Beitrag in Stimme von und für Minderheiten Nr. 62
Ein Mosaik nimmt Gestalt an
„Schon wieder ein ‚Europäisches Jahr‘!“ werden viele seufzen, wenn sie hören, dass die Europäische Union 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ ausgerufen hat. Wobei: Nicht-InsiderInnen haben davon ohnehin noch nichts bemerkt, wiewohl bereits zwei Monate des Jahres verstrichen sind, denn auch in Österreich sind die Aktivitäten dazu noch in Vorbereitung und laufen erst an. Oft passiert es ja bei diesen Themenjahren, dass – kaum ist die Sache endlich in Schwung gekommen – das Jahr auch schon wieder um ist. Wodurch die Anliegen zu verpuffen drohen, noch ehe sie richtig unters Volk gebracht worden sind, zumal schon das nächste Jahr unter einer neuen, nicht minder wichtigen Devise dräut.
Skepsis in Bezug auf die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit solch jährlich wechselnder Schwerpunktsetzung scheint daher durchaus angezeigt. Kann die Bevölkerung tatsächlich auf diese Art und Weise für ein – zweifellos – wichtiges Thema sensibilisiert und für ein bedeutsames Anliegen positiv beeinflusst werden? Das hängt wohl von vielen Faktoren ab. Einer davon ist sicherlich, wie „sexy“ ein Thema ist – wer erinnert sich noch ans „Europäische Jahr der Sprachen“ (2001) oder gar ans „Europäische Jahr des jungen Kraftfahrers“ (1995)? Weitere Faktoren sind natürlich der Mitteleinsatz und wie engagiert die verschiedenen Akteure – Politik, Behörden, Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen, Medien usw. – an der Propagierung mitwirken und wie breit die Basis ist, auf der sie zusammenarbeiten.
Fortführung europäischer Initiativen
Für kleine bzw. vergleichsweise ressourcenarme NGOs, wie etwa die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien, in der sich alle AktivistInnen nach wie vor ausschließlich ehrenamtlich engagieren, stellt sich ohnehin jedes Mal sofort die Prioritätenfrage: Haben wir überhaupt die Kapazitäten, uns wirksam einzubringen? Zahlt es sich überhaupt aus? Oder können wir unsere begrenzten Ressourcen in anderen Projekten und Aktionen nicht viel effektiver und sinnvoller einsetzen?
Was das aktuelle Jahr betrifft, ist insofern mehr Optimismus angebracht, als es in gewisser Weise auf eine Reihe von früheren Themenjahren und auch sonstigen europäischen Initiativen und Projekten aufbauen kann und diese weiterführt, was Synergien über die Jahre hinweg schafft und damit einen nachhaltigeren Effekt erzeugt. Immerhin ist jetzt sechs Jahre lang das Aktionsprogramm der EU zur Bekämpfung von Diskriminierung (2001–06) gelaufen, in dessen Rahmen neben der mehrjährigen EU-weiten Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ auch viele und vielfältige Aktivitäten sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene durchgeführt worden sind.
Dieses Aktionsprogramm geht bekanntlich auf Artikel 13 des 1999 in Kraft getretenen Vertrags von Amsterdam zurück, durch den der EU erst die Kompetenz übertragen wurde, „Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“. Auf Basis dieses Artikels 13 EG-Vertrag hat die EU zwei Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die von allen 27 Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Für Lesben und Schwule stellt eine davon, die Richtlinie 2000/78/EG „zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“, überhaupt die wichtigste rechtliche Einzelmaßnahme weltweit in der Geschichte dar, denn sie führte dazu, dass jetzt in 27 Staaten Europas ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt besteht.
Das diesjährige „Jahr der Chancengleichheit für alle“ steht auch in einer Reihe von thematisch ähnlich gelagerten Jahren, die 1993 mit dem „Europäischen Jahr der älteren Menschen“ begann, 1997 mit dem „Europäischen Jahr gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, 1999 mit dem „Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen“ und 2003 mit dem „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ fortgeführt wurde – und auch 2008 wird es mit dem „Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs“ thematisch verwandt weitergehen. Und vielleicht wird es ja irgendwann auch einmal ein „Europäisches Jahr gegen Homophobie“ geben, wie es die europäische Lesben- und Schwulenbewegung bereits vorgeschlagen hat. Aber das ist wohl nicht so leicht durchsetzbar und eher Zukunftsmusik. Aber wer weiß – vielleicht 2020?
Drei Zielvorgaben, vier Schlüsselthemen
Weiters berührt das Jahr der Chancengleichheit gesellschaftspolitische Bereiche und Aspekte, die seit einigen Jahren intensiv diskutiert werden und ganz oben auf der Tagesordnung auch vieler NGOs stehen, wie etwa „Diversity Management“ in den Betrieben oder die „gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (GVU)“ – besser bekannt auch als „Corporate Social Responsibility (CSR)“.
Daher wird auch für die Lesben- und Schwulenbewegung, die schon seit langem zu vielen der genannten Themen gearbeitet hat und in viele dieser Aktivitäten involviert gewesen ist, die Herausforderung des Jahres der Chancengleichheit in erster Linie darin bestehen, an die bisher geleistete Arbeit und all die Initiativen und Projekte anzuknüpfen, auf den bisher errichteten Fundamenten weiterzubauen, Räder-Neuerfindungen tunlichst zu vermeiden und jede sich bietende neue Chance zu nützen, um weiter für die umfassende Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Menschen zu arbeiten.
