Kommt die Eheöffnung durch ein VfGH-Erkenntnis?
Im Oktober 2017 gab der Verfassungsgerichtshof bekannt, überprüfen zu wollen, ob die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungsrechtlich geboten sei. Da die Eheöffnung in Straßburg derzeit nicht zu gewinnen sei, bleibe der VfGH als letzte Hoffnung angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat, resümierte ich in den LN 5/2017. Der VfGH sollte schließlich diese Erwartungen nicht enttäuschen – siehe LN 1/2018.