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Zehn Jahre eingetragene Partnerschaft – von der Weitsicht der HOSI Wien

LOSE SERIE: AUS DEM ARCHIV

Veröffentlicht am 23. Januar 2020

Aktion Standesamt im Wiener Rathaus am 16. November 1994: BEATE SOLTÉSZ und HELGA WIDTMANN sowie PETER SCHEUCHER und ich geben einander das Ja-Wort. Als Standesbeamtin fungierte Mercedes Echerer.

Historischer Erfolg der HOSI Wien. Am 10. Dezember 2009 wird das EP-Gesetz im Nationalrat verabschiedet. Die HOSI Wien verteilt Punschtörtchen an alle 183 Abgeordneten des Nationalrats – hier werden sie von den Obleuten JONA SOLOMON und CHRISTIAN HÖGL an die Klubchefs Eva Glawischnig (Grüne) und Josef Cap (SPÖ) überreicht – zum Dank für das EP-Gesetz und zugleich als Mahnung, weiterzuarbeiten für die vollständige Gleichstellung.

Am 13. November 2009 demonstrierten die Grünen und ein Teil der LSBT-Bewegung vor dem Parlament gegen das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft.

Die differenzierte Haltung der HOSI Wien nach dem VfGH-Entscheid zur Öffnung der EP und der Ehe für alle schaffte es am 5. Dezember 2017 auch in den ORF-Teletext.

Am 1. Jänner 2010 wurde die eingetragene Partnerschaft (EP) in Österreich Realität. Das runde Jubiläum ging zu Jahresbeginn – offenbar angesichts der Bildung der türkis-grünen Regierung – sowohl in der breiten als auch in der schwul/lesbischen Öffentlichkeit total unter. Überlagert wurde es zudem von der Berichterstattung über die erste Ehe-Statistik aus 2019 sowie die Pläne der neuen Bundesregierung, das Eherecht und die gesetzlichen Bestimmungen zur EP zu reformieren.

Ich finde indes, „10 Jahre EP in Österreich“ sollte nicht einfach so völlig unbeachtet vorübergehen. Daher will ich dieses Jubiläum und die erwähnten Reformpläne zum Anlass nehmen, die „Entstehungsgeschichte“ des EP-Gesetzes in Erinnerung zu rufen – nicht zuletzt auch, weil es mir eine ungeheure Genugtuung bereitet zu sehen, welche Weitsicht die HOSI Wien mit ihrer Haltung bewiesen hat.

 

Erste Forderung 1988

Wie bei allen großen Projekten der HOSI Wien hatte auch die Einführung der EP eine mehr als 20 Jahre lange Lobbying-Vorgeschichte. Die Forderung nach rechtlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und ihre Gleichstellung mit der Ehe hat die HOSI Wien bereits 1988 erhoben. 1993 hat sie dies auf ihrer Generalversammlung konkretisiert und schon damals bewusst keine Öffnung der Ehe, sondern die Einführung eines neuen Rechtsinstituts, einer „standesamtlich eingetragenen Partnerschaft“, gefordert (vgl. LN 2/1993, S. 8). Diese Resolution sollte bis zur Umsetzung 2009 die Arbeitsgrundlage der HOSI Wien bleiben.

Über diese formalen Grundlagen und Grundsätze sowie aktionistische Meilensteine der HOSI Wien habe ich in einem Beitrag in den LN 6/2009 geschrieben; ihre jahrzehntelangen umfassenden Lobbying-Anstrengungen habe ich wiederum in einer detaillierten Chronik zusammengefasst.

Die Abneigung der HOSI Wien gegen die traditionelle Ehe in ihrer derzeitigen Form traf sich jedenfalls mit der Abneigung der ÖVP, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Insofern konnte die HOSI Wien gut damit leben, 2009 im ersten Schritt „nur“ die eingetragene Partnerschaft durchsetzen zu können – zumal der Gesetzesentwurf zur EP in den allermeisten Gesetzesmaterien ohnehin dieselben Rechte wie bei der Ehe vorsah. Ausnahmen waren die Adoption und die Fortpflanzungsmedizin und als symbolischer Wermutstropfen die Eintragung nicht am Standesamt, sondern bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Auf alle Fälle war es 2009 völlig unrealistisch zu erwarten, dass ausgerechnet in Österreich sofort die Ehe geöffnet würde. Das war auch sonst nirgends in Europa passiert. Überall gab es im ersten Schritt in irgendeiner Form eine eingetragene Partnerschaft. Dennoch haben im Endspurt der Umsetzung der EP die meisten anderen LSBT-Vereine – angeführt vom Rechtskomitee Lambda, das sein eigenes Süppchen kochte, und im Verein mit den Grünen – vehement gegen das EP-Gesetz mobilgemacht und sogar eine Demo dagegen vor dem Parlament organisiert. Die HOSI Wien hatte in dieser Endphase alle Hände voll zu tun, diese Querschüsse abzuwehren und das EP-Gesetz zu retten. Ein Teil der Bewegung konnte es offenbar nicht verwinden, dass sich die HOSI Wien mit ihrer Linie durchgesetzt hatte, und agitierte selbst auf den letzten Metern noch gegen das EP-Gesetz, was das Zeug hielt. Die Widerstandsfront war völlig hysterisch. Auch vereinsungebundene Menschen aus der Community wurden gegen die HOSI Wien aufgehetzt, und Obmann CHRISTIAN HÖGL wurde sogar persönlich angefeindet und angepöbelt. Für viele AktivistInnen der HOSI Wien waren das prägende Erfahrungen. Die Angriffe aus der Bewegung und seitens der Grünen auf das EP-Gesetz habe ich ausführlich in einem Beitrag und in einem Kommentar in den LN 6/2009 geschildert.

