Gesundheitsministerium auf Abwegen

Veröffentlicht am 2. März 2026

Anfang Februar 2026 berichteten die Medien über den Prozess gegen einen jungen Mann, der im Juni des Vorjahres in Kitzbühel seine Mutter mit einem Hammer attackiert hatte. Damals war von einer jungen Frau die Rede (vgl. etwa der Standard vom 23. Juni 2025). Durch die Prozessberichterstattung sind nun die tragischen Hintergründe dieser Tat bekanntgeworden (vgl. etwa Kronen-Zeitung vom 3. 2. 2026 oder nebenstehendes Faksimile aus der Tiroler Tageszeitung vom 3. Februar): „Die Täterin“, die wegen Mordversuchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, war als Mann geboren worden, seine Mutter hatte sich aber immer eine Tochter gewünscht und offenbar den minderjährigen Sohn zur Geschlechtsumwandlung gedrängt. Mit 17 Jahren wurde er kastriert.

Nach seinem „Befreiungsschlag“ gegen die Mutter, die dabei nur leicht verletzt wurde, hat er offenkundig mit der Detransition begonnen. Mit der Geschlechtsumwandlung könne sich der 23-Jährige nicht mehr identifizieren, schreibt die TT. Er nehme männliche Hormone, beim Prozess habe er demonstrativ [sic!] ein Kinnbärtchen getragen. Doch die Kastration ist natürlich unumkehrbar.

Reinhard Haller, bekannter Gerichtspsychiater und Buchautor, war für die Begutachtung des Angeklagten bestellt worden. Beim Prozess kritisierte er die allzu frühe chirurgische Geschlechtsumwandlung und forderte eine Altersgrenze von 25 Jahren für irreversible Eingriffe. Denn erst dann sei die Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen.

Medialer Aufschrei bleibt aus

Wer erwartet hatte, dass dieser Fall eine breitere Diskussion über die Genitalverstümmelungsindustrie auslösen würde, die sich in den letzten Jahren auch in Österreich etabliert hat und der dieser junge Mann zum Opfer gefallen ist, wurde bitter enttäuscht. So meinte FAIKA EL-NAGASHI, Direktorin des Athena-Forums auf X: Hinter dieser Gewalttat steht ein Skandal, über den die Medien berichten und die Politik diskutieren sollte: die Verantwortung der beteiligten Chirurgen, Endokrinologen, Psychiater und Therapeuten – ermöglicht durch einen verblendenden medialen und politischen Hype um das Thema.

Und in einem anderen Tweet auf X: Das ist schwere Körperverletzung mit Langzeitfolgen. Wer hat diese Operation bei einem Jugendlichen durchgeführt? Wer hat die Hormonbehandlung abgesegnet? Wer hat das Indikationsschreiben (Personenstandsänderung) ausgestellt? Nach welchen Behandlungsstandards wurde vorgegangen?

Doch Fehlanzeige: Fast totales Schweigen im Wald. Nur exxpress widmete sich dem Fall ausführlicher und zitierte El-Nagashi: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Sollte all dies in Österreich stattgefunden haben, müsste die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden. Es gibt einen therapeutisch-medizinischen Bereich, der bereit ist, diese Eingriffe an jungen Menschen durchzuführen. (…) Wieso setzt das Gesundheitsministerium keine klaren Altersgrenzen für derartige Eingriffe fest, die allesamt unumkehrbar sind?

Anmerkung: Sowohl Mutter und Sohn sind deutsche Staatsbürger; es ist nicht öffentlich bekannt, ob die Geschlechtsumwandlung in Deutschland oder in Österreich durchgeführt wurde. Allerdings gilt Innsbruck als ein Hotspot der Genitalverstümmelungsindustrie in Österreich.

