Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Que(e)rschuss LN 3/2010

Ja, es gibt Unterschiede zwischen Ehe und EP, die auch aus Sicht der HOSI Wien noch beseitigt werden müssen. Ein Teil der Bewegung ist jedoch in ein Opferpathos und in eine seltsame Blüten treibende Rhetorik gekippt, dass man den Eindruck gewinnen könnte, jetzt sei alles schlimmer als vor der Einführung der eingetragenen Partnerschaft.

Que(e)rschuss LN 3/2014

Nach Conchitas Song-Contest-Sieg meinen viele, dies würde die weitere Gleichstellung und Akzeptanz in Österreich befördern. Doch die ÖVP holt uns bereits eine Woche später wieder auf den Boden der Realität zurück, als sie sich einmal mehr kategorisch gegen das Levelling-up beim Schutz vor Diskriminierung ausspricht.

Que(e)rschuss LN 4/2017

Für die Nationalratswahl 2017 rühre ich die Werbetrommel für Ulrike Lunacek, eine der kompetentesten und integersten PolitikerInnen, die zur Wahl stehen. Keine Stimme für politische Scharlatane, das Blaue vom Himmel versprechende Hochstapler, verunfallte SportlerInnen oder Ex-Wein- oder Ex-Schönheitsköniginnen. Man braucht sich ja bloß die Lebensläufe von Ulrike und Sebastian Kurz anschauen – der Vergleich macht einen sicher!

Que(e)rschuss LN 4/2006

ÖVP-Abgeordneter Walter Tancsits hat ja die HOSI Wien, CHRISTIAN HÖGL und mich zivil- und strafrechtlich geklagt. Das zivilrechtliche Verfahren haben wir uns wegen des Prozesskostenrisikos durch einen Vergleich vom Hals geschafft, erkläre ich in meiner Kolumne. Und gehe auch auf die unberechtigte Kritik aus der Schwulen- und Lesbenbewegung ein.

Que(e)rschuss LN 3/2015

Diesmal widme ich mich besonders ausführlich den unredlichen und mitunter reaktionären Argumenten, mit denen ein Teil der Bewegung die Öffnung der Ehe einfordert. Ausgerechnet LSBT-AktivistInnen stellen den Status unehelicher Kinder als problematisch hin und verpassen ihnen damit ein neues Stigma! Da möchte man vor lauter Fremdschämen am liebsten im Erdboden versinken!

Que(e)rschuss LN 2/2008

Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich einmal FPÖ-Figuren wie Dimitrij Grieb und Susanne Winter in ihrem Menschenrecht auf freie Meinungsfreiheit verteidigen muss – aber wer wie ich dieses Recht auch selbst in Anspruch nehmen will (vgl. Affäre Tancsits), muss es bedingungslos und ohne Ansehen der Person auch für andere verteidigen.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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