Seite wählen
  1. Diverse LN-Beiträge
  2. Pink Triangle Coalition – NS-Entschädigung: Kein Geld für LSBT-Projekte

Pink Triangle Coalition – NS-Entschädigung: Kein Geld für LSBT-Projekte

Veröffentlicht am 4. November 2005
Die HOSI Wien war auch in der Pink Triangle Coalition (PTC) engagiert, die sich zur Aufgabe gestellt hatte, gegenüber den diversen, Ende der 1990er Jahre neugeschaffenen internationalen NS-Entschädigungsfonds die Interessen der homosexuellen NS-Opfer zu vertreten. Im September 2005 scheiterte die PTC mit ihrem in diesem Zusammenhang wichtigsten Projekt, wie ich in den LN 6/2005 ausführlich berichtete.

Die Delegation der Pink Triangle Coalition (PTC) nach der Anhörung beim Special Master (Richter) im Rahmen der „Holocaust Victims Assets Litigation (Swiss Banks)“ am 9. August 2001 in New York (v. l. n. r.): KATHERINE ACEY (Astraea Lesbian Action Foundation, New York City), MICHAEL ADAMS (Lambda Legal Defense and Education Fund, New York City), RALF DOSE (Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft, Berlin), SCOTT LONG (International Gay and Lesbian Human Rights Commission, New York City), JULIE DORF (IGLHRC, San Francisco), Kurt Krickler (Homosexuelle Initiative Wien), GERARD KOSKOVICH (Mémorial de la déportation homosexuelle, Paris)

Die HOSI Wien ist, wie berichtet (vgl. LN 4/2001, S. 24 ff) eine von zehn internationalen bzw. nationalen Organisationen, die der im Februar 1998 in Berlin gegründeten Pink Triangle Coalition (PTC) angehören. Die PTC hat sich im Wesentlichen zwei Aufgaben gestellt:

  • sicherzustellen, dass die homosexuellen NS-Opfer gegenüber den verschiedenen neugeschaffenen internationalen Fonds vertreten sind, damit möglichst viele Ressourcen für Projekte im Bereich der Bildung bereitgestellt werden und die faire Verteilung all dieser Ressourcen gewährleistet wird;
  • Informationen über die Verfolgung von homosexuellen Männern und Frauen durch die Nazis zu sammeln und zu verbreiten, wobei weitere nichtstaatliche Organisationen (NGOs) in die von der Koalition unternommenen Anstrengungen eingebunden und eine strukturierte Herangehensweise gefördert werden sollen.

Eine der wichtigsten Projekte der PTC war, die Interessen der homosexuellen NS-Opfer im Rahmen des so genannten Schweizer Bankenvergleichs zu vertreten.

 

Grundlage des Bankenvergleichs

Nachdem gegen Schweizer Banken wegen der rund 50.000 so genannten namenlosen Konten (die NS-Opfern gehört hatten) in den USA Sammelklagen angestrengt worden waren, willigten die Banken 1999 schließlich einem Vergleich und der Zahlung von 1,25 Milliarden US-Dollar zu. Diese Vereinbarung, auch als Holocaust Victim Assets Litigation bekannt, sieht auch die Zahlung von Entschädigungen für die ungerechtfertigte Bereicherung an Vermögen vor, das die Nazis ihren Opfern geraubt hatten bzw. das aus Zwangsarbeit stammt. Die Vereinbarung wird auf deutsch auch als „Rechtsverfahren um die Vermögenswerte der Holocaust-Opfer (Schweizer Banken)“ bezeichnet und von einem Gericht in New York abgewickelt (Aktenzeichen: CV-96-4849).

