EGMR: Nichtlöschung von Verurteilungen nach § 209 StGB menschenrechtswidrig
Dieses Urteil des EGMR ist eigentlich eine Chuzpe, denn Straßburg hatte selbst zuvor zwei Beschwerden gegen § 209 StGB abgewiesen! Offenbar wollte der EGMR davon ablenken, dass die Straßburger Menschenrechtsinstanzen daran Mitschuld tragen, dass Österreich diese menschenrechtswidrige Bestimmung bis 2002 ungestraft aufrechterhalten durfte. In den LN 5/2013 legte ich meinen Finger in diese und andere Wunden.