„Affäre Waltraud“: Welche (dubiose?) Rolle spielt die Stadt Wien?

Veröffentlicht am 11. Oktober 2025

Seit einer Woche schlägt der „Fall Waltraud“ hohe innenpolitische Wellen: Herr Walter P. (60), ehemaliger Stundenhotelbetreiber mit Verbindungen ins rechtsextreme Milieu, ließ eine administrative Geschlechtsumwandlung vornehmen, wobei die zuständigen Ämter der Stadt Wien den Personenstandseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ aufgrund eines offenbar ziemlich „windigen“ psychiatrischen Gutachtens änderten – und so wurde Walter ganz unkompliziert zu Frau Waltraud. Nach eigenen Angaben wollte er eine ihm dräuende Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen.

Was immer seine wahren Motive gewesen sein mögen – die Posse, die sich in Folge des doppelseitigen Interviews entspann, das die Kronen-Zeitung am 5. Oktober auf der Titelseite aufmachte, war wirklich von erster Güte. Die gelungene Eulenspiegelei hat es in sich: Frau Waltraud argumentiert (großes Kompliment!) ganz im Sinne und Jargon der Genderschwurbler. Wiewohl man sich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass sie – buchstäblich augenzwinkernd – Behörden, Politik und Gesellschaft bewusst und lustvoll verarscht, wird es schwer bis unmöglich sein, ihr nachzuweisen, dass sie sich nicht als Frau fühlt. Und genau darum geht es ja bei dieser Genderschwurbelei: um subjektive Gefühle und nicht um objektive Fakten und Realitäten. Daher wird man vermutlich auch dem Psychiater nichts anhaben können. Und mein Gott: Nach dem Foto auf der Titelseite der Krone könnte er/sie zur Not durchaus als Butchlesbe durchgehen.

Bewegung als Beitragstäterin

Schmähstad bis leicht panisch reagierten Politik und LSBT-Bewegung. Nicht zuletzt wegen ähnlicher Missbrauchsfälle im Ausland hätte man eigentlich damit rechnen können, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis ein solcher Fall auch in Österreich passiert. Dass jemand die Befürworter eines möglichst einfachen administrativen Geschlechtswechsels – am liebsten durch einfache Selbsterklärung (vgl. meinen Gastkommentar in der Presse vom 6. 2. 2023) – mit ihren eigenen Argumenten aber derart geschickt und formvollendet vorführt und messerscharf deren Schwachstellen aufzeigt, damit hat man wohl nicht gerechnet.

Jedenfalls war man hektisch um Schadensbegrenzung bemüht. Johannes Wahala, Leiter der Trans-Beratungsstelle Courage, empörte sich in der ZiB1 über den dreisten Schwindel – um dann ein paar Tage später von Frau Waltraud auf Servus TV (Blickwechsel vom 9. 10.) daran erinnert zu werden, dass es der „geförderte Verein“ Courage war, der ihn betreute und bei seinem „Coming-out beim renommiertesten Psychiater“ im ersten Bezirk „an der Hand“ nahm (wie auch andere Medien berichteten, etwa Heute am 10. 10.). Wenn die Bewegung der Frau Waltraud jetzt Fälschung von Beweismitteln, also einen Verstoß gegen § 293 StGB vorwirft, dann steht natürlich gleichzeitig der Verdacht im Raum, dass die Courage hier Beitragstäterin ist. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung!

Die Politik und auch manche Medien taten die Sache ebenfalls sofort als kriminellen Einzelfall ab, der nicht nur den „echten“ Trans-Personen sehr schaden, sondern (Vorsicht Chuzpe!) auch beweisen würde, dass man das Geschlecht in Österreich nicht so einfach „wahllos“ ändern könne. Es gebe immerhin, so beruhigten sie, ausreichend rechtliche Möglichkeiten, einen derartigen Missbrauch abzustellen – was sich allerdings erst weisen wird müssen (das kann ja wieder etliche Jahre dauern!).

Die Behörden wurden jedenfalls aktiv: Das Innenministerium forderte die Stadt Wien immerhin auf, das psychiatrische Gutachten zu überprüfen; und die Kriminalpolizei leitete Ermittlungen wegen Verdachts auf Sozialbetrug ein. Frau Waltraud scheint aber noch gar keinen Pensionsantrag gestellt zu haben – sie zeigte sich nur verwundert, von der Pensionsversicherungsanstalt (unaufgefordert) ein Schreiben erhalten zu haben, dass sie mit 61 (statt mit 65 Jahren) in Pension gehen könne. Damit habe sie gar nicht gerechnet, den Kollateralnutzen eines früherer Pensionsantritts habe sie ursprünglich gar nicht angestrebt. Es scheint sich hier also eher um populistische Scheinaktivitäten der Behörden zu handeln – bis Gras über die Sache gewachsen ist.

