Die britische Sektion von Amnesty International hat am 8. Juli einen Bericht bzw. ein Briefing – A growing threat: the anti-rights movement in the UK – veröffentlicht, mit dem sie auf die ihrer Ansicht nach wachsende Bedrohung der Rechte von Frauen und LSBT+-Personen durch eine organisierte „Anti-Rights“-Bewegung hinweisen wollte. Von den 117 in diesem Bericht namentlich angeführten Organisationen, die dieser ominösen Bewegung zugerechnet werden, stuft Amnesty mehr als 50 als „genderkritisch“ und deshalb als „anti-rights“ ein. Die meisten davon sind allerdings Frauenrechts- sowie Lesben- und Schwulenorganisationen, die für ihre Rechte eintreten und diese daher wohl eher nicht bedrohen. Der Vorwurf von Amnesty UK ist daher schon allein aus diesem Grund völlig absurd.
Bei der Mehrheit der anderen Organisationen handelt es sich um Abtreibungsgegner, wobei religiös verankerte ausschließlich christlich sind. Überflüssig zu erwähnen, dass Amnesty keine einzige islamische – geschweige denn islamistische – Organisation ausgemacht hat, die Frauen- oder Lesben- und Schwulenrechte bedrohen würde. Aber klar: Eine solche gibt es im gesamten Vereinigten Königreich ganz sicher nicht.
In einem irren Anfall von woker Selbstgerechtigkeit und maßloser Selbstüberschätzung wollte Amnesty UK mit dieser Aktion offenbar feministische Projekte und Lesben- und Schwulengruppen, die sich nicht dem Trans-Kult verschrieben bzw. total unterworfen haben, als Bedrohung ausgerechnet für Frauen- und Homo-Rechte an den Pranger stellen. Dieser Frontalangriff ist eine unfassbare misogyne und homophobe Entgleisung. Und eine ungeheuerliche Anmaßung – es steht AI nicht zu, Schiedsrichter zu spielen und Zensuren zu verteilen, welche Frauen- und welche LSB-Organisationen die guten und welche die schlechten sind.
Damit ist Amnesty eindeutig zu weit gegangen. Die betroffenen Organisationen, darunter LGB Alliance UK, The Lesbian Project, Gay Men’s Network UK, und alles, was Rang und Namen in Sachen „geschlechtsbasierte“ Rechte hat, darunter Sex Matters oder For Women Scotland, ließen sich das nicht gefallen und gingen zum Gegenangriff über (vgl. hier). Letztere ist übrigens jene Frauenorganisation, die im April 2025 einen denkwürdigen Erfolg vor dem Supreme Court eingefahren hatte (vgl. Blog-Beitrag hier), was Amnesty UK natürlich ein Dorn im Auge ist, denn sie trat in ihrer Stellungnahme in diesem Verfahren – vergeblich – dafür ein, dass der Begriff „sex“ im britischen „Equality Act“ nicht bloß das biologische Geschlecht meint. Amnesty hätte den Supreme Court wohl am liebsten ebenfalls auf ihre „Anti-Rights“-Liste gesetzt.
Der Druck auf Amnesty UK wurde innerhalb kürzester Zeit dermaßen massiv, dass die Organisation nach zwei Tagen, am 10. Juli, den Bericht wieder von ihrer Homepage nahm und ein lauwarmes Bedauern postete. In den sozialen Medien stieß Amnestys Frontalangriff auf Frauen- sowie Lesben- und Schwulenorganisationen ebenfalls auf großes Unverständnis. Zahlreiche ehemalige Unterstützer bekundeten ihre Ablehnung und kündigten das Ende ihrer Spenden an Amnesty an. Auch Monty-Python-Komiker John Cleese, früher wichtiger Förderer, distanzierte sich vom „Mob, der Amnesty übernommen hat“. Der Unmut kam zu einem Zeitpunkt, da Amnesty wegen ihrer einseitigen und obsessiven Anti-Israel- und Pro-Hamas-Haltung ohnehin schon in der Kritik stand; darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren auch aus anderen Gründen ein längeres Sündenregister aufgebaut, wie hier nachzulesen ist.
