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Kommentar der anderen im Standard

Eingetragene Partnerschaften

Veröffentlicht am 15. März 1993
„Zur Diskussion um die ,Lesben- und Schwulenehe‘: Der Begriff zum Schlagwort“, lautete der Untertitel meines frühen Kommentars im Standard. Was in Dänemark bereits realisiert wurde, sei auch in Österreich überfällig. Ich begründete, warum homosexuelle Lebensgemeinschaften durch ein neues Rechtsinstitut mit der Ehe gleichgestellt werden sollten.

Obwohl die europaweite Diskussion um die gesetzliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe unter dem griffigen Schlagwort „Lesben- und Schwulenehe“ läuft, geht es dabei nicht um eine „Ehe“ im herkömmlichen Sinn oder gar um eine kirchliche Trauung, sondern um die rechtliche Verankerung homosexueller Lebensgemeinschaften, wie dies in Dänemark geschehen ist, wo ein neues Rechtsinstitut, die „eingetragene Partnerschaft“, geschaffen wurde.

Diese Forderung hängt mit der wachsenden Emanzipation von Lesben und Schwulen sowie mit dem Wandel zusammen, dem die heterosexuelle Ehe in den letzten Jahrzehnten unterworfen war. Früher waren Lesben und Schwule durch massive Unterdrückung eher in eine heterosexuelle Lebensweise zu zwingen, heute sind immer weniger bereit, ihre sexuelle Orientierung zu verleugnen. Viele homosexuelle Paare leben in langjährigen Zweierbeziehungen und sehen einfach nicht mehr ein, warum ihnen die Rechte – und Pflichten –, wie sie Ehegatten genießen, vorenthalten werden.

Die heterosexuelle Ehe als Institution, in die man jungfräulich eintrat, um sie erst mit dem Tod zu verlassen, ist passé. Auch für Heterosexuelle ist die Ehe nicht mehr jene lebenslange Zwangsjacke, die in der Tat als Errungenschaft für Lesben und Schwule wenig attraktiv wäre. Die „eingetragene Partnerschaft“ soll auch keineswegs zur neuen lesbischen und schwulen Norm erhoben werden. Es geht ausschließlich um dieselben Wahlmöglichkeiten für Lesben und Schwule wie für Heterosexuelle.

Die Gleichstellung mit der Ehe brächte ja nicht nur „Vorteile“ mit sich (Mitversicherung, im Miet- und Erbrecht, Zeugnisentschlagungsrecht vor Gericht etc.), sondern auch „Nachteile“ (gegenseitige Versorgungspflicht, Ansprüche auf Sozialleistungen würden für den einen Partner wegfallen oder vermindert, wenn man das Einkommen des anderen für die Berechnung des Haushaltseinkommens heranzöge usw.).

Solange Lesben und Schwule diese Wahlfreiheit zwischen Single-Dasein, Leben im Kollektiv, Konkubinat („wilde Ehe“) oder eben gesetzlich abgesegneter Zweierbeziehung nicht haben, liegt eine Diskriminierung vor.

Es gibt keine sachlichen Argumente gegen die Gleichstellung. Sie schadet der Ehe nicht, nimmt ihr nichts weg, tangiert sie gar nicht! Das „gängige Gegenargument“ („Untergang des Abendlands“) wird durch die dänische Erfahrung widerlegt, wo die Sache inzwischen völlig unumstritten ist, und basiert auf der inakzeptablen Vorstellung, Gesellschaft und Staat könnten den Bürgern ihre Lebensform vorschreiben.

 

Die Zeit ist reif

Davon abgesehen, daß Fragen der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung wie die vorliegende unabhängig von den Vorurteilen der Bevölkerungsmehrheit durchzusetzen sind, stimmt eine Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstitutes „Market“, wonach nur 51 Prozent der Österreicher die Homosexuellen-„Ehe“ ablehnen, sehr optimistisch. Das ist ein ausgezeichneter Wert, bedenkt man, daß die Diskussion gerade erst in Gang gekommen ist.

Wenn die Bevölkerung sachlich informiert wird, worum es wirklich geht, wird sich sicher bald auch eine Mehrheit für diese Gleichstellung aussprechen. Die Zeit dafür ist jedenfalls auch in Österreich reif.