
EuGH-Entscheidung zu Asylfragen: FPÖ blamiert sich
Im November 2013 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zur Anwendung der EU-Asylrichtlinie. Die FPÖ pudelte sich reflexartig auf und stellte einmal mehr ihre sagenhafte Inkompetenz unter Beweis. In den LN 5/2013 analysierte ich das Urteil der Luxemburger RichterInnen, die u. a. auch klarstellten: Das Bestehen eines Totalverbots stellt nicht automatisch einen Asylgrund dar. Ein solches Verbot darf nicht bloß totes Recht sein, sondern muss auch angewendet werden.