Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 2/1999

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 1999 gebe ich wieder eine Wahlempfehlung ab: Diesmal für grün. Leider kandidiert Friedhelm Frischenschlager vom LiF nicht mehr, der in der vorangegangenen Legislaturperiode die einzige Entschließung eingebracht hat, die sich ausschließlich mit dem Thema Diskriminierung und Gleichstellung von Lesben und Schwulen befasst.

Que(e)rschuss LN 5/2017

Nachwahl-Betrachtungen: Dass ausgerechnet jene Partei von den WählerInnen die sprichwörtliche Quittung präsentiert bekam, die als einzige seit nunmehr 30 Jahren korruptions- und skandalfrei im Parlament vertreten war, ist vermutlich nur in Österreich möglich. Ein schwarz-blaues Remake also. Aus der Geschichte nichts gelernt, Österreichs Schicksal. Auf jeden Fall werden wir in den nächsten fünf Jahren wieder einen starken Magen brauchen.

Que(e)rschuss LN 5/2012

2013 stehen wieder Nationalratswahlen an. Die ÖVP befindet sich in einem beklagenswerten Zustand (sie wird dann auch bei unter 24 Prozent landen – ein historischer Tiefststand). Ich hole wieder mein Ceterum censeo hervor: 29 Jahre rechte Mehrheit im Nationalrat und 26 Jahre ÖVP in der Bundesregierung seien genug.

Que(e)rschuss LN 3/2009

Für mich ist Ulrike Lunacek eine der engagiertesten, kompetentesten und integersten unter den österreichischen KandidatInnen, die 2009 zur Europa-Wahl antreten. Keine Frage, dass ich ihr meine Stimme gebe. Unabhängig davon, kann ich mir kritische Spitzen gegen das Projekt EU nicht verkneifen.

Kurts Kommentar LN 1/1997

Am 27. November 1996 werden die §§ 220 und 221 StGB endlich im Nationalrat abgeschafft. § 209 bleibt dank der homophoben ÖVP bestehen. Ich plädiere für mehr Selbstachtung der Bewegung und für mehr Konsequenz und Härte gegenüber dem politischen Gegner, nämlich ÖVP und FPÖ. Dass ÖVPler Ehrenschutzfunktionen beim Life Ball übernehmen dürfen, sollte nun endgültig ein No-Go sein.

Que(e)rschuss LN 5/2015

Den Ausgang der Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl am 11. Oktober 2015 – Rot-Grün verteidigt seine Mandatsmehrheit und regiert weiter – nehme ich zum Anlass, meinen Blick auf einige Merkwürdigkeiten der Innenpolitik zu werfen; und: Politik und Medien spekulieren mit dem mangelnden politischen Grundwissen der Leute.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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