
§ 209: Warten auf den Verfassungsgerichtshof
Auf einer Pressekonferenz am 20. September 2001 äußerten sich Präsident und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs über die anstehende Beschäftigung mit einer Beschwerde gegen das höhere Mindestalter im Strafgesetz (§ 209). Die Ansagen dazu gaben nicht unbedingt Anlass zu Optimismus, wie ich in diesem Beitrag in den LN 4/2001 ausführte. Der VfGH steckte in einem Dilemma: Immerhin hatte er 1989 die Verfassungsmäßigkeit des § 209 festgestellt.