
Neue Ära für Österreichs Lesben und Schwule
Am 3. Dezember 2003 trat die EU-Richtlinie 78/2000 „zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ in Kraft. Österreich hatte sie nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt. Österreichs Lesben und Schwule mussten dennoch nicht auf die ihnen zustehenden Rechte – Nichtdiskriminierung in der Arbeitswelt – verzichten, sondern konnten diese notfalls unter direkter Berufung auf die Richtlinie einklagen, wie ich in den LN 1/2004 erklärte.