Hausaufgaben für die Politik: Fortpflanzungsmedizin und Adoption
Der Nationalrat war noch mit der ihm im Jänner 2014 vom Verfassungsgerichtshof aufgetragenen Reparatur des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschäftigt, da bekam er schon die nächste „Hausaufgabe“ vom VfGH aufgetragen: Im Jänner 2015 hob der VfGH das Verbot der gemeinsamen (Fremdkind-)Adoption durch eingetragene PartnerInnen als verfassungswidrig auf. Wie schon früher warnte ich in den LN 1/2015 vor allzu großen, unerfüllbaren Erwartungen. In der Praxis wird die Zahl adoptierbarer Kinder wohl eher gering sein.