Vom Gesundheitsministerium ist indes in dieser Sache keinerlei Unterstützung zu erwarten. Im Gegenteil! Unter Korinna Schumann (SPÖ) scheint das Ministerium vielmehr voll hinter dieser millionenschweren Industrie zu stehen. Diese Schlussfolgerung muss ich leider aus den Antworten ziehen, die ich auf meine Anfragen bezüglich des gesetzlichen Verbots von Konversionsmaßnahmen erhalten habe. Dazu muss ich etwas weiter ausholen:

In meinem Blog-Beitrag vom 17. Juli 2025 berichtete ich über die Bemühungen innerhalb der Regierungskoalition, ein gesetzliches Verbot von sogenannten Konversionsmaßnahmen (bei Minderjährigen) auf den Weg zu bringen. Obwohl ein solches Verbot in Bezug auf sexuelle Orientierung (Stichwort „Homo-Heilung“) bekanntlich von allen Parteien, inklusive FPÖ, seit 2019 unterstützt wird, scheitert seine Verabschiedung daran, dass SPÖ und NEOS darauf bestehen, auch Maßnahmen zur Änderung des Geschlechtsausdrucks zu verbieten. Und diese Parteien klopfen sich dann noch stolz auf die Brust für ihre Solidarität – ja, auf Kosten von Lesben und Schwulen kann man leicht solidarisch sein!

„TIN“ als Hemmschuh für LSB-Rechte

Bei dieser Frage zeigt sich deutlich, welche negativen Folgen die Verbindung von LSB mit TIN (trans, inter, nichtbinär) für Lesben und Schwule haben kann. Diese Mesalliance hat sich in dem Fall nicht nur wegen dieser Umsetzungsblockade als Mühlstein erwiesen, sondern auch dazu geführt, dass bei der konkreten Ausformulierung der Gesetzesvorlage samt Erläuterungen ein monströses und unbrauchbares Machwerk entstanden ist, wie ich im vorhin erwähnten Blog-Beitrag ausführlich dargelegt habe.

Der Gesetzesentwurf ist eine reine Mogelpackung. Es geht darin nur nebenbei um ein Verbot von Konversionsmaßnahmen – das ist bloß ein Vorwand. In erster Linie geht es darum, Gender-Affirming Care (GAC), die affirmative Behandlung und Betreuung von sogenannten Trans-Kindern und Trans-Jugendlichen, als einzig erlaubte gesetzlich festzuschreiben, denn er zählt hauptsächlich auf, was nicht verboten werden soll: nämlich alle Eingriffe, Behandlungen, Beratungen oder Betreuungen, „die darauf gerichtet sind, die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zum Ausdruck zu bringen, und auf deren Verlangen durchgeführt werden“. Der gesamte Paragraf 1 befasst sich ausschließlich damit. Im § 2 kommt dann irgendwann einmal (bzw. zweimal, um genau zu sein) die „sexuelle Orientierung“ vor.

Wie ich ebenfalls berichtet habe, waren an der Ausarbeitung dieses unsäglichen Machwerks auch Experten des Justizministeriums beteiligt. Als ich deren Namen in Erfahrung bringen wollte, verweigerte das Ministerium jegliche Auskunft, als wäre das ein Amtsgeheimnis (das eigentlich ohnehin abgeschafft sein sollte – würde man meinen), und verwies mich ans Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), das jetzt „hier führend zuständig ist“. Ende Juli 2025 wandte ich mich daher an Gesundheitsministerin Schumann und ersuchte um die Beantwortung einiger Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf aufdrängten:

  1. Wie viele biologische Geschlechter gibt es für Sie bzw. das BMASGPK?
  2. Wie definieren Sie bzw. das BMASGPK den Begriff „Geschlechtsidentität“?
  3. Welche (konkreten) sexuellen Orientierungen gibt es nach Ihrer Auffassung bzw. der des BMASGPK?
  4. Unterstützen Sie bzw. das BMASGPK den im besagten Entwurf vorgesehenen Versuch, bei ROGD abwartende und ergebnisoffene Therapien, die nicht bloß bedingungslos affirmativ sind, zu kriminalisieren?
  5. Gibt Ihnen zu denken, dass die „Genitalverstümmelungsindustrie“, die sich auch in Österreich mittlerweile etabliert hat, im Ausland (z. B. im Vereinigten Königreich) bereits wieder in die Schranken gewiesen wurde?
  6. Werden Sie den Vorschlag betroffener Eltern, die Mindestaltersgrenze für geschlechtsverändernde Operationen auf 25 Jahre hinaufzusetzen, unterstützen – wie dies Ihre Regierungskollegin Familienministerin Claudia Plakolm [Anm.: inzwischen Bauer] tut?