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien hat jedenfalls auch das Athena-Forum erstattet, denn dort ist man mehr als skeptisch, dass die derzeitige Rechtslage ausreicht, um derartigen Missbrauch zu verhindern. Wie erwähnt: Wenn Frau Waltraud weiterhin beteuert, sich als Frau zu fühlen, wird man ihr das Gegenteil kaum nachweisen können. Wir dürfen also gespannt sein, wie die Sache ausgehen wird und ob es nicht doch gesetzlicher Maßnahmen bedarf, um zu verhindern, dass man dem Staat hier auf der Nase herumtanzen kann. Den von der ÖVP – etwa Generalsekretär Nico Marchetti oder Innenminister Gerhard Karner – diesbezüglich an den Tag gelegten (Zweck-)Optimismus betreffend die wirksamen Kontrollinstrumente des österreichischen Rechtsstaats teilt man im Athena-Forum jedenfalls nicht.

Self-ID ist in Österreich jetzt tot

Während die ÖVP also ihre Beschwichtigungshofräte vorschickte und SPÖ-Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner reflexartig und vorsorglich jeden Reformbedarf leugnete, reagierten zumindest die NEOS, indem sie den Text zum Kapitel „LGBTIQ*“ auf ihrer Homepage offline nahmen – offenkundig, weil darin das Recht auf Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts durch einfachen Sprechakt, also Self-ID, vorgesehen war. Sich von der Forderung nach Self-ID zu verabschieden kann man indes auch der SPÖ und den Grünen nur raten. Ihre diesbezügliche innerparteiliche Beschlusslage sollten sie dringend rückgängig machen, damit sie wieder wählbar werden. Die politische bzw. rechtliche Umsetzung von Self-ID können sie jetzt ohnehin vergessen: Self-ID ist in Österreich dank Frau Waltraud definitiv gestorben.

Heuchlerische Medien

Während (vermeintliche) Qualitätsmedien üblicherweise Aufdecker- und Investigativjournalismus hochhalten, wissen sie die Günter-Walraff-Methoden der Frau Waltraud überhaupt nicht zu würdigen. Im Gegenteil: Verlogen machen sie sich Sorgen um die Menschenrechte (etwa Der Standard) oder vermuten gar eine „rechte Hintergrund-Agenda“ (Tiroler Tageszeitung). Echte Themenverfehlung. Aber wenigstens ersparen sie uns Schlagzeilen im Stil des Boulevards – denkbar wäre ja z. B.: „Courage hilft Ex-Zuhälter aus rechtsextremer Szene bei der Transition zur Frau“ – oder so ähnlich.

Kein Einzelfall

Es stimmt auch nicht, dass es sich beim Fall Waltraud um einen („schrägen“) Einzelfall handelt. In den letzten Monaten ist über einige andere Fälle in den Medien berichtet worden. Hier eine Übersicht, die nicht zuletzt Fragen zur Rolle der zuständigen Behörden in der Stadt Wien aufwirft, die übrigens im Fall Waltraud total auf Tauchstation ging und so getan hat, als ginge sie dieser Fall gar nichts an. Eine Anfrage der ÖVP-Gemeinderätin Caroline Hungerländer wird da hoffentlich Licht ins städtische Dunkel bringen (vgl. Heute vom 8. 10.).

Im Jänner 2025 berichteten die Medien über einen ähnlich gelagerten Fall (vgl. z. B. Der Standard). Bei diesem ist die juristische Auseinandersetzung, auf die Innenminister Karner auch im Fall Waltraud vertraut, zwar schon weiter gediehen, aber immer noch nicht abgeschlossen, obwohl sich die Sache bereits über mehr als drei Jahre hinzieht (auf eine endgültige Klarstellung im Fall Waltraud wird man möglicherweise auch noch jahrelang warten müssen).

Hier die Zusammenfassung dieses früheren Falles: Der Beschwerdeführer beantragte die Änderung seines Geschlechtseintrags im Personenstandsregister von männlich auf weiblich, verweigerte aber die Vorlage von Gutachten, weshalb die Stadt Wien den Antrag ablehnte, denn – so steht es auch auf der Homepage der Stadt Wien:

Voraussetzung zur Bewilligung ist eine Stellungnahme einer Fachärztin beziehungsweise eines Facharztes für Psychiatrie oder einer Psychotherapeutin beziehungsweise eines Psychotherapeuten oder einer klinischen Psychologin beziehungsweise eines klinischen Psychologen, das Folgendes enthält:

  1. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht, und
  2. dass dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist.
  3. Die Mitteilung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt.

