Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 2/1993

Nach der Abspaltung des Liberalen Forums (LiF) von der FPÖ im Frühjahr 1993 besteht im Nationalrat bis zum Ende der Legislaturperiode 1994 eine Ampelmehrheit von SPÖ, Grünen und LiF. Leider schließt sich dieses historische Zeitfenster, das sich seit 1983 das erste Mal aufgetan hat und nachher nie wieder aufgehen sollte, wegen der bedingungslosen Koalitionstreue der SPÖ zur ÖVP ungenutzt – etwa um die Strafrechtsparagrafen zu Fall bringen.

Que(e)rschuss LN 1/2016

Die vereinsinterne, latent schwelende Diskussion über das erweiterte Gendern mit Asterisk (*) und/oder Unterstrich in Publikationen der HOSI Wien wird wieder virulent. Ein entsprechender Antrag an die nächste Generalversammlung wird in Aussicht gestellt. Dessen Annahme wäre für mich ein Grund, aus dem Verein auszutreten – ich erkläre einmal mehr meine Gründe.

Que(e)rschuss LN 5/2012

2013 stehen wieder Nationalratswahlen an. Die ÖVP befindet sich in einem beklagenswerten Zustand (sie wird dann auch bei unter 24 Prozent landen – ein historischer Tiefststand). Ich hole wieder mein Ceterum censeo hervor: 29 Jahre rechte Mehrheit im Nationalrat und 26 Jahre ÖVP in der Bundesregierung seien genug.

Que(e)rschuss LN 1/2014

Dass LBST-Themen oft – wenn auch nur am Rande – tangiert werden, wenn es um große Fragen der Weltpolitik geht, zeigt sich im Vorfeld der Winter-Olympiade in Sotschi 2014 bzw. beim Sturz von Wiktor Janukowytsch in Kiew im Februar 2014.

Que(e)rschuss LN 3/2016

Die Anfechtung der Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl 2016 ist ein abgekartetes Spiel der FPÖ und von langer Hand geplant. Die VerfassungsrichterInnen sind dieser Mischung aus primitivem Taschenspielertrick und frechem Lausbubenstreich auf den Leim gegangen bzw. haben sich absichtlich zu willfährigen HandlangerInnen der FPÖ gemacht.

Kurts Kommentar LN 4/2004

Meine erste Kolumne zum Thema Regenbogenfamilien bzw. Homo-Ehe. Ich plädiere für einen pragmatischen Zugang. In keinem Land kam es sofort zur völligen Gleichstellung, überall wurde diese in mehreren Schritten erreicht. Warum sollte das ausgerechnet in Österreich mit seiner homophoben Parlamentsmehrheit anders sein?

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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