Bestürzende Antworten

Es waren fünf Urgenzen, quasi im Monatsabstand, notwendig, bis ich nach über einem halben Jahr am 10. Februar 2026 endlich per E-Mail ein Antwortschreiben erhielt, das allerdings mit 20. Jänner datiert ist. Der Brief war offenkundig vor dem Prozess in Innsbruck verfasst worden. Jedenfalls holte das Ministerium zum großen Verteidigungsschlag aus, wobei es auf die ersten drei Fragen gar nicht einging.

Was ROGD, die im Jugendalter plötzlich auftretende Geschlechtsdysphorie, betrifft, wurde mir mitgeteilt, diese werde als „gültige Diagnose“ von keinem seriösen Berufsverband anerkannt – als wäre das jemals von irgendjemandem behauptet worden. Mit Links zu ein paar Fachartikeln, die sich kritisch mit ROGD auseinandersetzen, will man dieses Phänomen als wissenschaftlich nicht fundiert abtun. Angesichts der erdrückenden Literatur zu ROGD ist das natürlich ein ziemlich kläglicher und hilfloser Versuch. Man kann der Frau Minister nur empfehlen, sich auf dem Website der Europäischen Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit Österreich (EGGö) schlauzumachen – dort findet man eine Fülle von Hintergrundinformationen und wissenschaftlicher Literatur, vor allem aber das von Bettina Reiter unter Mitarbeit von Elfriede Rometsch verfasste Dossier über ROGD. Auch das Standardwerk Hinter dem Regenbogen von Alexander Korte kann man der Frau Minister nur wärmstens empfehlen.

Aber eigentlich müsste es reichen, wenn die Ministerin die nackten Zahlen auf sich wirken ließe, um zu verstehen, dass die Epidemie der im Jugendalter plötzlich auftretenden Geschlechtsdysphorie in der Tat ein rezentes Tik-Tok-Phänomen ist, in das Kinder und Jugendliche durch soziale Ansteckung und Grooming hineingezogen werden.

Von null auf 900

Etwa die Zahl der in Österreich durchgeführten Eingriffe bei Unter-20-Jährigen. Im Jahrzehnt 2002–2012 gab es in dieser Altersgruppe keine einzige (!) Brustamputation (Mastektomie). Das änderte sich ab 2013 (fünf Fälle) und stieg kontinuierlich an (2023: 49 Fälle). In der Altersgruppe der Unter-25-Jährigen explodierte die Zahl regelrecht: Die Statistik Austria registrierte seit 2013 mehr als 740 Spitalsentlassungen mit dem Diagnosecode „F64 – Störung der Geschlechtsidentität“; 90 Prozent davon betrafen die Amputation gesunder Brüste (Angaben laut KURIER vom 7. Juli 2025, Faksimile davon nebenstehend). Weitere Statistiken finden sich hier und im erwähnten EGGö-Dossier (S. 36 ff).

Angesichts dieser Zahlen ist es blanker Hohn, wenn das Ministerium in seinem Schreiben ausführt (Anmerkung: Der erste Satz ist einigermaßen unlogisch formuliert, aber ich denke, man versteht, was gemeint ist): Trotz hoher medialer Aufmerksamkeit für die Thematik der Behandlung von Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie ist festzuhalten, dass sich die Zahlen medizinisch behandelter junger Menschen mit Geschlechtsinkongruenz absolut gesehen auf sehr niedrigem Niveau bewegen. Die relativ ansteigenden Behandlungszahlen korrelieren hingegen mit der zunehmenden gesellschaftlichen Offenheit für transgeschlechtliche Lebenswege sowie der Verbesserung fachgerechter Versorgungsangebote.

