§ 209: Verfassungsgerichtshof setzt auf Zeitgewinn
Der Antrag des Oberlandesgerichts Innsbruck auf Aufhebung des § 209 wurde im November 2001 zurückgewiesen. Der VfGH steckte in der Tat in einem veritablen Dilemma – immerhin hatte er 1989 die Verfassungsmäßigkeit des § 209 festgestellt –, wie ich in diesem Beitrag in den LN 1/2002 neuerlich im Detail ausführte.