Als 1999 dieses Gericht die Opfer eingeladen hat, ihre individuellen Ansprüche einzubringen, haben die Mitglieder der PTC die entsprechenden Informationen verbreitet und einzelne Personen bei der Antragsstellung unterstützt. Darüber hinaus hat die PTC im Februar 2000 einen von der ILGA-Europa ausgearbeiteten Antrag auf Zuerkennung einer so genannten Cy-pres-Entschädigung gestellt: Da nur sehr wenige schwule und lesbische Überlebende der NS-Verfolgung heute noch am Leben sind, hat die PTC im Namen dieser Opfergruppe ein Prozent der Gesamtsumme der Vereinbarung – also 12,5 Millionen US-Dollar – beantragt und vorgeschlagen, diese Gelder über eine Stiftung zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten zu verteilen. Auch andere Organisationen haben im Namen verschiedener Opfergruppen entsprechende Cy-pres-Anträge an das Gericht gestellt.

Am 9. August 2001 traf die PTC in New York mit Judah Gribetz, dem sogenannten „Special Master“, zusammen, der vom Gericht dazu bestellt worden ist, Empfehlungen für die Zuteilung der übriggebliebenen Gelder auszuarbeiten. Die Delegation setzte sich zusammen aus den PTC-VertreterInnen Julie Dorf und Scott Long (IGLHRC), Ralf Dose (Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft), Gerard Koskovich (Mémorial de la déportation homosexuelle) und dem Autor dieser Zeilen, der bis dahin nicht nur die HOSI Wien, sondern auch die ILGA-Europa in der PTC vertrat, sowie aus Katherine Acey von der Astraea Foundation und Michael Adams vom Lambda Legal Defense and Education Fund in New York.

Bei diesem Gespräch wurde dem Special Master und seinen Mitarbeiterinnen der Antrag unterbreitet und ausführlich begründet. Die PTC hat darin folgende vier Verwendungszwecke vorgeschlagen: die Gewährung finanzieller Unterstützung an schwule und lesbische Überlebende; die Unterstützung wissenschaftlicher Forschung; die Förderung von Projekten im Bereich Bildung und Aufklärung, darunter auch Gedenkstätten (beides ausschließlich bezogen auf die NS-Verfolgung von Schwulen und Lesben) sowie die Förderung von Bemühungen zur Vermeidung anti-homosexueller Verfolgung in der Welt von heute.

Nachdem der Special Master den Antrag der PTC – wie auch die anderen Cy-pres-Anträge – nicht in seine Empfehlungen ans Gericht aufgenommen hatte, entschloss sich die PTC, den Antrag direkt beim Gericht einzubringen, was im Jänner 2002 geschah.

Im März 2002 wies der zuständige Richter den Antrag „without prejudice“ – was soviel heißt wie: unbeschadet einer Entscheidung in der Sache selbst – zurück. Einige Wochen zuvor hatte ein Anwalt im Namen der World Council of Orthodox Jewish Communities Inc. eine Sachverhaltsdarstellung gegen den PTC-Antrag eingebracht. Obzwar vordergründig formale Dinge vorgebracht wurden und auch der Cy-pres-Ansatz kritisiert wurde, war sie offensichtlich eine homophobe Aktion. Denn die Organisation brachte keine derartige Sachverhaltsdarstellung gegen den Cy-pres-Antrag einer Behindertenorganisation ein, und auch das Gericht wies deren Antrag nicht zurück. Zu dem Zeitpunkt wollte das Gericht offensichtlich zuerst die Erledigung der Individualanträge abwarten, nicht zuletzt, um zu sehen, wieviel Geld danach noch zum Verteilen übrig wäre. Die Zurückweisung des PTC-Antrags bedeutete nicht, dass er nicht später neuerlich eingereicht werden konnte. Die PTC beschloss daher, den richtigen Zeitpunkt dafür abzuwarten.

Die Schweizer Stellen, die mit der Abwicklung der Individualentschädigungen betraut waren, arbeiteten zu Beginn in einem Tempo, das man fast schon als Sabotage bezeichnen musste. 2002 wurden sogar alle Mitarbeiter gefeuert, nachdem sie monatelang nur 135 von 12.000 Anträgen bearbeitet hatten.