Die von Amnestys Frontalangriff betroffenen Organisationen wollen sich jedenfalls mit dem lauwarmen Ausdruck des Bedauerns nicht zufriedengeben, sondern fordern eine öffentliche Entschuldigung von Amnesty UK und die komplette Rücknahme des Berichts sowie eines ähnlichen, im Mai 2026 veröffentlichten Briefings (Like a Snowball: the Growth and Impact of the Gender Critical Movement in the UK). Ansonsten werde man Amnesty wegen Ehrenbeleidigung bzw. Verleumdung verklagen. Amnestys Unterstellungen und Anschuldigungen sind nicht nur ruf-, sondern auch geschäftsschädigend. Mit ihrem Briefing hat Amnesty diese Organisationen nämlich gleichzeitig bei der britischen Charity Commission vernadert. Diese möge den Gemeinnützigkeitsstatus dieser Vereine überprüfen. Unverhohlen fordert Amnesty auch öffentliche und private Geldgeber auf, den von Amnesty auf die schwarze Liste gesetzten Organisationen keine Förderungen und Spenden zu gewähren.
Die Klagsandrohungen gegenüber Amnesty stellen keine leeren Drohungen dar, denn „dummerweise“ wurde eine der von Amnesty verleumdeten Organisationen, nämlich Beira’s Place, eine Einrichtung in Edinburgh, die von sexueller Gewalt betroffene Frauen unterstützt, 2022 von Harry-Potter-Autorin J. K. Rowling gegründet. Die Milliardärin, die Beira’s Place weiterhin finanziell unterstützt, hat sich bereiterklärt, die Prozesskosten aller Organisationen zu übernehmen, die Amnesty verklagen wollen.
Und es wäre in der Tat wichtig, Amnesty nicht ungeschoren davonkommen zu lassen, sondern hier als generalpräventive Maßnahme ein Exempel zu statuieren und Amnesty nach allen Regeln der rechtlichen Kunst in die Schranken zu weisen, damit derartige totalitäre Anwandlungen keine Nachahmer finden und solcher Gesinnungsterror nicht ermutigt wird.
Der Imageschaden für die britische Sektion, aber auch Amnesty International weltweit ist jedenfalls enorm. Dieser Fall zeigt deutlich und drastisch, was passiert, wenn ein paar dogmatische Fanatiker in einer Organisation kein Regulativ vorfinden. Wenn solchen Leuten nie Grenzen aufgezeigt werden, dann kennen sie auch keine. In der britischen Sektion werden vermutlich Köpfe rollen, aber es wäre wohl am besten, sie sperrt zu und wird mit neuem Personal komplett neugegründet.
Wie wichtig es ist, frauenfeindliche und homophobe Übergriffe rechtzeitig aufzuzeigen und zu bekämpfen, auch – und gerade – wenn sie von etablierten und vermeintlich renommierten Institutionen und Verbänden getätigt werden, haben übrigens auch zwei Beispiele in Österreich gezeigt, über die ich in meinem Blog berichtet habe.
Etwa über die üblen Machenschaften der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) – vgl. zuletzt meinen Blog-Beitrag vom 11. Juli 2025. Sie hat mir bekanntlich wegen meiner Kritik an ihr die Finanzprokuratur auf den Hals gehetzt, die mich durch Androhung einer Einschüchterungsklage mundtot machen wollte. Der Versuch misslang gründlich, die Finanzprokurator zog den Schwanz ein und die Drohung zurück (vgl. hier). Die GAW hat zwar später eine von mir kritisierte Passage von ihrer Homepage entfernt, vertritt aber nach wie vor zutiefst homophobe Positionen.
So steht auf der GAW-Homepage als Antwort auf die Frage „Was bedeutet sexuelle Orientierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz?“ folgender Satz: Die „sexueller Orientierung“ beschreibt, zu Personen welchen Geschlechts oder welcher Geschlechtsidentität jemand sich hingezogen fühlt – ob jemand heterosexuell, homosexuell, bisexuell, pansexuell, asexuell, … ist (Anmerkung: Tippfehler im zweiten Wort im Original).
