§ 209: UNO-Ausschuß für Menschenrechte fordert gleiche Altersgrenzen
Nach der Europäischen Menschenrechtskommission und dem Europa-Parlament sah auch der UNO-Ausschuß für Menschenrechte in unterschiedlichen Mindestaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen eine Menschenrechtsverletzung. Er forderte Österreich auf, die diskriminierende Bestimmung des § 209 StGB aufzuheben, wie ich in den LN 1/1999 berichtete.