Die Diagnose „Transsexualität (F 64.0)“ muss seit Herbst 2020 nicht mehr enthalten sein.

Gegen die Abweisung seines Antrags wehrte sich der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Wien und bekam im März 2023 recht (die Entscheidung ist hier nachzulesen). Dagegen erhob die Stadt Wien Revision an den Verwaltungsgerichtshof, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Dieses Rechtsmittel hatte jedoch keine aufschiebende Wirkung, weshalb die Stadt Wien die Personenstandsänderung vornehmen musste.

Immerhin hat die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in dieser Causa einen Etappensieg vor dem Obersten Gerichtshof errungen, was zumindest bei diesem Aspekt den Fall Waltraud präjudizieren und damit verkürzen könnte. Die PVA weigerte sich nämlich in dieser Causa, den weiblichen Personenstandseintrag des Pensionswerbers anzuerkennen und erkämpfte sich durch drei Instanzen das Recht, vor Gericht die Unrichtigkeit dieses Eintrags nachzuweisen. Die PVA bekam im Dezember 2024 durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs recht (vgl. erwähnten Bericht im Standard). Der OGH stellte fest, dass Eintragungen im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) nur der Beurkundung dienten, nicht aber dazu, verbindlich über den Personenstand (hier: das Geschlecht) „abzusprechen“. Einem Eintrag im ZPR komme daher weder konstitutive Wirkung zu, noch entfalte er Rechtskraftwirkungen. Die Gerichte seien demgemäß auch nicht an Entscheidungen gebunden, aufgrund derer die Änderung eines Eintrags im ZPR vorgenommen wird (siehe Zusammenfassung hier).

Über den Stand weiterer rechtlicher Schritte und Verfahren, die die PVA vermutlich inzwischen gegen den Pensionswerber angestrengt hat, ist nichts bekannt. Es wird interessant und spannend sein, welche Art von Nachweisen des Personenstands die Gerichte erlauben werden.

Der Fall Emil R.

Während man im vorhin geschilderten Fall den standesamtlichen Behörden der Stadt Wien nichts vorwerfen kann, ist deren Vorgangsweise in einem anderen Fall (Emil R.), über den die Medien berichteten, etwa der KURIER am 11. August 2025, mehr als fragwürdig, vermutlich sogar rechtswidrig.

In diesem Fall hat die MA 62 einer angeblich non-binären Person den in Österreich eigentlich nur intersexuellen Personen vorbehaltenen (und nur aufgrund entsprechender medizinischer Gutachten vorzunehmenden) Geschlechtseintrag „divers“ gewährt. In der Folge wurde Emil R. ein Reisepass mit dem Geschlechtseintrag X ausgestellt.

Diese Entscheidung ist umso erstaunlicher, als im Dezember 2024 der Verwaltungsgerichtshof (Ro 2023/01/0008-6) eine angeblich „nichtbinäre“ Person genau in dieser Frage des Personenstandseintrags – nämlich weder männlich noch weiblich, sondern gar keinen einzutragen – „abblitzen“ ließ. Er hat dabei (in der Randnummer 49) recht eindeutige Feststellungen getroffen (Hervorhebungen durch mich): Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte gehen nämlich – wie erwähnt – sowohl die österreichische Rechtsordnung als auch das soziale Leben (nach wie vor) von dem Prinzip aus, dass jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist (…); dieses Prinzip gilt – wie im Hinblick auf die erwähnte Rechtsprechung des VfGH nunmehr zu ergänzen ist – unbeschadet des Umstandes, dass es eine „geringe Zahl“ von Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich oder weiblich (intersexuelle Personen) gibt (…).

Und (Rn 50): Der Verwaltungsgerichtshof hat (…) unter Hinweis auf die erwähnte Rechtsprechung des VfGH bereits klargestellt, dass es für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt.

Der VwGH hat also klargestellt, dass für die Personenstandseintragung das objektive biologische Geschlecht und nicht irgendeine subjektiv empfundene Geschlechtsidentität maßgeblich ist. Die Vorstellung, man könne – engelsgleich – überhaupt geschlechtslos sein, ist ja ohnehin eine Fiktion – der die Stadt Wien damit jedoch Vorschub leistet.

Die Stadt Wien argumentiert in diesem Fall, dass die Eintragung im Zentralen Personenstandsregister seitens des Standesamts Wien zu Recht erfolgt sei, und zwar aufgrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-4/23 und der daraus resultierenden Verpflichtung des Herkunftsmitgliedsstaats, eine in einem anderen Mitgliedsstaat offiziell eingetragene Änderung des Vornamens und der Geschlechtsidentität anerkennen und in die Geburtsurkunde eintragen zu müssen. Seitens des zuständigen deutschen Standesamts Bochum sei eine Bescheinigung über die Geschlechtsänderung ausgestellt worden, und daher sei in Wien die entsprechende Eintragung im ZPR durchzuführen gewesen.