Zynischer geht es nicht! Genitalverstümmelung wird als „fachgerechtes Versorgungsangebot“ verharmlost, Steigerungsraten bei den Behandlungszahlen um 3000 bis 4000 Prozent werden der „zunehmenden gesellschaftlichen Offenheit“ zugeschrieben. Dass da schnöde Profitinteressen dahinterstehen könnten – auf so etwas kommt eine sozialdemokratische Ministerin natürlich nicht. Wie naiv und weltfremd darf man eigentlich in diesem Job sein?

Unter Weltfremdheit und Hohn kann man auch folgende Behauptung des Ministeriums einordnen: Bei Kindern mit Geschlechtsdysphorie werden keine medizinischen Maßnahmen gesetzt – erst ab Beginn der Pubertät kommen vollständig reversible Maßnahmen nach ausführlicher, leitlinienkonformer Indikationsstellung infrage.

Nach der Definition der UN-Kinderrechtskonvention sind übrigens alle Minderjährigen unter 18 Jahren Kinder! Zudem setzt heutzutage bei Mädchen die Pubertät häufig schon mit neun oder zehn Jahren ein. Aber sei’s drum. Die Verabreichung von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen mag vielleicht in dem Sinn reversibel sein, dass man sie wieder absetzen kann, aber die körperlichen Schäden, die durch ihre Nebenwirkungen angerichtet worden sind, sind natürlich nicht mehr reversibel, sondern bleiben (siehe Fußnote 1).

Was die „Leitlinienkonformität“ betrifft, begibt sich die Ministerin ebenfalls auf sehr dünnes Eis: Die sogenannte S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“, auf die sie sich bezieht, ist ein übles Erbe ihres grünen Vorgängers Johannes Rauch. Die Leitlinie war ursprünglich als S3-Leitlinie geplant, wurde dann aber wegen schwacher Evidenz auf S2k (Konsens-Richtlinie) heruntergestuft (vgl. hier). In Deutschland war sie von Anfang an umstritten und wird es immer mehr, wie jüngst wieder Till Randolf Amelung in einem Beitrag anschaulich dargelegt hat (vgl. auch Literatur-Links am Ende des Beitrags).

Die Leitlinie beruft sich vorwiegend auf von der World Professional Association of Transgender Health (WPATH) erstellte Grundlagen. Später ist publik geworden, dass diese von der WPATH gefälscht und manipuliert worden waren – was eigentlich schon länger der Fachwelt bekannt ist, vgl. das erwähnte EGGö-Dossier (S. 14 ff). Auf die massive Kritik an dieser Leitlinie habe ich bereits in einem Blog-Beitrag im April 2025 hingewiesen. Damals stellte ich die großartige vierteilige Podcast-Serie „Die Elternseite“ von Faika El-Nagashi vor. Ebenfalls etwas, was sich die Ministerin dringend anhören sollte!

Volkssturm-Mentalität

Mittlerweile sind in den USA Gerichtsverfahren gegen WPATH anhängig. Niemand, der halbwegs bei Trost ist, beruft sich noch auf deren Vorgaben, die sogenannten Standards of Care (SOC). Die österreichische Gesundheitsministerin scheint total uninformiert zu sein bzw. betreibt Realitätsverweigerung und will offenbar nicht wahrhaben, dass sie am falschen Dampfer sitzt – denn sie „begrüßt“ immer noch „ausdrücklich die Publikation dieser neuen S2k-Leitlinie“, wie sie in besagtem Schreiben mitteilen lässt. Wenn das Ministerium nicht bald den Kurs wechselt, wird das ganz böse ausgehen.

Man kann Schumann den Vorwurf nicht ersparen: Wie kann sie als Frau und sozialdemokratische Ministerin ernsthaft vertreten, dass das Abschneiden von Körperteilen, Sterilisieren und Kastrieren von jungen Menschen eine Heilbehandlung, eine Therapie darstellt? Das ist eines jener Themen, mit denen sich die SPÖ – zu Recht – weiter in die Bedeutungslosigkeit katapultieren und sich ihr eigenes Grab schaufeln wird. Warum überlässt sie es nicht einfach den Grünen, damit ist doch bei Wahlen ohnehin kein Blumentopf zu gewinnen? Im Gegenteil!

