
Kurts Kommentar LN 2/2004
Heftige Urteilsschelte wegen der negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Beschwerde von Schalk & Kopf gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Nach Ansicht des VfGH ist es nicht verfassungswidrig. 14 Jahre später kommt es zum Gesinnungswandel, und er schließt sich meiner Meinung an!