Kein Homophober an die Spitze des Europarats!
ÖVP-Abgeordnete, die für die Aufrechterhaltung menschenrechtswidriger Gesetze eintreten und die Menschenrechte von Lesben und Schwulen mit Füßen treten, haben in Menschenrechtsorganisationen und anderen „schwulensensiblen“ Bereichen, wie etwa den AIDS-Hilfen, nichts verloren (siehe auch Artikel ab S. 7 sowie Kurts Kommentar ab S. 27).
Die SPÖ-Regierungsmitglieder, offenbar völlig von allen guten Geistern verlassen, haben in der Ministerratssitzung am 20. August 1998 der Nominierung Schwimmers für die Funktion des Generalsekretärs des Europarats zugestimmt. Schwimmer gab sich schon zuvor im Kurier vom 12. Juli zuversichtlich, diese Funktion ab 1. September 1999 übernehmen zu können. Zuvor, nämlich kommendes Frühjahr wird die Parlamentarische Versammlung des Europarats dazu ihre Wahl treffen. Daß sie nicht auf Schwimmer fällt – dafür wird die HOSI Wien alles in ihrer Macht Stehende tun.
Als ersten Schritt haben wir erst einmal eine Presseaussendung ausgeschickt und Kanzler Viktor Klima in einem Brief aufgefordert, die Regierung möge die Nominierung rückgängig machen, sollte Schwimmer seine Kandidatur nicht freiwillig zurückziehen. Leider hat nur die Wiener Zeitung am 23. 8. über unseren Widerstand berichtet. Aber es wird noch öfter Gelegenheit sein, über dieses Thema zu berichten, denn die HOSI Wien hat für die Linzer ILGA-Konferenz im Oktober bereits einen Antrag für eine europaweite Kampagne zur Verhinderung der Wahl Schwimmers eingebracht. Diese Kampagne soll von ILGA-Europa und ihren Mitgliedsorganisationen in allen 40 Europaratsstaaten getragen werden.
Und unsere Chancen stehen sicherlich nicht schlecht. Es wäre wohl unvorstellbar, daß der Europarat einen Generalsekretär wählt, der in einem nationalen Parlament für die Beibehaltung eines Gesetzes stimmt, das die Europäische Menschenrechtskommission als Menschenrechtsverletzung qualifiziert hat. Das kann sich der Europarat wohl nicht leisten.
Überdies übt der Europarat zur Zeit gerade erheblichen Druck auf Rumänien aus und droht diesem Land sogar mit Sanktionen, weil es immer noch nicht seinen beim Beitritt zum Europarat eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen ist, darunter der Abschaffung der lesben- und schwulendiskriminierenden Bestimmungen im § 200 rumän. StGB. Diese Bestimmungen sehen unter anderem ein Werbe- und Vereinsverbot für Homosexuelle vor. Wir können uns nicht vorstellen, daß die Parlamentarische Versammlung jemanden wählen kann, einer Organisation vorzustehen, die auf die Aufhebung derartiger Gesetze drängt, der im nationalen Parlament genau gegen die Aufhebung ähnlicher Gesetze gestimmt hat, wie es Schwimmer am 27. November 1996 bei der Abstimmung über die §§ 220 und 221 StGB getan hat. Der Europarat würde sich damit wohl erhebliche Glaubwürdigkeitsprobleme einhandeln.
Die LAMBDA-Nachrichten werden weiter darüber berichten.