Verfassungsgerichtshof: woke Speerspitze der Identitätspolitik
Im Dezember des Vorjahres hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass eine „nicht-binäre“ Person das Recht hat, den Personenstandseintrag komplett streichen zu lassen. Daraufhin war der Verwaltungsgerichtshof, der hier eigentlich anderer Auffassung ist, im März 2026 gezwungen, einer anderen „nicht-binären“ Person das Recht auf den Personenstandseintrag „nicht-binär“ zu gewähren. Damit hat der VfGH Gefühl über Fakten, objektives Geschlecht über subjektive, gefühlte Geschlechtsidentität gestellt.