UK-Urteil – Lehren für Österreich

Veröffentlicht am 24. April 2025

Am 16. April 2025 verkündete der Supreme Court (Oberste Gerichtshof) des Vereinigten Königreichs ein richtungsweisendes Urteil, das weltweit für Schlagzeilen sorgte. Darin stellte er klar, dass im britischen Gleichstellungsgesetz, dem Equality Act, der Begriff „Frau“ ausschließlich biologische Frauen umfasst und es nur zwei (biologische) Geschlechter gibt: Frauen und Männer.

Eigentlich hat er damit ziemlich triviale Feststellungen getroffen. Dass das überhaupt notwendig wurde, ist die Folge von höchst problematischen Tendenzen und Entwicklungen der letzten zehn Jahre (vgl. dazu den äußerst empfehlenswerten Beitrag von FAIKA EL-NAGASHI im deutschen Magazin für politische Kultur Cicero).

Die britische Entscheidung wird – hoffentlich – indirekte Auswirkungen auf Österreich haben, denn ähnliche Tendenzen und Entwicklungen gibt es auch bei uns. In diesem Beitrag will ich auf diese augenfälligen Parallelen eingehen – und davor warnen, diesen Irrweg weiterzugehen. Das Scheitern ist – wie im Vereinigten Königreich – vorprogrammiert.

Manipulative Beeinflussung

Zentral in dieser Entwicklung ist, dass es gelungen ist, zuerst den akademischen Betrieb, dann die politischen Entscheidungs- und Machtstrukturen und schließlich auch die Medien und die Wirtschaft fast flächendeckend mit diesem Gender-Geschwurbel, wie ich es der Einfachheit halber immer nenne, zu infiltrieren (gemeint sind Konzepte wie „Geschlechtsidentität“, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, die jede/r nach Lust und Laune wechseln könne, diverse Sprachakrobatik etc.). Und das, ohne auf große Widerrede bzw. auf Widerstand zu stoßen.

Eine tiefgreifende Analyse, wie das in nur rund zehn Jahren geschehen konnte, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Aber wichtige Faktoren waren sicherlich die endlich erreichte positive Einstellung in der Gesellschaft und deren grundsätzliche Bereitschaft, gegen Diskriminierung auf- und für Gleichstellung und Respekt einzutreten. Die LSBT-Community zu unterstützen war einfach angesagt.

Doch leider entwickelte sich die Sache in eine fanatische und sektiererische Richtung, und die Positionen wurden zu regelrechten Dogmen, die sich noch dazu als frauenfeindlich entpuppten. Kritische Stimmen wurden auf aggressive und autoritäre Weise niedergemacht, eingeschüchtert und mit brutalen Methoden zum Schweigen gebracht; es wurde versucht, jede Debatte im Keim zu ersticken – und das ist ein weiterer wesentlicher Faktor, warum dieses kolossale Desinformationsprojekt so lange so gut „funktionieren“ konnte.

Schließlich am Erfolg gescheitert

In Großbritannien war Stonewall der wichtigste Akteur, der diese Entwicklung vorantrieb. Die Organisation war ursprünglich 1989 von Lesben und Schwulen gegründet worden, um die berüchtigte Section 28 zu bekämpfen. Diese Gesetzesbestimmung war ein Jahr davor unter Margaret Thatcher beschlossen worden und untersagte die „Förderung“ von Homosexualität durch lokale Behörden, speziell in Schulen. Zu den bekannten und angesehenen Persönlichkeiten, die Stonewall gründeten, zählten Lisa Power und Michael Cashman. Section 28 wurde später in allen Teilen des Vereinigten Königreichs wieder abgeschafft. Danach konnte Stonewall mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft (civil partnership) 2004 und der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare 2014 weitere große Lobbying-Erfolge verbuchen.

Beliebtes Gütesiegel

Danach folgte die „typische“ Sinnkrise samt Neuorientierung. Ab 2015 begann Stonewall, sich dann intensiv um das „T“ zu kümmern – zu intensiv, wie sich herausstellen sollte.