Diese Volkssturm-Mentalität, die das Ministerium hier an den Tag legt, ist jedenfalls einigermaßen erstaunlich. Man hat offenbar die Zeichen der Zeit überhaupt nicht erkannt. Dabei sind sie unübersehbar: Der Trans-Hype ist vorbei. Nach dem Schreiben an mich haben sich die Ereignisse weiter überschlagen (siehe auch Literatur-Links am Ende des Beitrags). In den USA war jüngst eine „Detransitionerin“ mit ihrer Schadenersatzklage gegen ihre behandelnden Ärzte erfolgreich und bekam umgerechnet 1,7 Millionen Euro zugesprochen (vgl. Beitrag von Till Randolf Amelung oder hier).

Notwendige Datenanalyse

Klagen von genitalverstümmelten Patienten waren letztlich auch der ausschlaggebende Grund für die Schließung der britischen Gender-Klinik Tavistock im Jahr 2022. Die Behandlungen wurden jedoch in anderen Zentren fortgesetzt – und zwar im Setting einer wissenschaftlich begleiteten Studie. Aufgrund öffentlichen Drucks wurde diese Pubertätsblocker-Studie jedoch mittlerweile ebenfalls eingestellt. Vielmehr hat der britische Gesundheitsminister angeordnet, vor weiteren unethischen Menschenversuchen zuerst die medizinischen Daten der 9000 Tavistock-„Versuchskaninchen“ zu analysieren, um die Wirksamkeit dieser Behandlungsmethoden einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Interessanterweise weigerten sich die betroffenen Einrichtungen, ihre Daten freiwillig herauszugeben, der Minister musste sie erst gesetzlich dazu zwingen. Für Schumann basieren die „Einschränkungen des Zugangs zu indizierten Maßnahmen, wie etwa im Vereinigen Königreich“ hingegen auf „methodologisch mangelhaften fachlich-medizinischen Einschätzungen“, wie sie mir mitteilen ließ – man fasst es nicht!

Eine ähnliche Datenerhebung und Analyse wäre übrigens in Österreich ebenfalls indiziert und dringend notwendig – es gibt ja mittlerweile auch bei uns rund 1000 einschlägige Patienten. Im Regierungsprogramm hat man sich ohnehin darauf geeinigt, solche Nachforschungen durchzuführen, um an valide belastbare Daten zu gelangen. Dort heißt es: Erhebung und Monitoring von Daten (quantitativ und qualitativ) und des Status quo in Bezug auf Behandlungen und Erstellung von Langzeitstudien für Minderjährige mit Geschlechtsinkongruenz – Wissenschaftliche Prüfung der Behandlungsrichtlinien für eine strengere Handhabung bei Pubertätsblockern, sofern diese medizinisch nicht notwendig sind (vgl. Blog-Beitrag vom 1. März 2025).

Es ist allerhöchste Zeit, hier in die Gänge zu kommen!

Gegen Mindestalter von 25 Jahren

Zu meiner letzten Frage – der Altersgrenze von 25 Jahren für operative Eingriffe – meinte das Ministerium schnippisch: Transidente Patienten sind aufgrund ihrer Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie nicht weniger einwilligungsfähig als andere Personen – daher ist wenig nachvollziehbar, wieso besondere Regelungen wie etwa speziell im Bereich der Transgender-Medizin erforderlich sein sollten, nicht aber für andere Personengruppe bzw. idente Behandlungsschritte bei anderen Indikationen. Und es vergleicht dann Äpfel mit Birnen, denn Pubertätsblocker würden ja auch bei Pubertas praecox (vorzeitiger Pubertät) [Fn 1] eingesetzt und Mastektomie würde auch bei Gynäkomastie bei Männern vorgenommen. Letzteres mit der irreversiblen Brustamputation bei gesunden jungen Mädchen gleichzusetzen ist einfach nur bescheuert und jenseitig – da erübrigt sich jeglicher Kommentar.

