Erfolg in Straßburg: Europarat tritt für Lesben- und Schwulenrechte ein
Der 30. Juni 2000 war ein denkwürdiger Tag im Europarat. Zwei Berichte und Entschließungen über die Situation von Lesben und Schwulen wurden debattiert. Das war aber nicht der einzige Erfolg der ILGA-Europa in Straßburg.
Seit dem Voogd-Bericht 1981 (vgl. LN 3–4/1981, S. 3) hat sich die Parlamentarische Versammlung (PV) des mittlerweile 41 Mitgliedsstaaten umfassenden Europarats niemals wieder in einem eigenen Bericht ausschließlich mit dem Thema Homosexualität befaßt. In der Sitzungswoche Ende Juni standen nun jene beiden Berichte auf der Tagesordnung der PV, die unter intensiver Mitwirkung der beiden Europaratsbeauftragten der ILGA-Europa – NIGEL WARNER aus London und NICO BEGER aus Berlin – zustande gekommen waren. Nigel weilte auch während der Sitzungswoche in Straßburg, um letztes Lobbying zu betreiben.
Umfassender Bericht
Der erste, umfangreichere Bericht befaßt sich ganz allgemein mit der „Situation von Lesben und Schwulen in den Mitgliedsstaaten des Europarats“ (Doc. 8755 vom 6. Juni 2000) und geht auf eine Initiative der SPÖ-Abgeordneten Irmtraut Karlsson zurück. Zur Berichterstatterin wurde die sozialistischen Abgeordnete María del Carmen Calleja aus Spanien ernannt (vgl. LN 3/1999, S. 44), sie schied jedoch aus der PV aus, bevor der Bericht fertiggestellt wurde. Daher übernahm der ungarische Sozialist Csaba Tabajdi in der Endphase die Berichterstattung für den Ausschuß für rechtliche Angelegenheiten und Menschenrechte. ILGA-Europa hat den beiden durch eine Fülle von Informationen bei der Berichterstellung zugearbeitet. Außerdem hat die ILGA-Europa bei der Anhörung, die der Unterausschuß für Menschenrechte eigens am 14. Oktober 1999 in Paris abhielt (vgl. LN 4/1999, S. 32), aktiv mitgewirkt. Der Ausschuß hatte auch allen 41 nationalen Delegationen zur PV einen Fragebogen für eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Situation von Lesben und Schwulen in den Mitgliedsstaaten übermittelt. Nur eine Minderheit von 19 Staaten hat darauf reagiert. Österreich war nicht darunter. Umso bedeutsamer war die Unterstützung der ILGA-Europa beim Zusammentragen der einschlägigen Informationen.
Bei der Debatte am 30. Juni im Plenum der PV in Straßburg unterstützten dann RednerInnen von vier der fünf größten Fraktionen – der Europäischen Volkspartei, der SozialistInnen, der Vereinigten Europäischen Linken und der Liberalen – die Entschließung, die fünfte, die Konservativen (Gruppe der Europäischen Demokraten), war neutral eingestellt. Der ungarische Berichterstatter hielt eine sehr eindrucksvolle Rede, ebenso die norwegische konservative Abgeordnete Annelise Høgh. Nachdem Nigel von unseren Freunden in Norwegen erfahren hatte, daß sie die eingetragene Partnerschaft in Norwegen sehr unterstützt hatte, ersuchte er sie, doch in der Debatte über die diesbezüglichen Erfahrungen in ihrer Heimat zu berichten, was sie auch sehr effektvoll tat. Es wirkt ja immer besser, wenn sich konservative Abgeordnete in dieser Frage stark machen. Sehr unterstützend war auch die sozialistische Abgeordnete Lydie Err aus Luxemburg, die sechs Abänderungsanträge einbrachte, durch die die Entschließung noch gestärkt wurde. Die einzig wirklich negative Wortmeldung kam vom polnischen Abgeordneten Marcin Libicki vom Wahlbündnis Solidarność. Er sprach ganz offensichtlich für den Vatikan, attackierte den World Pride in Rom und rückte die ILGA ins Pädo-Eck. Seine Ausführungen waren aber derart daneben und übertrieben, daß ihn wohl niemand ernst nahm.