Besonders erfolgreich war Stonewall mit seinem Diversity-Champions-Programm. Sowohl für große Firmen und Konzerne als auch für Behörden und öffentliche Stellen gehörte es bald zum guten Ton, Teil dieses Programms zu werden. Um dabei sein zu können, musste man nicht nur einen Beitrag (rund € 3.500) bezahlen, sondern sich auch an die Anforderungen und Empfehlungen halten, die von Stonewall vorgegeben wurden. Am Höhepunkt (2019) beteiligten sich rund 900 Unternehmen, Institutionen und Behörden an diesem Programm, das Millionen Pfund in Stonewalls Kassa spülte. Und sie alle versuchten, sich bei der Umsetzung der teils fragwürdigen Vorgaben gegenseitig zu übertrumpfen.

Doch, wie gesagt, Stonewall übertrieb es, die Ideen und (An-)Forderungen wurden immer durchgeknallter, der dogmatische Übereifer stieß immer mehr auf Unverständnis. Zudem trieb die konkrete Umsetzung durch die einzelnen Behörden, Institutionen und Unternehmen immer groteskere Blüten, die mitunter zu nicht hinnehmbaren Diskriminierungen von Frauen führten und zum Teil sogar gegen den Equality Act verstießen. Faika El-Nagashi erwähnt in ihrem Cicero-Beitrag einige dieser haarsträubenden Fälle. Und so waren es vor allem Frauen, darunter sehr viele lesbische, die sich das nicht länger gefallen lassen wollten und ihre Beißhemmung gegenüber der mächtigen und einflussreichen LSBT-Organisation überwanden. Es entstand eine echte Gegenbewegung.

Nicht unbedingt beliebter machte sich Stonewall, speziell bei Lesben, als 2021 die damalige Geschäftsführerin Nancy Kelley in jenen Chor einstimmte, der Lesben ernsthaft Transphobie vorwarf, die es ablehnten, Transfrauen, die noch einen Penis haben, zu daten. Zwar konzedierte Kelley großzügig, niemand dürfe gezwungen werden, Leute zu daten, von denen man sich nicht angezogen fühlt, aber wenn man beim Daten ganze Gruppen wie schwarze, dicke, behinderte oder Trans-Menschen von vornherein für sich nicht in Erwägung ziehe, dann sei es schon wert zu hinterfragen, wie gesellschaftliche Vorurteile das eigene Begehren geformt haben mögen (vgl. BBC-Bericht hier)! Ja, man fasst es nicht.

Kampfplatz Sprache

Später musste Stonewall übrigens die eigene Definition von „Transphobie“ auf öffentlichen Druck hin revidieren (vgl. hier). Wie in Österreich ist auch in Großbritannien die Sprache zum Schauplatz ideologischer Auseinandersetzungen geworden. Aus Angst und Sorge, man könnte womöglich Trans-Personen beleidigen, haben sogar medizinische Einrichtungen das Wort „Frau“ (woman) aus ihren Informationen gestrichen, und einige sogar das Wort „Mutter“ in Texten über Schwanger- und Mutterschaft (vgl. hier).

Bereits 2019 hatte sich mit Simon Fanshawe auch einer der Gründungsväter mit Grausen von Stonewall abgewandt und mit anderen die LGB Alliance gegründet – unter der Devise „zurück zu den Wurzeln“, ohne das T. Als Reaktion darauf trat – nach der oben beschriebenen Methode – ein aggressiver Mob auf den Plan, um den neuen Verein zu denunzieren. Es gelang ihm offenbar, bei einem Global Project Against Hate and Extremism zu erreichen, die LGB Allliance wegen angeblicher Transfeindlichkeit als „hate group“ einzustufen und zu listen. Ein lächerlicher, nicht haltbarer Vorwurf, den leider auch die HOSI Wien nicht überprüfte, bevor sie ihn als einen Grund für ihre Angriffe auf Faika El-Nagashi – die berühmt-berüchtigte Fatwa vom Oktober 2022 – ins Treffen führte (vgl. hier).

In den letzten Jahren begann die Unterstützung für Stonewall langsam zu bröckeln. Einige Firmen, Behörden und Institutionen verlängerten ihre Teilnahme am Diversity-Champions-Programm nicht mehr; Prominente kehrten der Organisation wegen ihrer unsinnigen Politik den Rücken; öffentlich und besonders drastisch formulierte es Schauspieler Stephen Fry im Dezember des Vorjahres (vgl. hier).

Auch wurden die Warnungen immer lauter, dass Unternehmen und Institutionen mit der Umsetzung mancher Vorgaben Stonewalls gegen Gesetze verstoßen. Was nun mit dem höchstgerichtlichen Urteil bestätigt wurde. Stonewalls Auslegung des Equality Act war bloß ideologisch begründet, vermutlich wurde er bewusst und vorsätzlich falsch interpretiert, jedenfalls rechtswidrig.

