Schwerpunktthema: Justizschelte
Kritik an den homophoben Entscheidungen der Höchstgerichte war ebenfalls ein wiederkehrendes Thema in meinen Kolumnen. Besonders problematisch waren da die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in Sachen § 209 StGB. Menschenrechte sind natürlich nicht statisch, sondern Töchter der Zeit – sie entwickeln sich weiter bzw. werden eben von Höchstgerichten weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang muss man jedenfalls am eventuell bestehenden Mythos kratzen, Österreichs Höchstgerichte oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hätten sich dabei als besonders fortschrittliche Vorreiter hervorgetan. Davon kann keine Rede sein – sie sind der gesellschaftlichen Entwicklung eher hinterhergehinkt, als dass sie dieser vorausgeeilt wären.
Bereits in der Ausgabe 2/1990 habe ich zum ersten Mal den Verfassungsgerichtshof rügen müssen, eben zur negativen Entscheidung in Sachen § 209.
Heftige Urteilsschelte gab’s dann von mir auch in der Ausgabe 2/2004 („Reaktionäre RichterInnen“) wegen der negativen Entscheidung des VfGH in der Beschwerde von Schalk & Kopf gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Nach Ansicht des VfGH war es damals nicht verfassungswidrig. 14 Jahre später sollte der VfGH seine Meinung ändern und genau das Gegenteil befinden.
2005 gab es wieder ein Urteil des EGMR, mit dem ein VfGH-Urteil kassiert wurde. Diese „Häufung“ war Anlass für einen Rundumschlag in der Ausgabe 1/2006 („(R)echte Bagage“).
2007 waren die sieben furchtbaren schwarz-blauen Jahre vorbei. Speziell die FPÖ hat ihre KritikerInnen – wie schon vor 2000 – in diesen sieben Jahren systematisch mit Klagen eingedeckt, um sie – und viele andere prophylaktisch – mundtot zu machen. Darüber hatte ich bereits in meinem Kommentar in der Ausgabe 4/2000 („Haiders willige Vollstrecker: Europäische Nachhilfe für Österreichs verrottete Justiz“) nach Veröffentlichung des Berichts der drei EU-Weisen geschrieben. Willige Vollstrecker in der Justiz machten sich zu Handlangern dieser Einschüchterungspolitik, besonders berüchtigt war in diesem Zusammenhang der Richter Ernest Maurer. Letzte Instanz war in vielen Fällen der EGMR in Straßburg. 2006 wurde Österreich mehrfach aufgrund einschlägiger Beschwerden wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt. In einem Beitrag und in meinem Kommentar in der Ausgabe 1/2007 („Recht(lich)er Dreck“) nehme ich darauf Bezug.
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Korruptionsfälle aus der Regierungszeit von Schwarz-Blau von 2000 bis 2006 (die Regierungen Schüssel I und Schüssel II waren zweifellos die korruptesten in der österreichischen Nachkriegsgeschichte) war die Justiz nicht gerade von großem Ehrgeiz und Eifer beseelt. Stichwort Eurofighter. Mit Karl-Heinz Grasser ist sie 13 Jahre später immer noch zugange! Da setzte man die Ressourcen der Justiz z. B. lieber gegen harmlose TierschützerInnen ein, was ich in meinem Kommentar in der Ausgabe 2/2011 („Skylla und Charybdis“) kritisiere.
In der Ausgabe 1/2013 („Richtungsweisend?“) beschäftige ich mich mit der beim EGMR anhängigen Beschwerde zweier Frauen gegen die Republik Österreich wegen der fehlenden Möglichkeit, das leibliche Kind der einen Partnerin durch die andere Partnerin zu adoptieren (Stiefkindadoption).
In der Ausgabe 3/2016 („Beihilfe zum Putsch”) gehe ich schließlich auf die unrühmliche Rolle ein, die der VfGH bei der Aufhebung der Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl 2016 gespielt hat.