Das ist homophober Quatsch! „Sexuelle Orientierung“ beschreibt ausschließlich, zu welchem Geschlecht sich jemand hingezogen fühlt. Wenn sich jemand zu einer bestimmten Geschlechtsidentität (vulgo: bestimmten Geschlechterklischees und Geschlechterstereotypen) sexuell hingezogen fühlt, dann handelt es sich dabei höchstens um einen Fetisch, aber ganz sicher nicht um eine sexuelle Orientierung.
Im übrigen ist diese Aussage der GAW auch inhaltlich falsch: Im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) ist – aus gutem Grund! – der Begriff „sexuelle Orientierung“ genau und eng begrenzt als hetero-, homo- oder bisexuell definiert. Pansexuell und asexuell stehen nicht im Gesetz, sind von diesem auch nicht umfasst – und sind, wie gesagt, grundsätzlich keine sexuelle Orientierung.
Während man bei der GAW trotz ihres bombastischen transaktivistischen Gender-Geschwurbels wohl noch nicht davon sprechen kann, dass sie von einem entsprechenden Mob unterwandert ist, könnte man geneigt sein, einen solchen Verdacht beim Verein ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit zu hegen. Wie berichtet (vgl. Blog-Beitrag hier), hat sich ZARA im Vorjahr mit einer eigenen Sachverhaltsdarstellung einer Strafanzeige gegen die frühere Grün-Politikerin Barbara Boll angeschlossen. Die genderkritische Psychotherapeutin hatte einen Mann, der sich als Frau fühlt, nicht als Frau angesprochen und sich kritisch zur Trans-Ideologie geäußert. Bei dieser Intervention von ZARA handelte es sich um einen ekelhaften Einschüchterungsversuch, der allerdings ebenfalls grandios scheiterte. Meines Wissens war dies der erste Fall in Österreich, bei dem eine nicht-einschlägige NGO – wie jetzt in England Amnesty UK – durch gezielte Diffamierung und Gesinnungsterror transaktivistischen Positionen zum Durchbruch verhelfen wollte.
Als ÖVP-Familienministerin Claudia Bauer heuer ZARA die Förderung strich, nahm ich das mit Genugtuung zur Kenntnis – kein Mitleid! Die SPÖ sah sich hingegen bemüßigt, trotz klammer Kassen in ihren Ressorts einzuspringen und zum Ausgleich entsprechende Fördermittel bereitzustellen.
Im Falle von ZARA ist aber ein weiterer Umstand bedenklich: Die NGO ist ein sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber („trusted flagger“) in Sachen Hass und Diskriminierung im Netz. Die von ihr gemeldeten Fälle werden von den Plattformen vorrangig bearbeitet und gelöscht. Verfolgt nun ein solcher Hinweisgeber eine bestimmte ideologische Agenda, kann er seine Funktion leicht dazu missbrauchen, (gender-)kritische Stimmen auf diese Weise elegant zu zensurieren. Dann ist es nicht mehr weit zu dystopischer Meinungskontrolle.
Faika El-Nagashi geht in einem Kommentar ausführlich auf diese Problematik ein: dass NGOs, die selber die Meinungsfreiheit anderer willkürlich einschränken wollen, als deren Hüter und Wächter eingesetzt werden. Und verweist auf ZARAs deutsches Pendant – HateAid –, wo dies noch deutlicher wird: für HateAid ist es etwa ein „Sonderfall der Queerfeindlichkeit“, wenn Frauen sich weigern, an eine unendliche Zahl von Geschlechtern zu glauben. Oder daran, dass ein Kind im falschen Körper geboren sein könnte. Oder ein Mann auf eigenen Wunsch als Frau anzusprechen wäre.
Selbst höchst renommierte Institutionen wie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) sind offenbar nicht davor gefeit, in den Sog des Gender-Geschwurbels zu geraten. Sein im Jänner dieses Jahres präsentierter Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2024“ enthält auch Ergebnisse des DÖW-Rechtsextremismus-Barometers. Diese 2024 erstmals durchgeführte Studie will antidemokratische und autoritäre Einstellungsmuster sichtbar machen, die organisierter Rechtsextremismus potenziell mobilisieren kann, heißt es dazu in der Zusammenfassung (S. 4). Technische und wissenschaftliche Details zu dieser Onlinebefragung sowie die Namen der Beiratsmitglieder, die die Fragebogenkonstruktion unterstützt haben, finden sich auf S. 12.
