Kurt Krickler

Wahlaufruf 2002

Pressekonferenz im Café Landtmann: Obmann CHRISTIAN HÖGL und ich in meiner Funktion als Generalsekretär präsentieren den Aufruf der HOSI Wien, bei den Nationalratswahlen 2002 die fortschrittlichen Kräfte – sprich: Grüne und SPÖ – und nicht die homophoben Parteien ÖVP und FPÖ zu wählen (vgl. LN 1/2003, S. 7 ff). FOTO: IRENE BRICKNER
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§ 209: Noch immer Gulag-Fälle in Haft

Nachdem der VfGH § 209 StGB im Juni 2002 für verfassungswidrig erklärt hatte, trat die Strafbestimmung am 14. August 2002 endgültig außer Kraft. Trotzdem wurden nicht sofort alle 209er-Gefangenen automatisch aus den Haftanstalten entlassen. Die HOSI Wien hatte diesbezüglich noch einiges zu tun, wie ich in den LN 4/2002 berichtete. Die Ernennung von Karl Korinek zum VfGH-Präsidenten konnte sie jedoch nicht verhindern.
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Kurts Kommentar LN 4/2002

2002 steht wieder eine Schicksalswahl an, ein weiterer Lostag für Lesben und Schwule. Blau-Schwarz I ist zerbrochen. SPÖ-Spitzenkandidat Alfred Gusenbauer will keinen Lager-Wahlkampf Rot-Grün gegen Schwarz-Blau führen und hält sich eine Option für eine große Koalition mit der ÖVP trotz der negativen Erfahrungen weiterhin offen. Ein schwerer Fehler, wie ich meine.
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Kurts Kommentar LN 3/2002

Es ist wohl die bizarrste Aktion in der Geschichte der österreichischen Lesben- und Schwulenbewegung: Im März 2002 treffen sich in Innsbruck einige Lesben- und Schwulengruppen, um u. a. eine gemeinsame Erklärung gegen die HOSI Wien und mich zu verabschieden. Im April wird sie dann sämtlichen Abgeordneten von Nationalrat, Bundesrat, der Landtage und der Landeshauptstädte übermittelt.
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§ 209 StGB endlich gefallen – Historischer Sieg für Schwule und Lesben, Riesenschlappe für FPÖVP

Am 24. Juni 2002 hob der Verfassungsgerichtshof § 209 StGB als verfassungswidrig auf. Er hat dafür fünf Anläufe gebraucht. Daher hat die HOSI Wien auch nach diesem Erfolg heftige Kritik am VfGH geübt. Die LN 3/2002 befassten sich schwerpunktmäßig mit diesem historischen Sieg über ÖVP und FPÖ, die bis zuletzt jede Reform im Nationalrat blockierten. Das klägliche Versagen der SPÖ in dieser Sache wurde indes nicht ausgespart. Drei Beiträge aus dieser LN-Ausgabe habe ich für meinen Website übernommen.
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Verfassungsgerichtshof – Noch eine Tochter der Zeit

In diesem Beitrag in den LN 3/2002 im Rahmen des Schwerpunkts aus Anlass der Aufhebung des § 209 StGB gehe ich mit dem VfGH hart ins Gericht. Er hat große Schuld auf sich geladen. Eine Analyse seiner fünf Entscheidungen zeigt, dass der VfGH schon 1989 die Verfassungswidrigkeit des § 209 feststellen hätte müssen. Seither sind weitere 250 Personen wegen § 209 verurteilt worden und im Gefängnis gesessen.
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§ 209: HOSI Wien wendet sich an Bundespräsident Klestil

In diesem Beitrag in den LN 3/2002 berichtete ich über die weiteren Aktivitäten der HOSI Wien unmittelbar nach der Aufhebung des § 209. Diese hätte schon 1989 erfolgen müssen, denn seither haben sich keine neuen Umstände oder Erkenntnisse ergeben. Für die HOSI Wien war die späte Aufhebung ein Justizskandal. Sie wandte sich deswegen auch an Bundespräsident Klestil.
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EU-Konvent zur Zukunft Europas

Die österreichischen Vertreter im EU-Konvent zur Zukunft Europas treffen zu einem Informationsaustausch mit österreichischen NGOs zusammen. Ich vertrete die HOSI Wien und überreiche bei dieser Gelegenheit das entsprechende Positionspapier der HOSI Wien, die die Forderungen der ILGA-Europa unterstützt (deren Vorstandsvorsitzender ich zu diesem Zeitpunkt bin) – vgl. Aussendung der HOSI Wien sowie LN 4/2002, S. 16.
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