Paragraf 209: Schuld und Sühne
Nach der Aufhebung des letzten schwulendiskriminierenden Strafrechtsparagrafen rechnete ich in einem Kommentar im Standard mit den VerfassungsrichterInnen ab. Erst im fünften Anlauf hat sich der VfGH endlich bequemt, die Verfassungswidrigkeit des „209ers“ festzustellen. Ich fand es beschämend, dass sich die Höchstrichter für ihre Fehlurteile nicht entschuldigten.