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Gesetz über eingetragene Partnerschaft vom Nationalrat verabschiedet

Veröffentlicht am 18. Dezember 2009
Am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, verabschiedete 2009 der Nationalrat mit großer Mehrheit das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG). Es war ein Riesenerfolg für die HOSI Wien nach mehr als 20 Jahren konsequentem Lobbying und ein tolles Geschenk zu ihrem 30. Geburtstag. In den LN 6/2009 berichtete ich ausführlich darüber.

Die HOSI-Wien-Obleute JONA SOLOMON und CHRISTIAN HÖGL überreichen Punschkrapfen an die Klubchefs Eva Glawischnig (Grüne) und Josef Cap (SPÖ).

Am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, hat also der Nationalrat mit großer Mehrheit das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) verabschiedet. Zu schreibender Stunde fehlt noch die Zustimmung im Bundesrat, wo die Abstimmung am 17. Dezember 2009 auf der Tagesordnung stand. Da davon auszugehen ist, dass das Gesetzesvorhaben auch im Bundesrat eine Mehrheit finden wird, bedarf es wohl keiner besonderen prophetischen Fähigkeiten, um jetzt schon schreiben zu können, dass das Gesetz am 1. Jänner 2010 in Kraft tritt.

Die Abstimmung im Nationalrat brachte jedenfalls keine großen Überraschungen: Die Regierungsparteien stimmten dafür, dagegen waren die Abgeordneten der FPÖ. „Interessant“, aber letztlich unwichtig war das Abstimmungsverhalten der MandatarInnen der Grünen und des BZÖ. Letzteres hatte bereits im Vorfeld angekündigt, keinen Klubzwang ausüben zu wollen. Für das Gesetz stimmten schließlich nur drei BZÖler: Gerald Grosz, Kurt List und Peter Westenthaler. Unschlüssig schien bis zum Schluss Haider-Lebensmensch Stefan „die Träne“ Petzner. Einmal mehr gab er eine traurige Figur ab: Wiewohl er zuerst die graue Karte für eine Ja-Stimme zur Hand nahm, holte er nach einigem Zögern und Zurufen seiner Klubkollegen doch noch eine rosa Karte aus seinem Pult, um schließlich damit zur Urne zu gehen und gegen das EPG zu stimmen.

 

Wermutstropfen

Das Gesetz enthält einige wesentliche Abweichungen im Vergleich zur Ehe. So sieht es keinen Zugang zu Adoption und Fortpflanzungshilfemedizin vor. Das war allerdings von vornherein klar, denn das hat die ÖVP immer kategorisch ausgeschlossen. Fairerweise muss man betonen, dass uns die ÖVP hier nie falsche Hoffnungen gemacht, sondern immer reinen Wein eingeschenkt hat. Wenig überraschend war dann auch, dass die ÖVP konsequent dafür gesorgt hat, dass keine gesetzlichen Bestimmungen auf die EP Anwendung finden, durch die eine Art rechtliches Stiefkind- bzw. Stiefelternverhältnis zwischen einem Kind und dem/der eingetragenen Partner/in der Mutter bzw. des Vaters entstehen würde (wobei es sich hier nur um einige wenige Bestimmungen handelt). Ein solches Verhältnis soll offenkundig lediglich durch Heirat eines Elternteils entstehen können.

Eine weitere – ärgerliche, weil nicht wirklich argumentierbare und daher rein ideologisch begründete – Abweichung ist der Umstand, dass die eingetragene Partnerschaft nicht am Standesamt, sondern bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu schließen ist – aber immerhin konnte die EP-Schließung beim/bei der Notar/in verhindert werden. Auch diese Abweichung hat sich die längste Zeit abgezeichnet, eigentlich schon seit rund zwei Jahren, nämlich seit November 2007. Denn die Schrecksekunde bzw. der ÖVP-interne Schock dauerte nur kurz, als damals am 1. Oktober 2007 Josef Pröll als Leiter der ÖVP-Perspektivengruppe als eines ihrer Ergebnisse den Vorschlag für die Verwirklichung einer EP nach Schweizer Modell präsentiert hatte (vgl. LN 1/2008, S. 9 f).