Hier die wesentlichen Empfehlungen der Entschließung, die natürlich für die Mitgliedsstaaten nicht verbindlich, sondern eben nur Empfehlungen sind: Das Ministerkomitee des Europarats – das ist das Organ, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind – wird abermals aufgefordert, „sexuelle Orientierung“ als Diskriminierungsmerkmal in das Zusatzprotokoll 12 zur Erweiterung des entsprechenden Artikels 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufzunehmen (siehe später) sowie das Mandat der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), einer Einrichtung des Europarats, um die Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu erweitern. Die Mitgliedsstaaten werden u. a. aufgefordert, in ihrer nationalen Antidiskriminierungsgesetzgebung „sexuelle Orientierung“ als Diskriminierungsmerkmal zu berücksichtigen, alle gesetzlichen Bestimmungen über ein Totalverbot homosexueller Handlungen sowie über unterschiedliche Mindestaltersgrenzen aufzuheben, Maßnahmen zur Bekämpfung homophober Einstellungen, insbesondere im Schul- und Gesundheitswesen, in der Armee und Polizei zu bekämpfen, Gleichbehandlung am Arbeitsmarkt zu gewährleisten, Gesetze zur Schaffung der eingetragenen Partnerschaft zu erlassen und Verfolgung aufgrund von Homosexualität als Asylgrund anzuerkennen.
Als es dann zur Abstimmung kam, wurde eine solche allerdings von einigen rechten Abgeordneten durch einen Geschäftsordnungstrick verhindert. Wenn nämlich weniger als die Hälfte der über 290 Abgeordneten zur PV – sie werden von den 41 nationalen Parlamenten entsandt – anwesend ist, muß auf entsprechenden Antrag von mindestens zehn Abgeordneten eine Abstimmung vertagt werden. Von dieser Möglichkeit wird selten Gebrauch gemacht, weil meist nie mehr als die Hälfte der Abgeordneten an den Sitzungen teilnimmt. Besonders an Freitagen sind viele bereits wieder abgereist. Jedenfalls fanden sich unter den noch 42 anwesenden ParlamentarierInnen sechzehn, die einen Antrag auf Vertagung unterstützten. Daher wird die Abstimmung erst in der September-Sitzungswoche erfolgen können, die Debatte wird allerdings nicht mehr wiederholt. Dieses taktische Manöver war indes wahrscheinlich sogar äußerst günstig für uns: Hätten nämlich alle 16, die den Antrag auf Vertagung unterstützten, gegen den Bericht gestimmt, wären er und die Entschließung durchgefallen, weil für die Annahme einer Entschließung eine Mehrheit von 66 % erforderlich ist. 16 von 42 sind 38 % – sie hätten also eine 66-%-Mehrheit verhindert. Drücken wir die Daumen für die Abstimmung im September!
Asyl und Einwanderung
Unmittelbar nach dieser Vertagung stand die Abstimmung über den zweiten Bericht auf der Tagesordnung. Offenbar waren viele Abgeordnete der Meinung, die Sitzung wäre ebenfalls vertagt, und auch die rechten Gegner des ersten Berichts verließen das Plenum. Der Vorsitzende ließ aber abstimmen, es gab keinen Antrag auf Verschiebung des Votums wegen des mangelnden Quorums – und so wurde dieser Bericht mit dreizehn gegen zwei Stimmen verabschiedet – und das in einer Versammlung, die fast 300 Mitglieder hat! Uns kann es aber recht sein.
Dieser Bericht über die „Situation von Schwulen und Lesben und ihrer PartnerInnen in Hinblick auf Asyl und Einwanderung in den Mitgliedsstaaten des Europarats“ (Doc. 8654 vom 25. Februar 2000) geht ebenfalls auf einen Antrag der SPÖ-Abgeordneten Irmtraut Karlsson zurück. Sie war ursprünglich auch Berichterstatterin des Ausschusses über Migration, Flüchtlinge und Demographie. Da Karlsson bei der Oktober-Wahl nicht mehr in den Nationalrat kam, übernahm die sozialdemokratische Schweizer Abgeordnete Ruth-Gaby Vermot-Mangold die Berichterstattung. Sie hielt ebenfalls eine sehr gute Rede im Rahmen der Debatte über den Bericht und seine Empfehlungen, zu denen es keine Abänderungsanträge gab. Die Berichterstatterin dankte übrigens in der Ziffer 4 des Berichts ausdrücklich der ILGA für die Hilfe bei der Berichtserstellung.