Aber das war ja, bevor eine ausgewiesene Koryphäe wie Reinhard Haller eine Altersgrenze von 25 Jahren gefordert hat. Steht zu hoffen, dass sich auch andere anerkannte Fachleute in diesem Sinne öffentlich aussprechen werden und nicht länger wegen transaktivistischer Shitstorms in Deckung gehen und sich davon einschüchtern lassen. Übrigens gilt in Österreich eine allgemeine Altersgrenze von 25 für dauerhafte Unfruchtbarmachung (Sterilisation) – und das ist ein Vergleich, der nicht hinkt. Warum sollte das bei Geschlechtsdysphorie anders gehandhabt werden?

Totalversagen der Bewegung

Eine der bedeutsamsten „Ursachen“ der ROGD scheint das Ministerium völlig zu ignorieren: den Umstand, dass die allermeisten Betroffenen mit ihrer Homosexualität hadern, nicht dazu stehen können. Je nach Literatur handelt es sich dabei zu 85–95 % um Mädchen und junge Frauen. In diesem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass in Österreich immer mehr Mitbürger und Familien leben, denen ein Trans-Kind lieber ist als ein homosexuelles.

Mit seiner Ignoranz bzw. Verdrängung des Problems befindet sich das Ministerium leider in bester Gesellschaft mit der Lesben- und Schwulenbewegung, die wegen der problematischen Verbindung von LSB mit TIN in einen großen Interessenkonflikt geschlittert ist. Eigentlich müsste sie ja dafür eintreten, dass die von ROGD betroffenen Kinder und Jugendlichen abwartend, explorierend und ergebnisoffen betreut werden, und verhindern, dass ihnen die Homosexualität schon in frühen Jahren wegtherapiert und dann wegoperiert wird. Dass sie das nicht tut, ist ein unverzeihlicher und beschämender Verrat an der lesbisch/schwulen Sache, an dem sich auch die HOSI Wien beteiligt. Ihre Funktionäre und Funktionärinnen werden sich vor der Geschichte für dieses absolute Versagen verantworten müssen – dass sie lesbische und schwule Jugendliche dieser „Industrie“ – buchstäblich – ans Messer geliefert haben.

Auch folgende Ausführungen des Ministeriums muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Transidente Personen existieren seit jeher in verschiedenen Kulturkreisen. Es handelt sich um eine der Normvarianten menschlicher Geschlechtsidentitäten, diese Personen sind also nicht psychisch krank. Diese Kalenderspruch-Plattitüde hat wohl die KI verfasst.

Aber dann kommt’s: Zahlreiche psychische Komorbiditäten bei transidenten Personen lassen sich vielmehr als Folgen struktureller, institutioneller und individueller Diskriminierung erklären. Diese Aussage wurde dem Ministerium wohl von transaktivistischen Akteuren diktiert.

Zu den häufigsten Komorbiditäten zählen Autismus-Spektrum-Störungen, Depressionen, Suchtprobleme, Essstörungen, die Tendenz zur Selbstverletzung, Angststörungen und Suizidalität. All das bloß Folgen von Diskriminierung im Alltag? Ernsthaft? Und diese Komorbiditäten verschwinden dann durch Gender-Affirming Care, an deren Ende die unumkehrbare Genitalverstümmelung steht? [Fn 2]

Tickende Zeitbomben

Welche fatalen Folgen derartige Fehlbehandlungen haben können, hat sich nicht nur bei dem eingangs erwähnten Fall in Tirol gezeigt. Allein in den letzten Jahren wurden in Nordamerika mehrere Dutzend Menschen bei Amokläufen durch Transpersonen getötet; zuletzt sorgte der Amoklauf an einer Schule im kanadischen Tumbler Ridge für Schlagzeilen.

