Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 3/2002

Es ist wohl die bizarrste Aktion in der Geschichte der österreichischen Lesben- und Schwulenbewegung: Im März 2002 treffen sich in Innsbruck einige Lesben- und Schwulengruppen, um u. a. eine gemeinsame Erklärung gegen die HOSI Wien und mich zu verabschieden. Im April wird sie dann sämtlichen Abgeordneten von Nationalrat, Bundesrat, der Landtage und der Landeshauptstädte übermittelt.

Que(e)rschuss LN 1/2006

Einmal mehr gibt es von mir heftige Kritik an Österreichs Höchstgerichten, die regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezwungen werden, ihre eigenen homophoben Urteile zu revidieren, während die schwarz-blau-orange Regierung und Nationalratsmehrheit völlig untätig zuschauen und zuwarten, als ob sie die Menschenrechte von Lesben und Schwulen überhaupt nichts angingen.

Que(e)rschuss LN 5/2013

Desillusioniert kommentiere ich den Ausgang der Nationalratswahl. Der rechte Block hält weiterhin eine Mehrheit. Insgesamt haben 25 Prozent der ÖsterreicherInnen ihre Stimme wieder politischen Scharlatanen gegeben, obwohl immer behauptet wird, die ÖsterreicherInnen wünschten sich Anständigkeit und Kompetenz in der Politik. Wer’s glaubt.

Kurts Kommentar LN 2/2004

Heftige Urteilsschelte wegen der negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Beschwerde von Schalk & Kopf gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Nach Ansicht des VfGH ist es nicht verfassungswidrig. 14 Jahre später kommt es zum Gesinnungswandel, und er schließt sich meiner Meinung an!

Que(e)rschuss LN 5/2012

2013 stehen wieder Nationalratswahlen an. Die ÖVP befindet sich in einem beklagenswerten Zustand (sie wird dann auch bei unter 24 Prozent landen – ein historischer Tiefststand). Ich hole wieder mein Ceterum censeo hervor: 29 Jahre rechte Mehrheit im Nationalrat und 26 Jahre ÖVP in der Bundesregierung seien genug.

Kurts Kommentar LN 4/1995

Am 1. August 1995 outet ich die homosexuellen Neigungen von vier Bischöfen. Die Aktion löst einen riesigen Medienhype aus. Diese Aktion löst neben sehr positiven klarerweise auch viele kritische und negative Reaktionen aus. In meinem Kommentar analysiere ich jene der Medien und der Schwulen- und Lesbenbewegung.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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„Gendersternchen“ – Beschwerde über Stadt Wien erfolgreich

Wie bereits mehrfach in meinem Blog dargelegt, begeht die Stadt Wien durch „Gendern“ mit Wortbinnenzeichen, in dem Fall mit Asterisk („Gender-Sternchen“), einen Rechtsbruch. Vergangenen April vereitelte die Stadt Wien dadurch auch mein Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl. In der Folge legte ich eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ein, die mir nun recht gab: Das von der Stadt Wien in ihren Aussendungen wie etwa der „Amtlichen Wahlinformation“ und dem „Wahlkartenantrag“ verwendete Gendersternchen widerspricht der amtlichen Rechtschreibung.
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Danke, Walter Rosenkranz!

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hat endlich die Verhöhnung des Rechtsstaates durch die Parlamentsdirektion beendet und veranlasst, dass sich diese als staatliche Einrichtung in Hinkunft bei ihrer Textproduktion an das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung halten wird. Dieses sieht ausdrücklich keine Wortbinnenzeichen (etwa Gender-Sternchen oder -Doppelpunkt) vor. Dass ein Parlamentspräsident heftige Kritik einstecken muss, weil er einen Rechtsbruch abstellt, ist vermutlich auch nur in Österreich möglich.
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Post vom Homopoliticus

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