Die Empfehlungen dieser Resolution richten sich an das Ministerkomitee. Es möge u. a. zu dieser Problematik Erfahrungs- und Meinungsaustausch pflegen; Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß binationalen lesbischen und schwulen Paaren dieselben Aufenthaltsrechte wie binationalen heterosexuellen Paaren gewährt werden; die Gründung von NGOs fördern, die homosexuelle Flüchtlinge, EinwandererInnen und binationale Paare bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen; gewährleisten, daß in der Ausbildung von MitarbeiterInnen von Einwanderungsbehörden, die mit Flüchtlingen und gleichgeschlechtlichen binationalen Paaren zu tun haben, der spezifischen Situation von Homosexuellen und ihren PartnerInnen Rechnung getragen wird.
Auch wenn diese Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung nicht bindend sind, so können die Lesben- und Schwulenorganisationen in den 41 Mitgliedsstaaten diese Empfehlungen doch recht gut als Argumentationshilfe in ihrer Arbeit benützen – und auch das Ministerkomitee und damit die 41 Regierungen müssen sich mit den Materien beschäftigen.
Armenien und Aserbaidschan
Die Debatte der beiden Berichte war indes nicht die einzigen Angelegenheiten, die Lobbying durch die ILGA-Europa nötig machten. Der PV lagen auch die Berichte über die Beitrittsanträge Aserbaidschans und Armeniens am 28. Juni zur Abstimmung vor. Eineinhalb Jahre hatte ILGA-Europa Lobbying dafür betrieben, daß die Aufhebung des Totalverbots homosexueller Handlungen zwischen zustimmenden erwachsenen Männern zu einer der Bedingungen für den Beitritt dieser beiden Kaukasusrepubliken gemacht wird. Ein entsprechender Abänderungsantrag zum Bericht über den Beitritt Armeniens wurde mit 113 gegen sechs Stimmen bei zehn Enthaltungen angenommen. Ein ähnlicher Abänderungsantrag zum Bericht über den Beitritt Aserbaidschans wurde zurückgezogen, da bekannt wurde, daß das Parlament in Baku bereits ein neues Strafrecht verabschiedet hat, wodurch der alte, aus der Sowjetära stammende § 113 StGB des aserischen Strafgesetzes, der ein Totalverbot vorsah, abgeschafft wurde. Der neue § 150 sieht nur mehr Strafe für erzwungene homosexuelle Handlungen vor.
Rumänien und Zypern
Armenien wird also sein Totalverbot demnächst ebenfalls aufheben müssen. Auch Rumänien macht endlich Anstalten, seine Gesetze gegen Homosexuelle an den europäischen Standard anzugleichen und seinen beim Beitritt zum Europarat 1993 eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Als 1996 das Totalverbot aufgehoben wurde, wurden nämlich ersatzweise andere diskriminierende Bestimmungen verabschiedet: Homosexuelle Handlungen werden gemäß § 200 Strafgesetz nach wie vor bestraft, wenn sie öffentliches Ärgernis erregen oder mit Unter-18jährigen erfolgen. Außerdem stehen nach wie vor fünf Jahre Gefängnis auf Vereinsgründung, Werbung und Bekehrung („Proselytismus“) zur Homosexualität (vgl. LN 1/1997, S. 44). Diese „Ersatz“-Bestimmungen waren dem Europarat immer ein Dorn im Auge und wurden im Tabajdi-Bericht neuerlich kritisiert.
Am 28. Juni hat nun die rumänische Abgeordnetenkammer eine Gesetzesvorlage zur Aufhebung des § 200 verabschiedet und sich damit auch zur Beseitigung des diskriminierenden Mindestalters durchringen können. Die Reform muß allerdings noch vom Senat bestätigt werden, damit ist im September zu rechnen. Mit der Streichung des § 200 gehen aber zwei andere relevante Neuerungen einher. Die Bestimmung im § 201, die schon bisher (heterosexuelle) „Akte sexueller Perversion“, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder öffentliches Ärgernis erregen, unter Strafe gestellt hat, wird auf homosexuelle Handlungen erweitert. Die rumänische Lesben- und Schwulenorganisation ACCEPT fürchtet, daß diese Bestimmung nunmehr vornehmlich gegen Homosexuelle angewendet werden könnte. Überdies wird mit dieser Reform das allgemeine Mindestalter von 14 auf 15 Jahre hinaufgesetzt, gilt aber dann auch für homosexuelle Handlungen. Sollte die Reform im Herbst endgültig verabschiedet werden, wäre jedenfalls nach den Buchstaben des Gesetzes keinerlei Diskriminierung von Lesben und Schwulen im rumänischen Strafrecht mehr vorhanden. Österreich würde von einem weiteren europäischen Land in Sachen strafrechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen überholt.
