Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Que(e)rschuss LN 5/2010

Die HOSI Wien hat eine Online-Umfrage zur Regenbogenparade gemacht. Neben meist konstruktiver Kritik tritt unter den Rückmeldungen allerdings auch eine Erwartungs- und Forderungshaltung zutage, die einer Veranstaltung wie der Parade nicht angemessen ist. Das ist mir eine Polemik wert.

Que(e)rschuss LN 1/2006

Einmal mehr gibt es von mir heftige Kritik an Österreichs Höchstgerichten, die regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezwungen werden, ihre eigenen homophoben Urteile zu revidieren, während die schwarz-blau-orange Regierung und Nationalratsmehrheit völlig untätig zuschauen und zuwarten, als ob sie die Menschenrechte von Lesben und Schwulen überhaupt nichts angingen.

Que(e)rschuss LN 1/2013

Gezielt Präzedenzfälle vor die Höchstgerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, um der Politik auf die Sprünge zu helfen, ist eine legitime Sache und eine bewusst gewählte Strategie der ILGA-Europa. Aber auch die GegnerInnen schwul-lesbischer Gleichberechtigung haben den EGMR in Straßburg als Kampfarena politischer Auseinandersetzung entdeckt.

Kurts Kommentar LN 3/1998

Nachdem sich herausgestellt hat, dass es keine strafrechtliche Handhabe (mehr) gegen Kardinal Groër gibt, will ihn die katholische Kirche ins Ausland deportieren. Ich finde das trotz allem menschenrechtswidrig, skandalös und inakzeptabel.

Que(e)rschuss LN 5/2017

Nachwahl-Betrachtungen: Dass ausgerechnet jene Partei von den WählerInnen die sprichwörtliche Quittung präsentiert bekam, die als einzige seit nunmehr 30 Jahren korruptions- und skandalfrei im Parlament vertreten war, ist vermutlich nur in Österreich möglich. Ein schwarz-blaues Remake also. Aus der Geschichte nichts gelernt, Österreichs Schicksal. Auf jeden Fall werden wir in den nächsten fünf Jahren wieder einen starken Magen brauchen.

Que(e)rschuss LN 5/2011

In keinem anderen Land der Welt hat man von schwul-lesbischer Seite die eingetragene Partnerschaft mit der hirnrissigen und kranken Argumentation abgelehnt, sie zwinge Lesben und Schwule zu einem Outing und nehme ihnen die Möglichkeit, sich zu verstecken. Einmal mehr polemisiere ich gegen unredliche und wenig emanzipatorische Argumente.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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