Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 2/2000

„Der Jörg will eh bloß kuscheln – alle wissen Bescheid, aber wenige wollen Jörg Haiders private Vorlieben wahrhaben", betitelt Jochen Herdieckerhoff (1963–2006) seinen Artikel in der Berliner die tageszeitung (taz) vom 21. März 2000, in dem er Jörg Haider (1950–2008) als schwul outet. Darauf nehme ich in dieser Kolumne Bezug.

Querschuss LN 1/2018

Das ist sie also, meine letzte Kolumne in den LN, noch rechtzeitig von Que(e)rschuss auf Querschuss umbenannt. Anlässlich der Öffnung der EP und der Ehe für alle rechne ich noch einmal mit den wenig emanzipatorischen Argumenten ab, mit der ein Teil der Bewegung die Forderung nach der Eheöffnung vorgebracht hat. Das Coverfoto ist übrigens ein reiner, aber origineller Zufall!

Kurts Kommentar LN 4/1994

Zurück an den Start heißt es nach der Nationalratswahl am 9. Oktober 1994. Die Parlamentszusammensetzung ist wieder auf den Stand von 1990: Es gibt eine rechte konservative Mehrheit. Das ungenutzt verstrichene Zeitfenster einer fortschrittlichen Mehrheit hat sich wieder geschlossen – und sollte sich bis heute nie mehr wieder öffnen.

Que(e)rschuss LN 2/2017

Im April 2017 liegt die ÖVP am Boden. Ihre einzige Hoffnung ist Sebastian Kurz, den ich schon damals als den GRÖOAZ, den größten Opportunisten aller Zeiten, bezeichne. Der Typ hat doch nichts am Kasten, sondern ist bloß die Sprechpuppe der Industriellenvereinigung. Aber dank der Boulevardmedien, die eine beispiellose Kampagne gegen Bundeskanzler Christian Kern und für Kurz fahren, wird er ein halbes Jahr später tatsächlich zum Retter der ÖVP.

Kurts Leidartikel LN 1/1990

Nach dem Aufziehen des Eisernen Vorhangs finden in Osteuropa atemberaubende Veränderungen statt. Gegängelte und unterdrückte Menschen befreien sich aus staatlicher Bevormundung. Wir blicken neidisch nach Osten und fordern: Perstrojka auch bei uns!

Kurts Kommentar LN 4/2004

Meine erste Kolumne zum Thema Regenbogenfamilien bzw. Homo-Ehe. Ich plädiere für einen pragmatischen Zugang. In keinem Land kam es sofort zur völligen Gleichstellung, überall wurde diese in mehreren Schritten erreicht. Warum sollte das ausgerechnet in Österreich mit seiner homophoben Parlamentsmehrheit anders sein?

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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