Auch Zypern hat nun seinen Clinch wegen der Homosexuellengesetze mit dem Europarat beendet. Bekanntlich wurde Zypern 1993 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des Totalverbots homosexueller Handlungen unter Männern verurteilt. 1998 wurde das Totalverbot dann endlich aufgehoben, aber zugleich wurden ebenfalls andere diskriminierende Bestimmungen eingeführt, nämlich nach britischem Vorbild (vgl. zuletzt LN 3/1998, S. 45): eine höhere Mindestaltersgrenze für schwule Beziehungen von 18 gegenüber 16 Jahren für heterosexuelle, ein Totalverbot für den Fall, daß mehr als zwei Personen an der homosexuellen Handlung beteiligt sind (übrigens ist gegen die entsprechende britische Bestimmung eine Beschwerde beim EGMR anhängig), und ein „Werbeverbot“. Das Ministerkomitee des Europarats, das die Umsetzung der Urteile des EGMR überwacht, war damit nicht zufrieden und hat die zypriotische Regierung daher aufgefordert, diese Bestimmungen neuerlich zu reformieren, um dem Urteil des Gerichtshofs zu entsprechen. Am 8. Juni hat nun das Parlament in Nikosia die Bestimmungen reformiert. Das Totalverbot für den Fall, daß mehr als zwei Personen beteiligt sind, wurde aufgehoben, das „Werbeverbot“ im § 174a wurde auf Fälle beschränkt, in denen sich die „Werbung“ an Unter-18jährige richtet, und das Mindestalter wurde – laut Informationen von ALEXANDROS MODINOS, dem rührigen Aktivisten aus Zypern, der seinerzeit die Beschwerde in Straßburg einreichte – für Männer auch bei heterosexuellen Beziehungen auf 18 Jahre hinaufgesetzt. Für Frauen bleibt das Mindestalter von 16 Jahren bestehen, Lesben werden in diesem Zusammenhang vom Gesetz völlig ignoriert.
Daß diese Reformen sowohl in Rumänien als auch in Zypern mit dem Umstand zu tun haben, daß sich beide Staaten um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bemühen, liegt auf der Hand. Diesen Regierungen ist klar, daß anti-homosexuelle Bestimmungen ihren Bestrebungen um Aufnahme in die EU im Weg stehen – was nicht zuletzt auch auf das entsprechende jahrelange Lobbying der ILGA-Europa zurückzuführen ist.
Zusatzprotokoll
Im Juni hat das Ministerkomitee des Europarats endgültig das Zusatzprotokoll Nr. 12 verabschiedet, und zwar in der vom Lenkungsausschuß für Menschenrechte vorgeschlagenen Fassung, das heißt, ohne die ausdrückliche Aufnahme von „sexueller Orientierung“ und „geschlechtlicher Identität“ in den Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie es die ILGA-Europa in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen hatte. Auch das Votum der Parlamentarischen Versammlung vom 26. Jänner dieses Jahres, „sexuelle Orientierung“ ausdrücklich in die Aufzählung der Diskriminierungsgründe im Artikel 14 aufzunehmen (vgl. LN 2/2000, S. 29), wurde ignoriert. Das Zusatzprotokoll wird auf jeden Fall eine wichtige Verbesserung bringen, nämlich ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Bisher fand Artikel 14 nur in Zusammenhang mit einem anderen von der Konvention garantierten Recht Anwendung bzw. wenn ein solches verletzt wurde. Auch ohne ausdrückliche Erwähnung wird dieses Verbot für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gelten, denn durch jüngste Entscheidungen des Gerichtshofs ist mittlerweile klargestellt worden, daß Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auch in der bisherigen Fassung des Artikels 14 impliziert erfaßt wird.
Das Zusatzprotokoll wird am 4. November 2000 bei einer Feier auf Ministerebene aus Anlaß des 50jährigen Bestehens der Menschenrechtskonvention offiziell zur Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten aufgelegt werden. Es tritt in Kraft, sobald mindestens fünf Staaten das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, allerdings nur für jene Staaten, die es unterzeichnen. Wir können jedenfalls gespannt sein, wie der Gerichtshof dann in Beschwerden gegen allgemeine Formen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung entscheiden wird. Auf ILGA-Europa und ihre Mitgliedsorganisationen wartet nunmehr die Lobbyaufgabe, möglichst viele Regierungen zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zu bewegen.