72 StGB, die im Trubel um den § 209 fast untergegangen wäre: Erstmals im österreichischen Rechtssystem erden gleichgeschlechtliche PartnerInnen anerkannt und in eine Angehörigendefinition aufgenommen, und zwar beim Zeugnisentschlagungsrecht vor Gericht.