Als dann am 24. Oktober 2007 in der dritten Sitzung der gemeinsam vom Justiz- und Familienministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Gleichgeschlechtliche Partnerschaft“, in der bekanntlich auch die LSBT-Bewegung prominent vertreten war (vgl. zuletzt LN 3/2008, S. 10 f), das Justizministerium einen ersten Entwurf vorlegte, sprach sich die ÖVP im November 2007 erstmals vehement und öffentlich gegen eine Schließung der EP am Standesamt aus. Seither ist eigentlich kein/e führende/r ÖVP-Bundespolitiker/in mehr überzeugend für das Standesamt eingetreten – im Gegenteil: Die negativen Wortmeldungen dazu wurden immer häufiger.

 

Entrümpelungen

Neben diesen tatsächlichen Diskriminierungen wurden in den letzten Wochen in den Debatten über den EPG-Entwurf auch etliche Abweichungen angeführt, von denen man – nach den dramatischen Worten zu schließen, mit denen auf ihnen herumgeritten wurde – fast glauben hätte können, es drehe sich dabei um wirklich Bedeutsames. Leider haben viele AktivistInnen, aber auch Mainstream-Medien die Kritik an diesen Abweichungen nachgeplappert, ohne sich wirklich über deren Inhalt kundig zu machen (siehe dazu auch den Beitrag ab S. 12). Aber es bestand in den wenigsten Fällen Grund zur Aufregung – sieht man von reiner Prinzipienreiterei einmal ab. Zum Teil handelt es sich um Nebensächlichkeiten und Kinkerlitzchen. Oder hat jemand wirklich nachgeschaut, was es etwa mit dem Verlöbnis laut § 45 ABGB tatsächlich auf sich hat? Offenbar nicht. Er enthält jedenfalls bloß einen rechtlich total irrelevanten und unverbindlichen Text, der längst aus dem Eherecht entrümpelt gehörte. Also geschenkt – diese Bestimmung kann uns wirklich gestohlen bleiben! Und das gilt für etliche andere dieser unzeitgemäßen Bestimmungen, die uns die Politik dankenswerterweise für die EP erspart hat.

Bestimmungen wie die Altersgrenze von 18 für das Eingehen einer EP finden wir ebenfalls völlig in Ordnung und unterstützen sie. Für minderjährige Lesben und Schwule, die gerade erst ihr Coming-out hinter sich haben, besteht nicht der geringste Grund, sich mit 16 oder 17 in eine EP zu stürzen. Mit 18 Jahren ist es ohnehin noch früh genug. Die Argumente, mit denen dieser Unterschied zur Ehe kritisiert worden ist, waren an Absurdität nicht zu überbieten. Natürlich: Minderjährige sollten auch keine Ehe eingehen dürfen! Dass sie die Zustimmung der Eltern dafür benötigen, öffnet in Wahrheit nur der sanften Zwangsverheiratung schwangerer Mädchen zur Rettung der Familienehre Tür und Tor. In der Praxis ist diese Bestimmung heutzutage aber ohnehin ziemlich bedeutungslos. Die HOSI Wien hat jedenfalls immer die Position vertreten, wir müssen nicht jeden altmodischen und längst überholten Unsinn aus dem Eherecht für die EP übernehmen.

 

Untergrund-EP?

Auch die Aufregung über die Unterscheidung zwischen Familienname (Ehe) und Nachname (EP) ist nicht wirklich nachvollziehbar – abgesehen davon, dass es einen ziemlichen bürokratischen Unsinn darstellt, auf etlichen offiziellen Formularen Kästchen mit diesen jeweils anzukreuzenden Optionen vorzusehen. Da wird die Unwissenheit vieler Leute wohl massiven unfreiwilligen zivilen Ungehorsam hervorrufen. Man darf getrost Wetten darauf abschließen, dass die meisten Formulare im ersten Anlauf falsch oder nur nach Rücksprache mit den Bediensteten auf den verschiedenen zuständigen Ämtern richtig ausgefüllt werden – denn die wenigsten BürgerInnen werden auf Anhieb den Unterschied zwischen Familien- und Nachname wissen. Aber das muss nicht unbedingt unsere Sorge sein. Hintergrund für diesen bürokratischen Schildbürgerstreich ist die – sicherlich lachhafte – Anstrengung, die Definition der eingetragenen Partnerschaft als „Familie“ zu vermeiden.

