Kurt Krickler

Que(e)rschuss LN 5/2016

Dass VfGH-Richter Johannes Schnizer später dieselben Vermutungen über die Rolle der FPÖ bei der „Aufdeckung“ von „Unregelmäßigkeiten" äußert, die zur Aufhebung der Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl führt, nahm ich mit großer Genugtuung zur Kenntnis. Die FPÖ hingegen wirft sich einmal mehr in ihre Lieblingspose der verfolgten Unschuld.
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Bewerbung EuroPride 2019

EPOA-Jahreskonferenz in Montpellier. CLEMENS PFEIFFER und ich präsentieren – erfolgreich – die Bewerbung der HOSI Wien für EuroPride 2019 – sie bekommt den Zuschlag (vgl. LN 5/2016. S. 28 ff, und Aussendung der HOSI Wien). FOTO: KRISTĪNE GARINA
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Que(e)rschuss LN 4/2016

Natürlich spreche ich mich für die Wahl van der Bellens in der Stichwahl aus. Es ist höchste Zeit, der FPÖ einen Denkzettel zu verpassen. Inzwischen gibt es ja kaum noch ernstzunehmende KommentatorInnen, die die Entscheidung des VfGH, der Anfechtung der Stichwahl stattzugeben, verteidigen.
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Jetzt erst recht: Van der Bellen bleibt Bundespräsident

Wegen einer miesen Betrugsnummer musste 2016 die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer wiederholt werden, damit letzterer eine zweite Chance bekam, was aber letztlich missglückte. In diesem Beitrag sowie in meiner Que(e)rschuss-Kolumne in den LN 4/2106 griff ich diese Angelegenheit nochmals kritisch auf. Vgl. auch meinen Kommentar in der Ausgabe 3/2016.
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Que(e)rschuss LN 3/2016

Die Anfechtung der Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl 2016 ist ein abgekartetes Spiel der FPÖ und von langer Hand geplant. Die VerfassungsrichterInnen sind dieser Mischung aus primitivem Taschenspielertrick und frechem Lausbubenstreich auf den Leim gegangen bzw. haben sich absichtlich zu willfährigen HandlangerInnen der FPÖ gemacht.
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Que(e)rschuss LN 2/2016

Die meisten Leute denken offenbar, beim erweiterten Gendern mit Asterisk (oder Unterstrich) gehe es bloß darum, das Binnen-I durch diese Form zu ersetzen. Doch es betrifft viele Details, auf die ich hier hinweise. Bei näherer Betrachtung wird einem bald klar, dass diese Form des erweiterten Genderns keine Chance hat, sich jemals außerhalb einer akademischen Blase durchzusetzen.
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EU: Kampf um Familie(nrecht)

Ehe- und Familienrecht fallen nicht in die Zuständigkeit der EU. Trotzdem hat die EU-Kommission im Dezember 2016 eine Europäische Bürgerinitiative zur Definition von Ehe und Familie für die Zwecke des EU-Rechts zugelassen. Aber auch die LSBT-Bewegung richtet immer wieder Forderungen in diesem Rechtsbereich an die EU. In meinem Beitrag in den LN 1/2016 befasste ich mich mit dieser Thematik.
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Que(e)rschuss LN 1/2016

Die vereinsinterne, latent schwelende Diskussion über das erweiterte Gendern mit Asterisk (*) und/oder Unterstrich in Publikationen der HOSI Wien wird wieder virulent. Ein entsprechender Antrag an die nächste Generalversammlung wird in Aussicht gestellt. Dessen Annahme wäre für mich ein Grund, aus dem Verein auszutreten – ich erkläre einmal mehr meine Gründe.
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