Kurt Krickler

Bischofsouting in Straßburg: Beschwerden unzulässig

Im Oktober 2000 waren die von den vier von mir 1995 geouteten Bischöfen gegen mich angestrengten zivilrechtlichen Verfahren endgültig zu Ende. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte meine Beschwerden gegen meine Verurteilungen durch die österreichischen Instanzen für unzulässig. In den LN 1/2001 ließ ich die Causa nochmals Revue passieren und übte heftige Kritik an der willkürlichen Rechtsprechung in Österreich.
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Kurts Kommentar LN 1/2001

In diesem Kommentar nehme ich Bezug auf das Interview mit SPÖ-Vorsitzendem Alfred Gusenbauer in derselben LN-Ausgabe. Es ging um Koalitionsvarianten. Noch einmal spekuliere ich darüber: Hätte 1996 die SPÖ in Wien eine Ampelkoalition gemacht und drei Jahre lang gezeigt, dass eine solche durchaus regieren kann, wären möglicherweise auch die Nationalratswahlen 1999 anders ausgegangen.
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Nach Nizza: Neues aus der Europäischen Union

2000 war das bis dahin erfolgreichste Jahr für die ILGA-Europa. Auf dem EU-Gipfel von Nizza wurde nicht nur die EU-Grundrechtecharta verabschiedet, sondern auch relevante Änderungen des EU-Vertrags (z. B. Artikel 7 und 13). Zudem wurde im September 2000 die EU-Richtlinie angenommen, die Österreichs Lesben und Schwulen Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt brachte, wie ich in den LN 1/2001 ausführlich berichtete.
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Gespräch mit Alfred Gusenbauer

Gemeinsam mit CHRISTIAN HÖGL beim Interview mit SPÖ-Bundesparteivorsitzendem Alfred Gusenbauer für die LAMBDA-Nachrichten (erscheint in der Ausgabe 1/2001, LN Special, S. IV f) FOTOS: ANONYM/ARCHIV HOMOPOLITICUS.AT
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Signalwirkung am wichtigsten

In einem Beitrag in der STIMME von und für Minderheiten, der Zeitschrift der Initiative Minderheiten, Nr. 37 (IV/2000), ging ich auf die potentielle Bedeutung eines Antidiskriminierungsgesetzes für Lesben und Schwule ein, das schon damals ganz oben auf der Agenda der HOSI Wien stand.
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