Im Kapitel 5.3.2 (ab S. 68) werden Ergebnisse der Studie präsentiert. Die Onlinebefragung diente zur Messung möglicher rechtsextremistischer Einstellungen bei den Befragten. Rechtsextremistische Ideologie imaginiere einen homogenen Volkskörper, Abweichung gefährde die Sicherheit der Gemeinschaft, so die Autoren des Berichts. In der Umfrage werde daher die Toleranz für Abweichungen von der Mehrheitsgesellschaft gemessen. Zu diesem Zweck wurden die Einstellungen gegenüber Homosexualität, moderner Kunst und „nicht-binärer Genderidentität“ abgefragt. Die Befragten sollten angeben, wie sehr sie den folgenden Aussagen zustimmten: „Homosexualität ist nicht normal“, „Moderne Kunst ist meistens abartig“ und „Es gibt nur zwei Geschlechter, männlich und weiblich“ (S. 71). Die letzte Frage hat man offenbar so formuliert, weil man – wohl zu Recht – vermutet hat, dass die große Mehrheit der Befragten mit dem Begriff „nicht-binäre Genderidentität“ nichts anfangen hätte können.
Aber wem ist dieser Irrsinn eingefallen? Die Frage, wie viele Geschlechter es gibt, als Indikator für rechtsextremistische Einstellungen? Ernsthaft jetzt? Das ist doch eine reine Wissensfrage aus der Biologie, auf die es nur eine korrekte Antwort gibt: zwei. Dass nur 58 % die richtige Antwort wussten, ist irgendwie bezeichnend – vielleicht waren sich viele unsicher, weil sie sich über eine solche Frage wunderten.
Ich frage mich, warum sich das DÖW eine derartige Blöße gibt und sich damit unnötig angreifbar macht. Der FPÖ etwa ist das DÖW schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Als im Oktober des Vorjahres bekannt wurde, dass das DÖW seine Klage gegen die FPÖ wegen des Vorwurfs, ein pseudowissenschaftliches Institut zu sein, auch vor dem Oberlandesgericht Wien verloren hatte (vgl. Der Standard vom 16. 10. 2025), war die Empörung – zu Recht – groß. Mit dieser peinlichen Frage in dieser Studie hat das DÖW nunmehr leider einen Beweis nicht nur für Pseudo-, sondern für Unwissenschaftlichkeit und der FPÖ damit wohl neue Munition geliefert. Wirklich traurig.
Ich gehe zwar nicht davon aus, dass (ähnlich wie bei Amnesty UK) ein genderschwurbelnder Mob bewusst und geplant das DÖW unterwandern und übernehmen will, aber offenbar kommen die neuen Generationen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schon so indoktriniert von den Unis, dass sie in ihrem missionarischen Eifer die dogmatische und ideologisch verbohrte Gender-Schwurbelei wie selbstverständlich, aber unbedacht überall umsetzen (wollen). In dem Fall fügt dies jedoch dem Ansehen und dem Ruf des DÖW großen Schaden zu. Daher sollte das DÖW in diesem Fall die altbewährte Devise beherzigen: Wehret den Anfängen!
Außerdem steht zu befürchten, dass solcher Unsinn ernstgenommen wird – weil er ja von einer renommierten Einrichtung wie dem DÖW kommt – und dann weiter in die Gesellschaft einsickert; sich Schulen, andere Bildungs- sowie zivilgesellschaftliche Einrichtungen darauf berufen und ihrerseits den Glauben an mehr als zwei Geschlechter zum Gradmesser für nicht rechtsextremistische Einstellungen machen.
Da ich mich mit meinem Website der Bewegungsgeschichte verpflichtet fühle, abschließend noch ein Hinweis darauf, dass es jahrzehntelanger Lobbying-Aktivitäten bedurfte, bis Amnesty International 1991 endlich wegen ihrer Homosexualität verfolgte Personen als Gewissensgefangene anerkannte (vgl. Blog-Beitrag hier). Danach setzte sich Amnesty vorbildhaft für Lesben- und Schwulenrechte ein. Und jetzt opfert sie diese in einer katastrophalen Kehrtwendung auf dem Altar einer dogmatischen und obskurantistischen Ideologie.
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