 

Völlig irrational

Diese Angriffe waren auch insofern komplett irrational, als zu dem Zeitpunkt alle wussten, dass es keine andere Option oder mehr Zugeständnisse seitens der ÖVP (oder gar die Eheöffnung) geben und dass das Ergebnis dieser Alles-oder-Nichts-Haltung nur das Nichts sein würde. Die HOSI Wien war nicht nur pragmatisch, sondern realistisch (vgl. dazu meinen Beitrag in den LN 6/2009).

Und die Geschichte hat ihr recht gegeben: Es hat sich seither kein Zeitfenster mehr für eine EP oder Ehe aufgetan. Hätte die HOSI Wien damals die EP nicht durchgesetzt, wir hätten sie wohl bis heute nicht: Josef Pröll war ja bekanntlich nur kurz ÖVP-Obmann bzw. Vizekanzler, nämlich von November bzw. Dezember 2008 bis April 2011. Dass seine Nachfolger Michael Spindelegger, Reinhold Mitterlehner oder gar Sebastian Kurz als Kanzler einer türkis-blauen Regierung die EP eingeführt oder gar die Ehe geöffnet hätten, kann wohl definitiv ausgeschlossen werden. Und angesichts der ideologischen und programmatischen Selbstaufgabe der derzeitigen grünen Führungsriege wäre wohl davon auszugehen, dass auch in den nächsten fünf Jahren kein Projekt wie die EP oder gar die Eheöffnung in der türkis-grünen Regierung umgesetzt werden könnte – schaffen es die Grünen zur Zeit ja nicht einmal, vergleichsweise „popelige“ Dinge wie das Levelling-up im Gleichbehandlungsrecht gegen die ÖVP durchzusetzen!

Ja – und wäre die EP nicht eingeführt worden, hätte es für den Verfassungsgerichtshof keinen Grund und Anlass gegeben, die Ehe (und die EP) für alle zu öffnen!

Es ließe sich höchstens noch spekulieren, dass es mittlerweile eventuell ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geben könnte, das Österreich zur Einführung irgendeiner Form von rechtlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verpflichten würde (nicht jedoch zur Öffnung der Ehe!), hätte 2010 jemand den Gang durch die Gerichtsinstanzen angetreten. Verfahren vor dem EGMR dauern ja im Durchschnitt rund acht Jahre. Im Juli 2015 hatte der EGMR jedenfalls erstmals geurteilt – es handelte sich um Beschwerden dreier schwuler Paare gegen Italien –, dass das Nichtvorhandensein jeglicher rechtlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstelle (vgl. LN 4/2015, S. 23).

 

Öffnung von Ehe und EP für alle

Für den Verfassungsgerichtshof war das Vorhandensein der EP jedenfalls unabdingbare Voraussetzung für sein im Dezember 2017 veröffentlichtes Erkenntnis, dem zufolge die rechtliche Trennung von Ehe für Heteros und EP für Homos verfassungswidrig und daher aufzuheben sei (vgl. auch meinen Beitrag in den LN 1/2018). Sollte die Politik nicht mehr dreinpfuschen (was sie dann schließlich nicht tat), würde die EP und die Ehe für alle geöffnet werden, so die direkte Folge des VfGH-Spruches (was dann ja auch geschah).

