§ 209: Noch immer Gulag-Fälle in Haft
Nachdem der VfGH § 209 StGB im Juni 2002 für verfassungswidrig erklärt hatte, trat die Strafbestimmung am 14. August 2002 endgültig außer Kraft. Trotzdem wurden nicht sofort alle 209er-Gefangenen automatisch aus den Haftanstalten entlassen. Die HOSI Wien hatte diesbezüglich noch einiges zu tun, wie ich in den LN 4/2002 berichtete. Die Ernennung von Karl Korinek zum VfGH-Präsidenten konnte sie jedoch nicht verhindern.