Höhepunkt unseriöser Polemik und Rhetorik in diesem Zusammenhang (siehe auch Beitrag auf S. 12) war dann der – allerdings vereinzelte – Aufschrei aus der schwul-lesbischen Community, das Ankreuzen der Rubrik „Nachname“ bzw. des auf manchen Formularen abgefragten Familienstands (sic!) „EP“ bzw. „aufgelöste EP“ führe dazu, dass sich eingetragene PartnerInnen jedes Mal „zwangsouten“ müssten.

Hallo?! – Also einerseits sollen wir endlich sichtbar werden und in aller Öffentlichkeit am Standesamt „heiraten“ dürfen, aber dann soll man andererseits nicht dazu stehen (müssen) und wieder in den Untergrund abtauchen? Eine solche defensive und reaktionäre Haltung ist mehr als jenseitig. Wer eine EP eingeht, soll gefälligst dann auch immer dazu stehen! Wer sich nach erfolgter Eintragung wieder in seinen Schrank verkriechen will, hat es nicht verdient, eine EP eingehen zu dürfen! Wenn wir uns nach der Trauung wieder verstecken, wird sich ja nie etwas ändern! Also: Keine Untergrund-EP! Seien wir stolz auf unsere eingetragenen Partnerschaften und stehen wir in Hinkunft in allen Lebenslagen dazu!

 

Modernes Rechtsinstitut

Für die HOSI Wien stellt das jetzt verabschiedete Gesetz nicht zuletzt deshalb einen großen Erfolg dar, als wir uns auch mit unserer Forderung nach fortschrittlicheren Auflösungsbestimmungen durchgesetzt haben. So kann ein/e eingetragene/r Partner/in die „Scheidung“ maximal drei Jahre blockieren (im Gegensatz zur Ehe, bei der dies bis zu sechs Jahre möglich ist). Es besteht weiters keine staatlich verordnete Treuepflicht in der EP (wäre auch noch schöner, wenn der Staat hier mündigen BürgerInnen Vorschriften machen wollte!), weshalb „Ehebruch“ bei der EP folglich auch keinen Scheidungsgrund darstellt!

In diesem Bereich hätten wir am liebsten noch weit mehr dieser – von anderen LSBT-Gruppierungen indes vehement kritisierten – Abweichungen gegenüber den eherechtlichen Bestimmungen gehabt – etwa den generellen Verzicht auf das Verschuldensprinzip oder beispielsweise die „ekelerregende Krankheit“ als Grund für die Auflösung einer EP. – Wir haben ja nicht 30 Jahre lang für die Emanzipation von Lesben und Schwulen gekämpft, um jetzt ein Scheidungsrecht übergestülpt zu bekommen, das zu den strengsten in ganz Europa zählt!

Die HOSI Wien hat einer – modernen – eingetragenen Partnerschaft daher stets den Vorzug gegenüber der Öffnung der traditionellen patriarchalen Ehe in ihrer derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung gegeben, die ja noch immer starke Züge der bürgerlichen Versorgungsehe des 19. Jahrhunderts trägt, und immer die Meinung vertreten: Nicht alles, was sich die Heteros in den letzten 200 Jahren an gesetzlichen Bestimmungen zur Ehe zusammengebastelt haben, ohne dass wir Lesben und Schwule auch nur ein Wörtchen mitzureden hatten, ist für uns wirklich erstrebenswert und daher Voraussetzung dafür, uns gleichgestellt und nicht diskriminiert zu fühlen. Wir Lesben und Schwule verdienen in der Tat etwas Besseres als die herkömmliche Ehe in der derzeitigen Form! Aber die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare stand ja sowieso nicht zur Debatte.