Anfang Oktober 2003 veröffentlichte der Special Master einen Zwischenbericht, in dem alle interessierten Parteien aufgefordert wurden, bis 31. Dezember 2003 Vorschläge für die Verwendung unbeanspruchter Mittel einzureichen. Das war jetzt die Chance für die PTC, ihren Cy-pres-Antrag neuerlich einzubringen, was sie dann am 19. Dezember 2003 auch tat. Um ihren Antrag mehr Gewicht zu geben, kontaktierten die PTC-Mitglieder Prominente in aller Welt, um sie um Unterstützungserklärungen zu ersuchen.

 

Prominente Unterstützung

Die HOSI Wien wandte sich im Februar 2004 an Simon Wiesenthal, Bundespräsident Thomas Klestil, SPÖ-Abgeordneten Peter Schieder, damals Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, und Hannah Lessing, Generalsekretärin des „Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus“. Während Klestil sich außer Stande sah, den PTC-Antrag zu unterstützen, reagierte der vor kurzem verstorbene Simon Wiesenthal auf die Bitte der HOSI Wien positiv und unterschrieb einen Unterstützungsbrief höchstpersönlich auf dem Briefpapier seines „Dokumentationszentrums des Bundes jüdischer Verfolgter des Naziregimes“. Schieder teilte uns mit, er könne ohne Befassung des gesamten Präsidiums der Versammlung einen solchen Brief nicht unterschreiben. Da sich dieses nur alle paar Monate treffe, sei in so kurzer Frist keine Antwort möglich.

Gleichzeitig bekamen die Bemühungen der PTC einen Dämpfer, als im Februar 2004 bekannt wurde, das die Internationale Organisation für Migration (IOM), die schon bei der Auszahlung der Gelder an die Einzelantragsteller eine dubiose Rolle gespielt hatte, dem Special Master einen Vorschlag unterbreitete, auch die Auszahlung von Unterstützungsgeldern an überlebende homosexuelle Opfer zu übernehmen. Ende Februar traf eine kleine Delegation von US-Mitgliedern der PTC dann nochmals den Special Master in New York. Er ließ sich dabei aber nicht in die Karten schauen.

Am 2. April 2004 fällte der zuständige New Yorker Bezirksrichter Edward Korman den Beschluss, die Cy-pres-Anträge der PTC und der Behindertenorganisation abzuweisen. Er begründete seine Entscheidung damit, dass in erster Linie bedürftige Überlebende in Osteuropa und Russland weiterhin mit lebensnotwenigen Dingen unterstützt werden müssten. Erst wenn diese Bedürfnisse abgedeckt wären, könnte er dem Gedanken nähertreten, für Aufklärungs-, Bildungs- und Forschungsaktivitäten Gelder zur Verfügung zu stellen, zumal das nicht die ursprüngliche Zweckwidmung des Bankenvergleichs war. Das war natürlich eine große Enttäuschung für alle PTC-Mitglieder. Doch die PTC entschloss sich, nicht aufzugeben und gegen den erwähnten Beschluss Berufung einzulegen, was Anfang Mai 2004 erfolgte. Zu dem Zeitpunkt gab es auch ein Gespräch von PTC-VertreterInnen mit Bezirksrichter Korman. Dabei ging es auch darum, die Abwicklung der finanziellen Unterstützung an schwule und lesbische Überlebende, die einer der vier Punkte im PTC-Antrag war, nicht kampflos der IOM zu überlassen. Der Schriftsatz der PTC-Anwälte wurde dann im Juli 2004 nachgereicht.

Am 25. Mai 2005 fand schließlich die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Second Circuit-Gericht statt. Dabei zeichnete sich bereits ab, dass der dreiköpfige Berufungssenat geneigt ist, sich der Auffassung Bezirksrichter Kormans anzuschließen. Am 9. September 2005 fällte dann das Berufungsgericht seine Entscheidung: Es bestätigte den Beschluss der ersten Instanz, mit dem PTC-Antrag abgelehnt worden war.

Jahrelange intensive internationale Bemühungen der PTC sind somit leider erfolglos geblieben​.