In diesem Sinn kann sich die Lesben- und Schwulenbewegung auch relativ problemlos in die drei für das Jahr der Chancengleichheit formulierten Zielvorgaben einklinken, die da sind: 1. den Menschen ihre Rechte auf Gleichbehandlung und ein Leben ohne Diskriminierung deutlicher bewusst zu machen, 2. Chancengleichheit für alle zu fördern und 3. eine breitere Debatte über den Nutzen von Vielfalt sowohl für Europas Gesellschaft als auch für jede und jeden einzelnen einzuleiten.
Die Aktivitäten im Rahmen des Jahres sollen sich um vier Schlüsselthemen drehen, die mit folgenden Schlagwörtern zusammengefasst und aufgrund des Anfangsbuchstabens im Englischen plakativ als die vier „R“ bezeichnet werden: Rights (Rechte), Representation (Vertretung), Recognition (Anerkennung) und Respect (Achtung):
Damit ist im einzelnen gemeint:
Rechte: Sensibilisierung der öffentlichen Meinung im Hinblick auf das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie auf die Problematik der Mehrfachdiskriminierungen;
Vertretung: Anreize zu einer Debatte über die Möglichkeiten zur besseren gesellschaftlichen Einbindung von Gruppen mit Diskriminierungsopfern sowie zu einer ausgewogeneren Beteiligung von Frauen und Männern;
Anerkennung: Erleichterung und Würdigung von Vielfalt und Gleichbehandlung;
Achtung: Förderung einer toleranteren und solidarischeren Gesellschaft.
Drei Ziele für die ILGA-Europa
In Anlehnung an diese „offiziellen“ Vorgaben der EU-Kommission hat ILGA-Europa, der Europäische Regionalverband der International Gay and Lesbian Association, drei konkrete Ziele formuliert, die die europäische Lesben- und Schwulenbewegung bis zum Ende des heurigen Jahres am liebsten verwirklicht sehen möchte:
1. Ausbau des Diskriminierungsschutzes: Mit ihren beiden vorhin genannten Antidiskriminierungsrichtlinien hat die EU nämlich selbst unterschiedliche und damit diskriminierende Schutzniveaus für die einzelnen von Diskriminierung betroffenen Gruppen geschaffen. So sind Personen außerhalb der Arbeitswelt nur vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit geschützt, etwa in Bereichen wie Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum. Die meisten Mitgliedsstaaten haben diese Hierarchie beim Schutz vor Diskriminierung bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht beibehalten – leider auch Österreich.
Heuer bietet sich die Chance, diese Hierarchie zu beseitigen, da bis zum 21. Dezember 2007 auch die Richtlinie 2004/113/EG „zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das wäre die Gelegenheit, durch ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz einen einheitlichen Schutz für alle Menschen und Gruppen zu schaffen, wie es ohnehin aufgrund der Verfassung und der Menschenrechtskonventionen erforderlich wäre.
2. Anerkennung von in einem EU-Staat geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen und Eingetragenen Partnerschaften in und durch alle anderen Mitgliedsstaaten: Die EU-Richtlinie 2004/38/EG „über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“, die am 30. April 2006 EWR-weit Gültigkeit erlangte, ist hier leider nur ein halbherziger erster Schritt in diese Richtung. Und für Österreich heißt es natürlich zuerst einmal, gleichgeschlechtliche Partnerschaften überhaupt gesetzlich anzuerkennen und rechtlich mit der Ehe gleichzustellen. Es ist zwar unrealistisch, dies für 2007 zu erwarten, aber auf ein oder zwei Jahre soll es nicht ankommen!
3. Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen: Hier gilt es, deren Ausgrenzung zu überwinden und sie in Aktivitäten und auch in Entscheidungsprozesse sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene einzubinden. In diesem Zusammenhang geht es nicht zuletzt darum, die verstärkte Sichtbarkeit der Betroffenen auch sicher lebbar zu machen. Das heißt, für ein sicheres Umfeld ist zu sorgen, in dem ein Coming-out und Sichtbarkeit ohne negative Konsequenzen möglich sind – und zwar in allen Lebensbereichen, wie Arbeitsplatz, Schule, Familie, auf der Straße, kurzum in allen Lebenslagen, im gesellschaftlichen Leben und überall im Alltag.
Natürlich ist gerade dieser dritte Punkt ein ehrgeiziges Ziel, mit dessen Verwirklichung innerhalb eines Jahres nicht zu rechnen ist, aber es geht ja auch darum, Utopien in den Raum zu stellen, um ein deutliches Signal auszusenden, dass man diesen Ansatz und Anspruch tatsächlich mittel- bis langfristig verfolgt.
Dass hier in den meisten Ländern Europas noch sehr viel zu tun ist, zeigen nicht zuletzt die rechtzeitig zum Auftakt des Jahres der Chancengleichheit veröffentlichten Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zur Diskriminierung aufgrund der verschiedenen Merkmale in den Mitgliedsstaaten. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung wird laut dieser europaweiten Umfrage nach Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit und aufgrund einer Behinderung als am weitverbreitetsten angesehen. Es ist also klar, dass die Arbeit auch nach dem 31. Dezember 2007 weitergehen muss – wie sehr man auch die Chancen des Jahres der Chancengleichheit nützen wird können…