Bischofsouting in Straßburg: Beschwerden unzulässig
Im Oktober 2000 waren die von den vier von mir 1995 geouteten Bischöfen gegen mich angestrengten zivilrechtlichen Verfahren endgültig zu Ende. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte meine Beschwerden gegen meine Verurteilungen durch die österreichischen Instanzen für unzulässig. In den LN 1/2001 ließ ich die Causa nochmals Revue passieren und übte heftige Kritik an der willkürlichen Rechtsprechung in Österreich.