Die psychiatrischen Grunderkrankungen dieser Amokläufer wurden offenbar ebenfalls nicht adäquat therapiert, weil man wohl der Ansicht war, ihr eigentliches Problem sei die Geschlechtsdysphorie, die man am besten mit Gender-Affirming Care behandelt.

Verschärfend kommt hier noch dazu, dass diesen ohnehin psychisch labilen Leuten eingeredet wird, die Gesellschaft trachte ihnen nach dem Leben, wolle sie gar vernichten – wenn sie ihren Willen nicht durchgesetzt bekommen. Ich weiß nicht, wann genau diese irrationale Rhetorik in die Welt der „LSBTIQ“-Bewegung gekommen ist, aber mich stört es – seit Jahren – maßlos, dass ständig behauptet wird, man würde „transidenten Personen das Existenzrecht absprechen, ja ihre Menschenrechte gar zur Diskussion stellen“ (Zitat aus der berüchtigten Fatwa der HOSI Wien gegen Faika El-Nagashi vom 4. Oktober 2022 – vgl. auch Blog-Beitrag vom 28. Oktober 2022), wenn man aberwitzige Forderungen der Trans-Community nicht zu hundert Prozent unterstützt, sondern es wagt, Zweifel zu hegen und Kritik daran zu üben. Diese irrationale und emotional erpresserische Rhetorik, zu der auch die Drohung mit erhöhten Suizidraten gehört, zieht sich inzwischen wie ein roter Faden durch die Debatte – und beeinträchtigt offenkundig mittlerweile auch das Urteilsvermögen im Gesundheitsministerium. In Verbindung mit der Fehltherapie massiver psychischer Erkrankungen ist diese Rhetorik geeignet, tickende Zeitbomben wie den jungen Mann in Kitzbühel oder die Amokläufer in Nordamerika „heranzuzüchten“.

Weigerung, Pädophilie auszuschließen

Nach Erhalt der sehnlichst erwarteten Antwort richtete ich am 12. Februar konkrete Nachfragen ans Ministerium bezüglich der ersten drei unbeantwortet gebliebenen Fragen: Welche biologischen Geschlechter und sexuellen Orientierungen gibt es nach Auffassung des Gesundheitsministeriums? Und vor allem: Welche Definition von „Geschlechtsidentität“ verwendet das Ministerium, das nunmehr federführend für den Gesetzesentwurf für ein Verbot von Konversionsmaßnahmen zuständig ist – immerhin gibt es mittlerweile mehr als 70 verschiedene Geschlechtsidentitäten? Außerdem herrscht in den Erläuterungen zum erwähnten Gesetzesentwurf ein völliger Wirrwarr von Begriffen und Bezeichnungen. Da werden „Geschlechtsidentität“, „Genderidentität“, „sexuelle Identität“ und „geschlechtliche Identität“ verwendet, nicht nur synonym, ohne dass sie näher voneinander abgegrenzt werden. Sexuelle Identität wird überhaupt nicht definiert, was viel Raum für Spekulation und Fantasie lässt. In Deutschland versucht etwa der Pädosexuellenverein „Krumme 13“ zu erreichen, dass durch die Aufnahme von „sexueller Identität“ als Schutzkategorie in die Verfassung auch Pädophilie miteinbezogen wird.

Und so fragte ich konkret nach, ob das Ministerium beabsichtigt, eine solche mögliche Auslegung von „Geschlechtsidentität“ oder eine solche, durch die Fetische oder Paraphilien umfasst werden, zu verhindern – und wenn ja, wie? Das Ministerium wollte die Frage nicht beantworten und weigert sich also, dezidiert auszuschließen, dass Pädophilie nicht ebenfalls vom GAC-Therapieansatz in besagtem Gesetz umfasst sein wird. Ich halte das für ziemlich bemerkenswert.

