Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 3/1998

Nachdem sich herausgestellt hat, dass es keine strafrechtliche Handhabe (mehr) gegen Kardinal Groër gibt, will ihn die katholische Kirche ins Ausland deportieren. Ich finde das trotz allem menschenrechtswidrig, skandalös und inakzeptabel.

Kurts Kommentar LN 2/1993

Nach der Abspaltung des Liberalen Forums (LiF) von der FPÖ im Frühjahr 1993 besteht im Nationalrat bis zum Ende der Legislaturperiode 1994 eine Ampelmehrheit von SPÖ, Grünen und LiF. Leider schließt sich dieses historische Zeitfenster, das sich seit 1983 das erste Mal aufgetan hat und nachher nie wieder aufgehen sollte, wegen der bedingungslosen Koalitionstreue der SPÖ zur ÖVP ungenutzt – etwa um die Strafrechtsparagrafen zu Fall bringen.

Leidartikel LN 2/1987

Im AIDS-Bereich tun sich in den 1980ern Abgründe auf, die heute völlig unvorstellbar sind. Einer davon sind die ungesetzlichen HIV-Zwangstestungen, die ab Herbst 1986 in den Wiener Gemeindespitälern vorgenommen worden sind. Der damalige Gesundheitsstadtrat Alois Stacher wird dafür von mir massiv kritisiert.

Que(e)rschuss LN 1/2008

Es wird ernst mit der eingetragenen Partnerschaft. Es gilt, „Werbung“ für die Positionen der HOSI Wien zu machen – und auch die unterschiedlichen Aspekte zu beleuchten, etwa das Scheidungsrecht, das in Österreich zu den rückständigsten in ganz Europa zählt.

Que(e)rschuss LN 4/2017

Für die Nationalratswahl 2017 rühre ich die Werbetrommel für Ulrike Lunacek, eine der kompetentesten und integersten PolitikerInnen, die zur Wahl stehen. Keine Stimme für politische Scharlatane, das Blaue vom Himmel versprechende Hochstapler, verunfallte SportlerInnen oder Ex-Wein- oder Ex-Schönheitsköniginnen. Man braucht sich ja bloß die Lebensläufe von Ulrike und Sebastian Kurz anschauen – der Vergleich macht einen sicher!

Kurts Kommentar LN 2/1996

Zwar war ÖVP-Obmann Erhard Busek auch kein großer Verfechter von Homo-Rechten, aber als Wolfgang Schüssel und Andreas Khol mit ihrem betont anti-homosexuellen Kurs die ÖVP übernehmen, macht sich wieder ein schon überwunden geglaubtes Klima breit. Der ÖVP muss man vorwerfen, im Wetteifer mit den Freiheitlichen an die niedrigsten Triebe im Menschen zu appellieren. Diesen populistischen Wettlauf erleben wir heute wieder.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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