Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Leidartikel LN 4/1988

ÖVP-Familienministerin Marilies Flemming zählt, neben ihrer Parteikollegin Maria Fekter, zum Dümmsten, was sich in den letzten 40 Jahren in der österreichischen Innenpolitik getummelt hat. 1988 verhindert sie im Alleingang – im Auftrag eines katholischen Bischofs – die Reform des § 209 StGB.

Kurts Kommentar LN 3/1997

Vergessen, Verdrängen und Aussitzen sind österreichische Eigenschaften, denn glücklich ist, wer vergisst! Küsst Dr. Freud dann die Fledermaus wach und kehrt das Verdrängte unerledigt wieder, dann ist der Aufschrei groß – aber, keine Angst, die Angelegenheit fällt nach gebührender Aufregung und Erregung sofort wieder der allgemeinen Amnesie anheim. Das ewige Muster in diesem Land.

Que(e)rschuss LN 1/2008

Es wird ernst mit der eingetragenen Partnerschaft. Es gilt, „Werbung“ für die Positionen der HOSI Wien zu machen – und auch die unterschiedlichen Aspekte zu beleuchten, etwa das Scheidungsrecht, das in Österreich zu den rückständigsten in ganz Europa zählt.

Que(e)rschuss LN 5/2017

Nachwahl-Betrachtungen: Dass ausgerechnet jene Partei von den WählerInnen die sprichwörtliche Quittung präsentiert bekam, die als einzige seit nunmehr 30 Jahren korruptions- und skandalfrei im Parlament vertreten war, ist vermutlich nur in Österreich möglich. Ein schwarz-blaues Remake also. Aus der Geschichte nichts gelernt, Österreichs Schicksal. Auf jeden Fall werden wir in den nächsten fünf Jahren wieder einen starken Magen brauchen.

Kurts Kommentar LN 4/2000

Der Einsatz der drei EU-Weisen war letztlich bloß eine Übung, um allen Beteiligten ohne Gesichtsverlust einen Ausweg aus den von den EU-14 gegen Österreich verhängten Maßnahmen zu ermöglichen. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft indes seelenhygienisch heruntergekommene Politemporkömmlinge (© André Heller) in der FPÖ, deren einschüchternde Klagsflut gegen KritikerInnen sowie die willigen Vollstrecker in der Justiz.

Que(e)rschuss LN 6/2009

Am Internationalen Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember 2009, verabschiedet der Nationalrat das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft. Die HOSI Wien hat in den Wochen davor alle Hände voll zu tun, die Querschüsse aus der Bewegung abzuwehren. Ich rechne mit den Heckenschützen und ihren Motiven ab.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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