Verhöhnung des Rechtsstaats

Das wirft natürlich einige grundlegende Fragen auf: Der EuGH hat hier in einem Fall entschieden, bei dem es um Transsexualität und Eintragungsoptionen geht, die es in den Rechtssystemen aller Mitgliedsstaaten gibt, also um einen Wechsel zwischen den beiden binären Geschlechtern bzw. Geschlechtsidentitäten „weiblich“ und „männlich“. Dass die Stadt Wien eine Eintragungsoption übernimmt, die es in Österreich gar nicht gibt (die Bedeutung des Begriffs „divers“ nach dem deutschen Selbstbestimmungsgesetz ist viel umfassender, während er in Österreich eben ausschließlich auf „intersexuell“ beschränkt ist), ist wieder so ein Fall von (unnötigem) „Gold-Plating“.

Die Stadt Wien verweigert jegliche Auskunft und Antwort auf die Frage, warum sie es vorgezogen hat, lieber eine unrichtige Eintragung vorzunehmen (Emil R. ist ja kein Hermaphrodit, sondern versteht sich als non-binär), anstatt auf einer Klärung bzw. Klarstellung durch den EuGH zu bestehen, ob seine Rechtsansicht auch für den Fall gilt, dass eine bestimmte Eintragungsoption in einem anderen Staat, in dem es diese gar nicht gibt, durchgesetzt werden soll.

Ich halte es für eine Verhöhnung des Rechtsstaats, wenn die Stadt Wien aus wokem vorauseilendem Gehorsam Falscheintragungen ins Zentrale Personenstandsregister vornimmt. Und ich halte es jedenfalls für ziemlich unrealistisch, anzunehmen, dass andere EU-Staaten, die z. B. gar keine anderen Eintragungsmöglichkeiten als männlich und weiblich haben (und das ist ja in der Tat die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten), jetzt ihr gesamtes Personenstandssystem umstellen und um diese Möglichkeiten erweitern werden, nur weil einige Bürger/-innen dieser Länder etwa in Österreich eine Eintragung als intersexuell oder in Deutschland als „divers“ erwirken und nach Rückkehr in ihren Herkunftsstaat eine entsprechende Eintragung begehren könnten. Und ich rede da gar nicht von Ungarn oder der Slowakei, sondern etwa von Frankreich, das erst 2023 durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Y gegen Frankreich, Nr. 76888/17) recht bekommen hat: Laut EGMR stellt es keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar, dass Frankreich für die Eintragung ins Personenstandsregister nur die Optionen weiblich und männlich vorsieht, aber (anders als Österreich) keine für intersexuelle Personen.

Gefahr aus Brüssel

Jedenfalls droht hier ernsthaft die Gefahr, dass durch diese EuGH-Entscheidung in der gesamten EU Self-ID durch die Hintertür eingeführt wird – zumindest, wenn man die Rechtsansicht der Stadt Wien teilt. Und das gilt es natürlich unbedingt zu verhindern. Dass derartige Kompetenzverschiebungen zuungunsten der Mitgliedsstaaten in der DNA der EU-Kommission und des EuGH liegen, ist an und für sich nichts Neues. Diese Bestrebungen werden auch wieder klar in der am 8. Oktober 2025 von der EU-Kommission präsentierten „LGBTIQ+ Equality Strategy 2026–2030“ formuliert. Hier darf man also durchaus alarmiert sein. Das Athena-Forum hat sich in seiner Stellungnahme zur Strategie auch in diesem Punkt kritisch geäußert (vgl. hier).

Weitere „Einzelfälle“

Dem vorhin zitierten Artikel im KURIER ist übrigens zu entnehmen, dass zumindest vier weitere Fälle wie jener des Emil R. bekannt sind; eine deutsche Wohnadresse liege bei all diesen Fällen nicht vor. Auf welcher Grundlage der Geschlechtseintrag geändert und in Folge Pässe mit einem „X“ ausgestellt worden seien, sei nicht ganz klar: Wir wissen von zwei, drei Fällen, wo die Personenstandsbehörde das Geschlecht geändert hat, obwohl sie es nicht hätte tun dürfen. Wir haben es stillschweigend dabei belassen, damit gegen die antragstellenden Personen kein Verfahren aufgerollt wird, zitiert der KURIER jemanden aus dem „Verein Nicht-Binär“ (Venib).

Hier hätte Innenminister Karner noch einiges zu tun, um dem Tanz auf der Nase des Rechtsstaats Einhalt zu gebieten.

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