
Doppelname mit Bindestrich
Schon im Zuge der Vorbereitung des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft (EP) im Jahre 2009 erwies sich das Innenministerium als besonders reaktionär. Es versuchte, möglichst viele Unterschiede zur Ehe ins Gesetz hineinzureklamieren. Und nach dessen Verabschiedung legte das Innenressort etliche Bestimmungen im Personenstandsrecht, das in seine Zuständigkeit fällt, willkürlich homophob aus. Der Verfassungsgerichtshof musste mehrfach einschreiten – wie im Fall des Bindestrichs beim Führen eines Doppelnamens, wie ich in den LN 5/2011 berichtete.