Scherbenhaufen

Und so steht jetzt nicht nur Stonewall vor einem Scherbenhaufen – die Organisation liefert zwar noch gesichtswahrende Rückzugsgefechte und gibt Durchhalteparolen aus, aber es ist klar: Ihr einst guter Ruf ist nachhaltig zerstört und wird sich nicht mehr – zumindest nicht kurz- und mittelfristig – reparieren lassen.

Behörden und Konzerne müssen sich ebenfalls fragen, wie (ihnen) das passieren konnte. Natürlich werden dort die wenigsten Verantwortlichen zugeben, dass sie am falschen Dampfer waren, sich total blenden ließen und jetzt leichtgläubig dastehen wie im Andersen-Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Es ist rational ja überhaupt nicht erklärbar, dass Hausverstand und Vernunft so lange Pause gemacht haben. Gestandene Unternehmer, ansonsten von keinerlei Selbstzweifel angekränkelte Geschäftsführer, CEOs und Vorstände großer Konzerne stehen gelackmeiert da, als wären sie gerade auf einen billigen Enkeltrick reingefallen.

Und sie müssen jetzt teure Anwaltskanzleien damit beauftragen, festzustellen, ob sie durch ihren Übereifer nicht gegen Gesetze verstoßen und ihre Mitarbeiterinnen rechtswidrig diskriminiert und benachteiligt haben. Und natürlich sind sie nun mit den internen Aufräumarbeiten in Bezug auf die eigenen Vorgaben und Richtlinien beschäftigt, die wieder in eine rechtskonforme Fassung gebracht werden müssen.

Parallelen zu Österreich

Die britische Politik, die da ebenfalls so lange wohlwollend zugeschaut hat, bekam auch ihr Fett ab. Die Scottish National Party (SNP) wurde die letzten Jahre – auch wegen anderer problematischer Politiken – ordentlich gebeutelt. Unter ihrer Regierung wurde der Equality Act nicht nur missinterpretiert, sondern das schottische Landesparlament hat in dem Zusammenhang seine Kompetenzen überschritten, weil die Zuständigkeit dafür eigentlich in London liegt.

Der Labour-Chef und britische Premierminister Keir Starmer kam ebenfalls in die Kritik – nicht zuletzt, weil er nach der Urteilsverkündung ziemlich herumeierte (vgl. hier); zudem hatte er früheres parteiinternes Mobbing gegen genderkritische Personen nicht abgestellt. Starmer war sogar mit Rücktrittsaufforderungen konfrontiert.

Welche Lehren könnte und sollte man in Österreich unbedingt aus den Ereignissen in Großbritannien ziehen? Immerhin gibt es frappante Parallelen. Die Rolle Stonewalls als woke anti-aufklärerische Speerspitze des obskurantistischen Gender-Geschwurbels füllt hierzulande allerdings kein privater Verein aus, sondern eine staatliche Institution, die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Sie agiert in der Tat in dieser Frage eher (trans)aktivistisch und nicht wie eine staatliche Einrichtung. Dabei bedient sie sich ähnlich fragwürdiger Methoden wie Stonewall – etwa wenn sie Gesetze und höchstgerichtliche Urteile bewusst fehl- bzw. überinterpretiert, was ich bereits in zwei Blog-Beiträgen (vom 25. 9. 2024 und 23. 12. 2024) im Detail kritisch analysiert habe.

Propaganda und Desinformation

Als weiteres Beispiel für diese manipulative Desinformation können die etwas verwirrenden Passagen auf der GAW-Homepage dienen, wo es heißt:

Auch die Geschlechtsidentität ist vom Diskriminierungsgrund Geschlecht umfasst.

Es bleibt allerdings offen, welche Geschlechtsidentitäten konkret gemeint sind. Judikatur gibt es nur zu Trans- und Intersexualität. Die GAW tut aber so, als wäre dieser Begriff offen und beliebig um weitere postulierte und behauptete, ja erfundene Geschlechtsidentitäten jederzeit erweiterbar. Und das ist natürlich unseriös.

Weiters meint die GAW:

Das Verbot, aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu werden, gilt unabhängig davon, ob sich eine Person als nicht-binär oder als „männlich“ oder „weiblich“ identifiziert, intergeschlechtlich ist und ob sich ihre Geschlechtsidentität im Laufe ihres Lebens geändert hat.