Gleich bei Bekanntwerden des VfGH-Entscheids legte die HOSI Wien – bei aller Freude über das VfGH-Erkenntnis – ihren Fokus und Spin sofort darauf, den Fortbestand der EP zu sichern. Und so forderte die HOSI Wien in ihrer Aussendung am 5. Dezember 2017 einmal mehr, dass mit einer „Öffnung der Ehe unbedingt auch eine umfassende Reform und Modernisierung des Eherechts einhergehen muss, insbesondere für den Fall, dass die eingetragene Partnerschaft bei dieser Gelegenheit abgeschafft werden sollte. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber zu keiner radikalen Reform des Eherechts durchringt, muss die eingetragene Partnerschaft als moderne Alternative unbedingt erhalten bleiben.“

Und ich führte in meinem Beitrag in den LN 1/2018 weiters aus: Ein paralleles Weiterbestehen der EP hätte zudem den Vorteil, dass auch die EP rechtlich weiterentwickelt und modernisiert und endlich wieder vom reaktionären Ballast befreit werden könnte, der ihr bei der Einführung 2009 umgehängt wurde. So wurden damals die Bestimmungen über die Scheidung aus Verschulden, ein an die 1950er Jahre gemahnendes Relikt, das es kaum in einem anderen europäischen Land noch gibt, aus dem Eherecht übernommen. (…) Natürlich ist nicht damit zu rechnen, dass die EP unter der schwarz-blauen Regierung reformiert und modernisiert wird, aber Hauptsache, die EP wird über die nächsten fünf Jahre gerettet – dann wird man weitersehen.

 

Geschichte gibt HOSI Wien endgültig recht

Damals wurde die HOSI Wien einmal mehr für diesen Fokus kritisiert und erntete weitverbreitetes Kopfschütteln darüber, dass sie jetzt nach Öffnung der Ehe immer noch nicht zufrieden sei. Wie man sieht, lag die HOSI Wien aber auch mit dieser Haltung einmal mehr goldrichtig: Schwarz-Blau ist Geschichte (die EP musste daher nur über diese zwei Jahre hinweggerettet werden!), und wie es scheint, nimmt sich jetzt die türkis-grüne Regierung genau dieser Reform von Ehe und EP an, die die HOSI Wien seit jeher gefordert hat. Der entsprechende Passus im Regierungsprogramm – Unterkapitel „Familien- und Eherecht“ (S. 30 f) – liest sich wie aus einem Forderungskatalog der HOSI Wien: Weiterentwicklung des Familien- und Eherechtes, um es anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen, unter anderem durch Herausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft als alternativem Modell. Dabei sollen u. a. Regelungen wie Zweck der Ehe, Mitwirkungspflichten, gemeinsames Wohnen, Unterhaltszahlungen, Pensionssplitting und das Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden (…).

Auch das Heiratsalter soll laut Regierungsplänen von 16 auf 18 Jahre hinaufgesetzt werden. Das hatte die HOSI Wien ebenfalls immer gefordert und stets als einen jener Unterschiede zwischen EP und Ehe angeführt, die sie positiv sah und daher immer befürwortete. Die HOSI Wien unterstützte später auch einen entsprechenden Vorstoß der ÖVP im August 2017 (vgl. ihre Aussendung vom 1. August 2017).

Jedenfalls kann man festhalten: Die Geschichte hat der HOSI Wien endgültig recht gegeben. Sie hat mit ihren Positionen und Haltungen auf allen Linien gesiegt.

 

Große Genugtuung

Abschließend noch ein prophetisches Schmankerl, das mir im Zuge meiner Recherche für diesen Blog-Beitrag untergekommen ist und perfekt in die Kategorie „recht behalten“ passt:

Die Scheidung aus Verschulden wollte die HOSI Wien ja seinerzeit bei der EP verhindern, was leider nicht gelang. In meinem Kommentar in den LN 5/2009 spekulierte ich über mögliche Motive der ÖVP, auf diesen strengen Scheidungsbestimmungen für die EP zu beharren: Man wolle die EP wohl möglichst unattraktiv machen. Und die ÖVP bekam dabei Schützenhilfe von einem Teil der Bewegung, der den konservativen Kräften einzureden versuchte, die EP müsse möglichst nahe an der Ehe sein, damit die Heteros die EP aus Gleichheitsgründen nicht beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich einklagen können (eine solche „Ehe light“ für Heteros war eine Horrorvorstellung in manchen ÖVP-Kreisen).

Damals, im Oktober 2009, schrieb ich in besagtem Kommentar fast prophetisch: Abgesehen davon, dass nichts Schlimmeres passieren soll, als dass es irgendwann in zehn Jahren die EP womöglich auch für Heteros geben könnte, ist diese Argumentation abstruse Gräuelpropaganda, die bei der ÖVP – absichtlich – auf fruchtbaren Boden fällt.

Und es ist in der Tat nichts Schlimmeres passiert: Nicht irgendwann in zehn Jahren, sondern fast genau zehn Jahre später – per 1. Jänner 2019 – wurde die eingetragene Partnerschaft auch für Heteros möglich!