HOSI Wien wendet sich erneut an UNO
In Sachen fehlender Diskriminierungsschutz bzw. Levelling-up in diesem Bereich (vgl. auch Bericht auf S. 15) hat die HOSI Wien ihre lange Tradition fortgesetzt und sich im Dezember 2014 neuerlich an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen gewandt, denn in diesem Gremium steht die Befassung mit Österreichs fünftem periodischem Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte an. Die HOSI Wien hatte bereits anlässlich der Befassung mit Österreichs drittem Bericht 1998 (vgl. LN 4/1998, S. 35, sowie LN 1/1999, S. 6 f) und viertem Bericht 2007 (vgl. LN 2/2007, S. 12 f) erfolgreich Schattenberichte übermittelt.
Die StaatenvertreterInnen müssen den 18 ExpertInnen dieses in Genf ansässigen Ausschusses auf Grundlage des eigenen Staatenberichts sowie der von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) übermittelten Schattenberichte Rede und Antwort stehen. Die Schlussfolgerungen des Gremiums werden danach als „Abschließende Bemerkungen und Empfehlungen“ veröffentlicht, sind für die überprüften Staaten allerdings nicht bindend.
Bereits 2007 kritisierte der Ausschuss unter der Randnummer 8 die inkriminierte Hierarchie und Diskriminierung ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung: Der Ausschuss … stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts weniger umfassend ist [als aufgrund von ethnischer Herkunft und einer Behinderung] und dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion und sexueller Orientierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz lediglich auf „Beschäftigung und Beruf“ beschränkt ist. Der Ausschuss ist auch darüber besorgt, dass sich eine derartige Hierarchisierung von Diskriminierungsgründen ebenfalls in Landesgesetzen findet… (Übersetzung durch den Autor dieser Zeilen – vgl. LN 6/2007, S. 14).
Der Ausschuss empfahl Österreich daher, die bestehenden Gesetze dahingehend zu novellieren, dass der Diskriminierungsschutz für alle Gründe auf dem höchsten Niveau angeglichen wird. Dies ist bis heute nicht passiert. Auf diesen Umstand hat die HOSI Wien in ihrer jetzigen Stellungnahme hingewiesen und auch die diesbezügliche Information im österreichischen Staatenbericht, wonach ein Entwurf für eine entsprechende Novellierung der Gesetze derzeit auf politischer Ebene erörtert werde (Randnummer 253), aktualisiert. Dieser Entwurf des Sozialministeriums scheiterte bekanntlich nach dem Begutachtungsverfahren und einer Intervention von Kardinal Christoph Schönborn bereits im November 2012 und schaffte es nicht einmal in den Ministerrat (vgl. LN 5/2012, S. 14).
Der Menschenrechtsausschuss sollte übrigens nicht mit dem ebenfalls in Genf ansässigen UNO-Menschenrechtsrat verwechselt werden, der die „periodischen universellen Menschenrechtsüberprüfungen (UPR)“ der einzelnen Mitgliedsstaaten durchführt. Auch im Zuge dieser Überprüfung Österreichs im Jänner 2011 hat die HOSI Wien erfolgreich lobbyiert und erreicht, dass Österreich aufgefordert wurde, für das sogenannte Levelling-up im Antidiskriminierungsrecht zu sorgen (vgl. LN 1/2011, S. 24). Der ÖVP-Klub hatte damals – peinlicherweise nur eine Woche vor der Anhörung Österreichs (angeführt von ÖVP-Außenminister Michael Spindelegger) – das erste Mal dieses Levelling-up im Parlament verhindert, wiewohl es in der Regierungsvorlage bereits paktiert war (vgl. LN 1/2011, S. 22 f).
Nachträgliche Anmerkung:
Die Anregungen der HOSI Wien wurden vom Ausschuss dann in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ im Dezember 2015 berücksichtigt (in den Punkten 11 und 12). Eine Möglichkeit, alle Verfahrensschritte zu verfolgen und alle relevanten Dokumente herunterzuladen, besteht hier: Zeile „CCPR – International Covenant on Civil and Political Rights“ anklicken und dann die jeweiligen Berichtszyklen aufrufen.