Ja, eh. Diese Liste könnte man um dutzende andere Merkmale ergänzen: Das Verbot gilt natürlich auch unabhängig davon, ob man rote oder schwarze Haare hat, Links- oder Rechtshänder ist – und natürlich unabhängig davon, ob man „nicht-binär“ ist. Denn auch Linkshänder und „nicht-binäre“ Menschen weisen eines der beiden biologischen Geschlechter auf (außer sie sind intersexuell) und können deswegen aufgrund dieses ihres Geschlechts diskriminiert werden. Aber es gibt keinen eigenständigen Diskriminierungsgrund „Nichtbinarität“.

Problematischer wird es allerdings, wenn „Geschlechtsidentität“ und „Geschlecht“ getrennt als Schutzkategorien aufgezählt werden und nicht – wie im ersten zitierten Satz oben – festgestellt wird, dass Geschlechtsidentität vom Diskriminierungsgrund Geschlecht umfasst ist. Etwa wenn es da auf der GAW-Homepage heißt:

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schützt Menschen jeden Geschlechts und jeder Geschlechtsidentität vor Diskriminierung: Frauen, Männer, inter, trans und nicht-binäre Personen.

Diesen Satz muss man dann wohl so verstehen, dass ein ausdrücklicher Schutz für eine vermeintliche „Geschlechtsidentität Nicht-Binarität“ unter diesem eigenständigen Titel bestünde. Und das stimmt nicht. Das kann man vielleicht durch sehr großzügige Analogieschlüsse und Auslegung der Judikatur betreffend Trans- und Intersexualität hineininterpretieren (wenn man Geschlechtsidentität als offene Kategorie begreift), was jedoch nicht nur unlauter und manipulativ, sondern rechtlich irrelevant ist.

Ich drösle diese Formulierungen hier so auf, weil sie genau diese Stonewall-Methode sichtbar machen: Durch diese Formulierungen wird das Bestehen eines eigenständigen Schutzes für die Kategorie „Geschlechtsidentität Nicht-Binarität“ insinuiert. Es wird so getan, als wäre das alles gesetzlich und rechtlich schon erledigt, und allen Stakeholdern und Akteuren, sei es Behörden, Verwaltungseinrichtungen oder Firmen, damit signalisiert, sie hätten dies jetzt alles in ihrem Anwendungsbereich zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Und alle fallen wieder auf diesen Enkeltrick herein.

In weiterer Folge dient dies dazu, andere Forderungen an Behörden, Institutionen und Einrichtungen zu begründen und zu rechtfertigen – wie etwa das „non-binäre“ Gendern (vgl. Blog-Beiträge vom 23. 12. 2024 und 17. 5. 2025).

Verwaltungsgerichtshof sagt nein

An anderer Stelle behauptet die GAW sogar, es bestehe „eine eindeutige Judikatur, dass transidente, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen unter den Schutz des GlBG fallen“. Welche Judikatur zu „non-binär“ gemeint ist, verrät die GAW allerdings nirgends. Möglich, dass sie sich auf Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission bezieht, wobei es sich dabei allerdings um keine klassische Judikatur, weil keine Gerichtsentscheide handeln würde. Wenn es wirklich relevante Entscheidungen gebe, hätte man den diesbezüglichen Jubel der Gender-Schwurbler sicherlich vernommen.

Vielmehr trifft das Gegenteil zu: Am 5. Dezember 2024 urteilte der Verwaltungsgerichtshof nicht im Sinne einer „non-binären“ Partei (meines Wissens ist dies überhaupt die erste höchstgerichtliche Entscheidung in einer Sache wegen „nicht-binärer Geschlechtsidentität“). Ein Mann mit behaupteter „nicht-binärer Geschlechtsidentität“ hatte bereits 2021 die Streichung seines Geschlechtseintrags im Personenstandsregister beantragt (im Laufe des Verfahrens schien die Sache allerdings zu einer „nichtbinären Transidentität“ – schau, schau, was es alles gibt – und später zu klassischer Transsexualität zu mutieren) und blitzte schließlich im Vorjahr in letzter Instanz beim VwGH mit seinem Anliegen ab.