Fußnoten:

[1] Pubertätsblocker alleine sind bei Pubertas praecox insofern reversibel, als nach Absetzen normalerweise die Pubertät einsetzt. Bei Gender-Affirming-Care-Behandlungen werden gegengeschlechtliche Hormone bereits parallel zu den Pubertätsblockern gegeben. Fast alle Behandelten werden nach Absetzen der Pubertätsblocker mit gegengeschlechtlichen Hormonen weiterbehandelt. Die Pubertät setzt also niemals ein, die Geschlechtsorgane verkümmern, das Geschlechtshormonsystem nimmt die Arbeit niemals auf. Je nach Dauer der Behandlung sind die Folgen daher irreversibel und die Behandelten jedenfalls auf lebenslange Hormongaben angewiesen. Die Aussage ist daher irreführend und ein Fall von Täuschung. In diesem Zusammenhang wird in den USA von der Federal Trade Commission wegen Konsumententäuschung und Betrug gegen die WPATH und andere Institutionen ermittelt.

[2] Die American Psychological Association (APA) hat in ihrer Stellungnahme gegenüber der Federal Trade Commission eingeräumt, dass Komorbiditäten fälschlicherweise für Genderdysphorie gehalten werden können. Vgl. dazu Jesse Singal: Medical Associations Trusted Belief Over Science on Youth Gender Care, New York Times am 24. 2 .2026: “In 2024 the A.P.A. criticized those ‘mischaracterizing gender dysphoria as a manifestation of traumatic stress or neurodivergence.‘ In 2025 it cautioned that gender dysphoria diagnoses could be the result of ‘trauma-related presentations’ rather than a trans identity and that ‘co-occurring mental health or neurodevelopmental conditions (e.g., depression, anxiety, autism spectrum disorder) … may complicate or be mistaken for gender dysphoria.“

Zum Weiterlesen – eine kleine Auswahl:

Auffällige Zahl von Transpersonen als Amokläufer

Quillette: We Need to Talk About Trans-Identified Killers, 16. Oktober 2025

Sp!ked: We must be free to speak about the scourge of trans violence, 13. Februar 2026

Quillette: Stop Pretending the Tumbler Ridge Killer Was Female, 14. Februar 2026

Queer Nations: Amoklauf in Kanada, 15. Februar 2026

KOMO News: Back-to-back public shootings prompts reflection on history of trans mass killers, 17. Februar 2026

Ende des Trans-Hypes

Neue Zürcher Zeitung: Trans war ein Trend, 23. Jänner 2026 (siehe auch nebenstehendes Faksimile)

Newsweek: Is This the End of Transgender Hysteria?, 6. Februar 2026

Wall Street Journal, 14. Februar 2026

Die WELT: Diese Endzeit haben wir selbst heraufbeschworen, 18. Februar 2026 (siehe auch nebenstehendes Faksimile)

Detransitioners

https://www.youtube.com/watch?v=LdajDjSZoTw

Medizinische Fachliteratur:

The Cass Review: Independent review of gender identity services for children and young people: Final report. April 2024

Treatment for Pediatric Gender Dysphoria: Review of Evidence and Best Practices, Department of Health and Human Services 2025

American Society for Plastic Surgery: Position Statement on Gender Surgery for Children and Adolescents. Issued February 3, 2026

Effect of gender-affirming treatments on depression and anxiety symptoms in transgender people: a retrospective cohort study. Frontiers in Psychiatry, 5 January 2026.

Hannah Barnes: Time to Think: The Inside Story of the Collapse of the Tavistock’s Gender Service for Children, 2023

Betreffend WPATH und die S2k-Leitlinie zur Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter:

Zhang, Y., Januś, D., Kaltiala, R. et al.: Quality of the World Professional Association for Transgender Health Guideline Standards of Care 8: An Appraisal Using the AGREE II Instrument. Archives of Sexual Behavior (2026).

Kimberley Tietz: Moderner Standard oder alte Probleme? Kommentierung der S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“.

Neue Transkinder-Leitlinie ist da – das Ergebnis ist ein Skandal, 7. März 2025

Sie wurden gewarnt: Die neue Transleitlinie in Deutschland kann jungen Menschen schaden, 14. März 2025

Transkinder-Leitlinie: Ist Psychotherapie Gatekeeping?, 24. März 2025

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    Post vom Homopoliticus

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