Die HOSI Wien ist also immer für ein modernes Rechtsinstitut auf der Höhe des 21. Jahrhunderts mit denselben Rechten und Pflichten wie für die Ehe eingetreten, aber ohne die Rahmenbedingungen aus dem 19. Jahrhundert – daher wollen wir eine Öffnung der Ehe nur dann, wenn das Eherecht vorher oder zugleich total modernisiert wird. Und da es nun ein modernes EP-Gesetz gibt, können wir ja auch einmal den Spieß umdrehen: Die Heteros sind diskriminiert, weil sie nicht mit uns und dem EP-Gesetz gleichgestellt sind. Und das ist keineswegs abwegig: Auch in der Schweiz besteht etwa eine kürzere Scheidungsblockadefrist für die EP (ein Jahr) als für die Ehe (zwei Jahre). Dort läuft jetzt die Diskussion in Richtung Verkürzung dieser Frist auch für die Ehe auf ein Jahr – und nicht umgekehrt!

Wir finden, dass alles in allem dieser Spagat zwischen der Vermeidung der ärgsten Auswüchse der Heteronormativität und der schlimmsten patriarchalen Überbleibsel im Eherecht und der Gleichstellung bei den wichtigsten Rechten gut gelungen ist.

 

Tolles Geschenk zum 30. Geburtstag

Das EP-Gesetz, wie es am 10. Dezember 2009 beschlossen wurde, stellt daher unserer Meinung nach – trotz der eingangs erwähnten tatsächlichen Wermutstropfen – einen echten Meilenstein dar. Ohne Übertreibung kann man wohl feststellen, dass es 95 bis 98 Prozent Gleichstellung mit der Ehe bringt. Vor allem in den wichtigsten Gesetzesbereichen, wie dem Fremden- sowie Sozial- und Pensionsversicherungsrecht, ist quasi völlige Gleichberechtigung vorgesehen.

Das EPG ist daher ohne Übertreibung wohl das schönste Geschenk, das die HOSI Wien zu ihrem 30. Geburtstag bekommen konnte – immerhin hat sie mittlerweile auch schon 22 Jahre für die Eingetragene Partnerschaft gekämpft – durch massive Öffentlichkeitsarbeit, politisches Lobbying und durch Aktionismus (vgl. Bericht ab S. 18).

Die HOSI Wien ist also mit ihrem in jeder Hinsicht vernünftigen und pragmatischen Ansatz und mit ihren konsequenten und unbeirrbaren Lobbying-Bemühungen erfolgreich gewesen, während jene Gruppierungen, die eine Alles-oder-nichts-Linie verfolgt haben, komplett gescheitert sind. Mit der in jeder Hinsicht unsinnigen Forderung nach totaler Öffnung der bestehenden Ehe ohne Wenn und Aber konnte man unter den gegenwärtigen politischen Umständen und Mehrheitsverhältnissen nur Schiffbruch erleiden.

Man sollte in diesem Zusammenhang durchaus anerkennen, dass die ÖVP einen großen Sprung über ihren eigenen Schatten getan hat. Unter einem Parteichef Wolfgang Schüssel bzw. einem Vizekanzler Wilhelm Molterer wäre ein solcher Schritt nie und nimmer denkbar gewesen. Noch vor zwei Jahren wäre also die Verabschiedung eines dermaßen umfassenden EP-Gesetzes noch völlig unvorstellbar gewesen.

Man darf auch – der historischen Wahrheit die Ehre gebend – hervorheben, dass es der SPÖ zu verdanken ist, dass das Projekt „eingetragene Partnerschaft“ zum ersten Mal in eine Koalitionsvereinbarung – nämlich anlässlich der Regierungsbildung mit der ÖVP nach den vorgezogenen Neuwahlen im September 2008 – hineinreklamiert worden ist (vgl. LN 1/2009, S. 6), womit überhaupt erst die Grundlage für die nunmehrige Verwirklichung des EP-Gesetzes geschaffen wurde.