Es kommt aufs biologische Geschlecht an

Der VwGH traf – wie jetzt der Supreme Court in London – ebenfalls recht eindeutige Feststellungen und rückte in den Randnummern 49 und 50 das kakofone Gender-Geschwurbel zurecht (Hervorhebung durch mich):

49 – Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte gehen nämlich – wie erwähnt – sowohl die österreichische Rechtsordnung als auch das soziale Leben (nach wie vor) von dem Prinzip aus, dass jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist (vgl. neben der erwähnten Judikatur des VfGH und OGH etwa bereits VwGH 30.9.1997, 95/01/0061; 15.9.2009, 2008/06/0032; vgl. im Übrigen zum erweiterten Ermessensspielraum der Konventionsstaaten bei der Regelung dieser Frage abermals EGMR Y/Frankreich, 76888/17, Z 80); dieses Prinzip gilt – wie im Hinblick auf die erwähnte Rechtsprechung des VfGH nunmehr zu ergänzen ist – unbeschadet des Umstandes, dass es eine „geringe Zahl“ von Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich oder weiblich (intersexuelle Personen) gibt (vgl. zur besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Gruppe VfGH G 77/2018, Rn. 20).

50 – Der Verwaltungsgerichtshof hat im erwähnten – bereits zum PStG 2013 ergangenen – Beschluss Ro 2018/01/0015 (Rn. 25) unter Hinweis auf die erwähnte Rechtsprechung des VfGH bereits klargestellt, dass es für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt.

Der VwGH verweist hier in der Randnummer 49 übrigens auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (Y gegen Frankreich, Nr. 76888/17), derzufolge es keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, dass Frankreich für die Eintragung ins Personenstandsregister nur die Optionen weiblich und männlich vorsieht, aber keine eigene für intersexuelle Personen.

Verfolgung Andersdenkender

Eine weitere Parallele zu Großbritannien ist die Aggressivität und Brutalität, mit der die Gender-Schwurbler gegen ihre Kritikerinnen und Kritiker vorgehen, um sie einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Das bekam in Österreich, wie erwähnt, Faika El-Nagashi als erste zu spüren (vgl. hier).

Die von der GAW und der Finanzprokuratur angedrohte SLAPP-Klage gegen mich fällt ebenfalls in diese Kategorie (vgl. hier). Aber sie werden mit ihren Drohungen und Einschüchterungsversuchen nicht durchkommen.

Übles Machwerk

Auch in der erwähnten Kampfarena Sprache mischt die GAW kräftig mit. So hat sie etwa einen Leitfaden über „gendersensible“ Sprache herausgegeben. Ich habe noch nie so ein trostloses Machwerk gelesen, speziell ab Seite 31 wird es wirklich übel. Es fügt sich in das aktivistische Bild, das die GAW auch sonst abgibt. Das ist ein praxisuntauglicher Schmarrn, schrecklicher akademischer Hirnwixerei-Kitsch und natürlich auch rausgeschmissenes Geld! Eine einzige Provokation. Wer so etwas ernsthaft als Leitfaden vorschlägt, will vermutlich gar nicht ernst genommen werden. Abgesehen von ein paar Hardcore-Freaks wird sich wohl auch niemand diese Empfehlungen aneignen.

Konsequenzen für die Politik

Ich bin, wie gesagt, gespannt und neugierig, ob die relevanten Akteure in Österreich aus den Entwicklungen in Großbritannien Lehren ziehen werden – und welche. Sehr optimistisch bin ich nicht, haben doch SPÖ und Grüne in der Vergangenheit bewiesen, dass sie nicht gewillt sind, von ihren dogmatischen Haltungen auch nur einen Millimeter abzuweichen.

Möglicherweise hat Leonore Gewessler, die sich um den Vorsitz bei den Grünen bewirbt, mittlerweile verstanden, dass der eingeschlagene Weg in die Irre führt. Jedenfalls hat sie am 9. April 2025 auf der Pressekonferenz zu ihrer Kandidatur gemeint, sie wolle auch Frauenpolitik ins Zentrum rücken, diese müsse mindestens gleich viel Platz „wie Debatten über Pronomen oder Identität“ haben. Nur gleich viel? Ernsthaft? Ob sie den „lunatic fringe“-Narrensaum bei den Grünen andersrum selbst davon überzeugen wird können, wird sich zeigen.

Es haben sich jedenfalls schon Parteien mit ihrer Gender-Geschwurbel-Politik das eigene Grab geschaufelt, man denke bloß an Podemos in Spanien (vgl. hier).

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