Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Leidartikel LN 1/1987

Als Hans Hermann Groër Ende der 80er Jahre Wiener Erzbischof wurde, ahnte wohl kaum jemand, dass der von ihm begangene und dann lange vertuschte Missbrauch die Öffentlichkeit noch lange beschäftigen und die katholische Kirche Österreichs in ihre schwerste Krise der Nachkriegszeit stürzen würde.

Kurts Kommentar LN 4/1995

Am 1. August 1995 outet ich die homosexuellen Neigungen von vier Bischöfen. Die Aktion löst einen riesigen Medienhype aus. Diese Aktion löst neben sehr positiven klarerweise auch viele kritische und negative Reaktionen aus. In meinem Kommentar analysiere ich jene der Medien und der Schwulen- und Lesbenbewegung.

Que(e)rschuss LN 5/2017

Nachwahl-Betrachtungen: Dass ausgerechnet jene Partei von den WählerInnen die sprichwörtliche Quittung präsentiert bekam, die als einzige seit nunmehr 30 Jahren korruptions- und skandalfrei im Parlament vertreten war, ist vermutlich nur in Österreich möglich. Ein schwarz-blaues Remake also. Aus der Geschichte nichts gelernt, Österreichs Schicksal. Auf jeden Fall werden wir in den nächsten fünf Jahren wieder einen starken Magen brauchen.

Que(e)rschuss LN 6/2006

Ja, denkbar knapp wird eine rot-grüne Mehrheit bei der Nationalratswahl verfehlt. Offenbar im Schock über ihren Erdrutschverlust von acht Prozent und elf Mandaten spielt die gerupfte ÖVP ihr übliches erpresserisches Koalitionsverhandlungsspielchen, als wäre nichts passiert.

Que(e)rschuss LN 4/2007

Regelmäßig poppt die Debatte über den generellen Ausschluss von Homosexuellen vom Blutspenden auf. Die ideologische Verbissenheit, mit der sie mitunter geführt wird (immerhin geht es hier nicht um Menschenrechte, sondern um eine medizintechnische Problemlösung und Haftungsfrage), finde ich genauso verstörend wie einige der vorgebrachten Argumente.

Que(e)rschuss LN 6/2005

Dass sich ÖVP und FPÖ immer ähnlicher werden, macht sie zu Konkurrenten im Wahl(nah)kampf, weil sie dieselben Themenfelder besetzen. Bei den Wiener Gemeinderatswahlen 2005 hat sich Strache als Verteidigerin der Hetero-Familie gegen die böse Homo-Ehe dermaßen massiv in Stellung gebracht, dass die ÖVP mit ihrer rabiaten Abtreibungsgegnerin daneben total abschmiert.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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