 

Grund zur Freude

Ohne Übertreibung darf man weiters festhalten, dass das neue EP-Gesetz eines der zehn besten Gesetze Europas auf diesem Gebiet geworden ist – auch wenn andere etwas anderes behaupten. Abgesehen vom Standesamt entspricht die österreichische Regelung durchaus jener der Schweiz. Daher können und sollten sich Österreichs Lesben und Schwule – wie 2005 unsere Schwestern und Brüder in der Schweiz, als das eidgenössische Gesetz in einer Volksabstimmung bestätigt wurde – über diesen ersten großen Schritt aus ganzem Herzen freuen: Das derzeit in Österreich maximal Erreichbare ist erreicht worden. Mehr war in diesem ersten Schritt nicht drinnen. [Vgl. HOSI-Wien-Aussendung vom 5. Dezember 2009.]

Das Gesetz ist noch nicht perfekt, das weiß auch die HOSI Wien, die sich auch keine Sekunde auf ihren Lorbeeren ausruhen, sondern sofort weiterkämpfen wird, um auch die letzten Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Dabei werden wir aber auch in Zukunft unserer Linie treu bleiben, keine eherechtlichen Bestimmungen aus dem Ehegesetz bzw. dem ABGB für die EP einzufordern, die uns ins 19. Jahrhundert zurückkatapultieren und einem modernen EP-Gesetz des 21. Jahrhunderts diametral entgegenstehen würden.

 

Aïda-Törtchen für die Abgeordneten

In diesem Sinne wurde die HOSI Wien noch am Tag der Verabschiedung des Gesetzes aktiv. Sie erinnerte sich ihrer langen Tradition, rosa Punschtörtchen bei Protestaktionen (wie etwa Bürobesetzungen) mitzubringen bzw. als Mahnung bzw. Aufforderung an PolitikerInnen, sich für unsere Anliegen einzusetzen, zu überreichen. Und so fragten wir bei der Wiener Traditionskonditorei Aïda an, ob sie uns nicht 183 Punschtörtchen zur Verfügung stellen würde, um sie den Nationalratsabgeordneten zu überreichen – einerseits als Dank für das EP-Gesetz und andererseits als Mahnung und Auftrag, an dessen Verbesserung in absehbarer Zukunft weiterzuarbeiten. Die Aïda-Geschäftsführung beantwortete unsere Anfrage positiv und stellte uns kostenlos 200 rosa Punschkrapfen in Dreiecksform zur Verfügung, die wir gemeinsam mit einem entsprechenden Begleitschreiben am Vormittag des 10. Dezembers im Parlament an alle Abgeordneten verteilten.

Im Begleitbrief hieß es: Heute wird im Parlament das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft zur Abstimmung gebracht. Für uns ist das ein historischer Tag, immerhin wird mit dem heutigen Beschluss und dem Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Jänner 2010 eine Forderung der HOSI Wien Realität, die wir vor über zwanzig Jahren erstmals erhoben haben und für die wir seither kämpfen. (…)

Das rosa Präsent soll zugleich Erinnerung, Mahnung und Auftrag sein – Erinnerung daran, dass anders Liebende in diesem Land vor 65 Jahren noch gefoltert und ermordet wurden, auf Homosexualität bis vor 40 Jahren schwerer Kerker stand, die strafrechtliche Entkriminalisierung erst 2002 erfolgte – und Auftrag, für die völlige Gleichstellung weiterzuarbeiten, da der heutige Beschluss zum EPG zwar ein großer Schritt in Richtung Gleichberechtigung ist, wir aber damit immer noch nicht ganz am Ziel angelangt sind.

Die Aktion schaffte es dann am selben in den ZiB 1-Bericht über die Verabschiedung des EP-Gesetzes sowie in die Sendung Hohes Haus am 13. Dezember. [Vgl. auch HOSI-Wien-Aussendung vom 10. Dezember 2009.]